Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Werksenates, 19.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 19.07.2018 ö Vorberatend 1ws/4/1/18
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 27.07.2018 ö Beschließend 15pl/10/15/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebs-verordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung.

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.

Die Stadtwerke schlagen die xxx, Mainz, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 vor.

Der Vorschlag basiert auf dem Ergebnis eines Angebotsvergleichs zur Vergabe der Jahresabschlussprüfung des Jahres 2017. Für den Angebotsvergleich wurden acht überregionale Prüfungsgesellschaften mit Erfahrungen im energiewirtschaftlichen sowie kommunalen Bereich aufgefordert, ein Angebot für die Erbringung der Prüfungsleistungen abzugeben. Sieben Prüfungsgesellschaften haben daraufhin ein Angebot platziert. Die xxx hatte unter Berücksichtigung des Honorars sowie der Nebenkosten das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und den Prüfungsauftrag erhalten.

Die Jahresabschlussprüfung 2017 ist außerordentlich effizient und mit hoher Kompetenz durchgeführt worden.

.Beschluss:

I. Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i. V. mit Artikel 107 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die Dornbach GmbH, Mainz, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen bestellt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2018 16:08 Uhr