Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt von Leistungen nach dem Bundesausbildungsgesetz für Schüler, die die Berufsintegrationsklassen besuchen - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 10.04.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 05.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 05.07.2018 ö Beschließend 4jha/3/4/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bezieher von Job-Center Leistungen sind gehalten, vorrangige Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Hierzu gehören auch Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Dies hat dazu geführt, dass Flüchtlinge, die die Berufsintegrationsklassen besuchen, schriftliche Aufforderungen durch das Job-Center erhielten, einen Antrag auf Ausbildungsförderung bei der Stadt Aschaffenburg zu stellen.
Die Förderfähigkeit ist an zahlreiche gesetzliche Voraussetzungen geknüpft.
Eine Übersicht welche Form des Unterrichts in den Berufsintegrationsklassen förderfähig ist, ist als Anlage beigefügt.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Jugendamtes zu den Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt von BAföG-Leistungen zur Kenntnis (Anlage 2).
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.10.2018 08:23 Uhr