Radverkehrsverbindungen; - Beschilderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 17.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.07.2018 ö Beschließend 11pvs/7/11/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ausgangslage
Eine Rad-Wegweisung gehört zur Grundausstattung jeder Stadt. Sie zeigt den Bürgerinnen und Bürgern auch abseits der bekannten Routen alternative und attraktive Radverbindungen auf und macht das Rad-Hauptnetz im Stadtgebiet sichtbar. Für Ortsunkundige aus anderen Stadtteilen oder den Nachbarkommunen sowie für externe Gäste und Touristen bietet sie Orientierung und Führung des Radverkehrs auf dafür geeigneten Wegen. Die Wegweisung stellt damit einen Bestandteil der aktiven Radverkehrsförderung dar.

In Aschaffenburg ist außer der nach wie vor geeigneten touristischen Beschilderung des Main-Radweges keine Wegweisung vorhanden. Rudimentäre Reste des „Main-Radwanderweges“ auf der östlichen Mainseite in Richtung Sulzbach entsprechen nicht dem aktuellen Beschilderungsstandard und Systematik und sind im Rahmen der Neumontagen ersatzlos zu demontieren.

Für den Alltagsradverkehr gibt es aktuell keine Rad-Wegweisung.

Aus touristischer Sicht ist eine Radwegweisung ein Basiselement zur Vermarktung des Standortes und der Region. Damit ist sie für das Gastronomie- und Gastgewerbe auch aus wirtschaftlicher Sicht von großem Interesse. Leider ist mit Ausnahme des Main-Radweges das Angebot an regionalen touristischen Radrouten sehr gering. Lediglich der Kahltal-Spessart-Radweg ist noch mit Logos auf einer durchgängigen Route vor Ort zu erfahren. Insbesondere an den Flusstälern der Region (Aschaff, Elsava oder Hafenlohr) sowie der Verbindung der touristischen „Points of Interest“ (Schlösser-Tour, Aussichts-Tour, Weinberg-Tour, Mühlen-Tour) bestehen noch erhebliche Entwicklungspotenziale.

Umsetzungsstrategie
Die Umsetzung einer Rad-Wegweisung in Aschaffenburg wurde als Maßnahme mit dem Radverkehrskonzept beschlossen und erhielt in der Rangfolge der umzusetzenden Maßnahmen hohe Priorität (Priorität des 10-Jahresplans). Auf der Basis des abgestuften Radverkehrsnetzes aus dem Radverkehrskonzept soll nun die Wegweisung erfolgen.

Die Planung der Radwegweisung im Stadtgebiet Aschaffenburg und die Anschlüsse an die umliegenden Gemeinden wurde trotz des großen Umfangs bewusst nicht an ein externes Büro vergeben, sondern hausintern vom Radverkehrsbeauftragten ausgearbeitet. Dadurch konnten die Planungskosten eingespart werden, die damit für andere Radverkehrsmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Wegweisungsnetz
Das Wegweisungsnetz setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

Alltagsradverkehr
  • das Radroutennetz 1. Ordnung nach dem Radverkehrskonzept
  • zur Herstellung durchgängiger Routen waren Lückenschlüsse durch Radrouten 2. Ordnung nach dem Radverkehrskonzept erforderlich
  • Die Anschlüsse der Radrouten vom Landkreis Aschaffenburg wurden hergestellt

Touristische Freizeitradrouten
  • Main-Radweg (deckungsgleich mit Bayernnetz, D5 und Deutscher-Limes-Radweg)
  • Aschaff-Radweg (vorerst ohne eigenes Vermarktungs-Logo)
  • Grünes Rad Aschaffenburg, das mit Logo als neue Route entwickelt wurde und das grüne Aschaffenburg auf Basis des Landschaftsplanes erfahrbar machen soll
  • Zur Herstellung durchgängiger Routen waren Lückenschlüsse durch Freizeitrouten nach dem Radverkehrskonzept erforderlich

Auf Basis des Netzes und der Bestandaufnahme vor Ort ergeben sich die erforderlichen Schilderstandorte (Anlage 1). Durch die Fern- und Nahziele (Anlage 2) ergeben sich die auf den Hauptwegweisern zu nennenden Ziele. Dabei ist bei der Planung darauf zu achten, dass die Fernziele konstant gewiesen werden und kein Wechsel stattfindet. Ein einmal genanntes Ziel muss auf der Fahrt dahin an jedem Folgestandort zu sehen sein, bis es erreicht ist. Um die Gesamtanzahl der Ziele (und damit der Schilder) entlang einer Radroute nicht zu groß werden zu lassen ist es sinnvoll, diejenigen Ziele, die abseits der direkten Route liegen, erst ab dem konkreten Abzweig zu nennen und nicht schon vorher zusätzlich aufzuführen.


Vorgaben zu Schilderart, Gestalt und Größe
Die Rad-Wegweisung orientiert sich an dem bundesweit einheitlich in Anwendung befindlichen „Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV, Ausgabe 1998)“. Das Grunddesign, die Anordnung der Ziele und Kilometrierung, die Schriftart und Schriftgrößen und deren exakte Positionierung sind dadurch vorgegeben.

Für Bayern gibt es ergänzend das Faltblatt „Wegweisende Beschilderung für den Radverkehr in Bayern“ (Anlage 3). Dieses verweist im Wesentlichen auf das o.a. Merkblatt der FGSV, abweichend davon sind aber die Schrift, Pfeile und Symbole in grün (RAL - Nr. 6024) und nicht in rot vorgesehen.

Denn es werden zwei Schilderarten unterschieden:

  • An Routenabzweigen werden Hauptwegweiser je nach Standort und Sichtbarkeit als Pfeil- oder Tabellenwegweiser ausgeführt und montiert. In diese Hauptwegweiser können die touristischen Routenlogos unten in einer Einschubschiene integriert werden. Sie sind dadurch leicht und flexibel zu ergänzen oder zu ändern.
  • Die Weisung der Fahrtrichtung und Verlaufsänderungen ohne Abzweig werden durch Zwischenwegweiser gewährleistet.
Durch die Kombination aus Haupt- und Zwischenwegweisern ist das Beschilderungssystem relativ kostengünstig.

Das bayerische Faltblatt nennt als Schildergröße für die Hauptwegweiser die beiden Größen 100 x 25 und 80 x 20 cm. Mittlerweile hat sich als Standardgröße das Format 80 x 20 cm etabliert. Insbesondere im städtischen Verdichtungsbereich ist dies auch als ausreichend, passend und angemessen anzusehen. Aufgrund der Vielzahl an Routenlogos sind am Main-Radweg als Schildergröße 100 x 25 vorzusehen und auch aktuell vorhanden.

Für die Zwischenwegweiser ist eine Größe von 25 x 25 cm ausreichend und üblich.

Für die Einhängeschilder der Routenlogos ist die Größe 15 x 15 cm vorgegeben. Nur in Ausnahmefällen kann die Größe zwecks Integration von mehr als 6 Routenlogos auf 10 x 10cm reduziert werden.

Die richtige Auswahl der Schilderart und des Montageortes - nämlich aus Sicht der Radfahrenden - ist dabei sehr viel wichtiger einzuschätzen als die Größe des Schildes!

Die Grafik 1 veranschaulicht die unterschiedlichen Schilderarten und ihre Einsatzgebiete:


Kostenkalkulation
Die detaillierte Anzahl und Darstellung der jeweiligen Beschilderung pro Schilderstandort ist noch nicht abgeschlossen und kann daher bis zur Ausschreibung an der ein oder anderen Stelle noch zu geringfügigen Abweichungen führen. Diese Details beeinträchtigen das gesamte Wegweisungsnetz jedoch nicht.

Die konkreten Kosten für die Schilder und Montage werden im Rahmen einer Angebotsanfrage bei mehreren Anbietern eingeholt, wenn alle Schilderinhalte, Kilometrierung und Routenlogos abschließend definiert und festgelegt sind. Erfahrungsgemäß werden die Angebote der Herstellerfirmen je nach derzeitiger Auslastung und Bestellmenge nennenswerte Unterschiede aufweisen. Eine Ausschreibung ist wegen der begrenzten Anzahl der Anbieter nicht sinnvoll.

Deshalb kann vorerst nur eine Kostenschätzung auf Basis von Durchschnittswerten und Erfahrungen aus früheren Angeboten gemacht werden. Diese Schätzung beläuft sich auf ca. 56.000 EUR. Die Haushaltsmittel sind in der Haushaltsstelle Radwege 2018 vorgesehen und stehen zur Verfügung. Je nach Höhe der eingegangenen Angebote erfolgt eine weitere Beschlussvorlage im zuständigen Senat.



Projektstand, Zeitplan
Die Befahrungen sind abgeschlossen. Die der Beschlussvorlage beiliegenden Pläne bilden das gesamte Wegweisungsnetz sowie die Schilderstandorte ab. Die detaillierte Standortplanung (Montageanleitung und Anlage der einzelnen Schilder mit Zielen, Kilometrierung, Ziel- oder Streckenpiktogrammen sowie der touristischen Einschub-Logos) läuft aktuell noch, wird aber zeitnah abgeschlossen werden können.

Die Maßnahme soll nach den Sommerferien vergeben werden. Die Produktion der Schilder und der Beginn der Montagetätigkeiten sind für Herbst 2018 vorgesehen. Zu Beginn der Rad-Saison 2019 wird die Beschilderung den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen.


Anlage 1: Rad-Wegweisungsnetz und Schilderstandorte, Stand 06-2018
Anlage 2: Rad-Wegweisungsnetz und Ziele, Stand 06-2018
Anlage 3: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des
lnnern, für Bau und Verkehr, Faltblatt Rad-Wegweisung Bayern, Stand 09-2015

.Beschluss:

I.
  1. Der Projektstand zur Beschilderung der Radverkehrsverbindungen auf dem Wegweisungsnetz wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zur wegweisenden Beschilderung umzusetzen und die Ausschreibung der Leistungen zur Schilderproduktion und Montage vorzubereiten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [x]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 16.01.2019 16:17 Uhr