Feststellung des Wirtschaftsplanes 2018 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG); Ermächtigung des Gesellschaftervertreters


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 27.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 27.07.2018 ö Beschließend 2pl/10/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 17 des Gesellschaftsvertrages der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) zuständig. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschaftsvertreter der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG). Der Stadtrat wird deshalb gebeten den Wirtschaftsplan festzustellen und den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) dem Wirtschaftsplan 2018 zuzustimmen. Der Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) hat in seiner Sitzung vom 12.12.2017 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.

.Beschluss:

I. Zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) wird der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg ermächtigt, gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages den Wirtschaftsplan 2018 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan festzustellen.

Nach dem Erfolgsplan beträgt der an die Holding Stadtwerke Aschaffenburg abzuführende Gewinn 5.000.000,00 €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 30.051.000,--  €.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2018 14:36 Uhr