Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 27.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 27.07.2018 ö Beschließend 11pl/10/11/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Im vorliegenden Fall sind

    • die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
      und
    • die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2017 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,

persönlich beteiligt.

Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:

1
Autz Wolfgang
2
Dr. Blatt Lothar
3
Büttner Johannes
4
Elsässer Werner
5
Euler Jessica, Bürgermeisterin
6
Gans Brigitte
7
Gerlach Thomas
8
Giegerich Thomas
9
Haas Erika
10
Hart Willi
11
Herzing Jürgen, Bürgermeister
12
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
13
Kapperer Leonie
14
Klein Karsten
15
Kunkel Rainer
16
Lenz-Böhlau Anne
17
Lüder Gerd
18
Otter Gerald
19
Stegmann Karl-Heinz
20
Wagener Stefan

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.

  1. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

.Beschluss:

I.
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.

2. Die Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg zur Ermächtigung des Gesellschaftervertreters der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten, kann aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit nicht erfolgen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2018 14:36 Uhr