Beleuchtungsanlage und Drehbühne im Stadttheater – Finanzierung und Förderszenarien


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.09.2018 ö Beschließend 8pl/11/8/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Beleuchtungsanlage
Die Lichtsteueranlage im Stadttheater wurde im Jahr 1980 angeschafft. Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Anlage sind stark eingeschränkt. Flackern und Totalausfälle mit der Folge, dass keine Daten mehr zwischen den Steuerpulten und der Lichtsteueranlage zu übertragen sind, treten seit Jahren auf. Ersatzteile für die Anlage gibt es nicht mehr. Defekte Dimmereinschübe werden regelmäßig zur Reparatur geschickt und danach wiedereingesetzt.
Der Planungs- und Verkehrssenat des Stadtrats stimmte der Neuanschaffung einer Beleuchtungsanlage im Stadttheater zu und beauftragte die Verwaltung mit der Einplanung der erforderlichen Mittel in den Haushalt sowie die Planung und Umsetzung des Austauschs der Anlage. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss steht in der Stadtratssitzung (Plenum) am 17.09.2018 auf der Tagesordnung.
Drei Fördermaßnahmen kommen für die finanzielle Unterstützung der Neuanschaffung der Beleuchtungsanlage in Frage: Die Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken, der Bayerische Kulturfonds und die Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Nach Aussagen des Bayerischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst sowie des für die Bundesförderung zuständigen Projektträgers Jülich ist eine Doppelförderung möglich, weil sich Bundes- und Landesförderung nicht gegenseitig ausschließen.
Bei der Unterfränkischen Kulturstiftung wird ein Zuschussantrag in Höhe von 100.000 € gestellt.
Dem Bayerische Kulturfonds wird ein Antrag für die Gesamtmaßnahme gestellt. Die Höchstförderung beträgt 30 %. In welchem Umfang eine Förderung möglich ist, hängt von der Anzahl der eingehenden Anträge ab.
Der Projektträger Jülich fördert „den Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtung in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung der Innen - und Hallenbeleuchtung mit einem CO2-Minderungspotenzial von mindestens 50 Prozent“. Dieses CO2-Minderungspotenzial wird über den Austausch herkömmlicher Scheinwerfer durch LED-Scheinwerfer erreicht. Auch beim Projektträger wird ein Antrag über die Kosten gestellt, die im Zusammenhang mit der Umstellung auf LED-Scheinwerfer entstehen. Die Förderquote beträgt bezogen auf die im Zusammenhang mit der Umstellung entstehenden Kosten 30%.


2. Drehbühne
Viele der in Aschaffenburg regelmäßig auftretenden Gastspieltheater haben im eigenen Haus eine Drehbühne. Bedingt durch die Tatsache, dass es in Aschaffenburg keine Drehbühne gibt, kommen von vornherein eine Reihe von attraktiven Produktionen mit Drehbühneneinsatz für ein Gastspiel nicht in Frage. Der Wunsch nach einer Drehbühne wird auch von den Theaterbesuchern immer wieder geäußert. Auch für eigene Veranstaltungen wie die Schultheatertage würde eine Drehbühne erhebliche Vorteile mit sich bringen, weil in einer Vorstellung oft zwei oder mehrere Schulen auftreten und über eine Drehbühne zumindest zwei Bühnenbilder ohne große Umbaupausen eingesetzt werden könnten. Der Theaterförderverein hat zweckgebunden für eine Drehbühne 150.000 € angespart und stellt diesen Betrag für eine Anschaffung bzw. einen Einbau zur Verfügung.
Zwei Varianten stehen zur Auswahl: eine mobile Drehbühne oder eine fest eingebaute Version.
Die mobile Drehbühne (Aufsatzdrehbühne) wäre mit dem von dem Theaterförderverein eingebrachten Betrag in Höhe von 150.000 € gedeckt, allerdings ergeben sich Folgekosten durch die zusätzlich erforderliche Lagerfläche und Personalkosten für Auf- und Abbau in Höhe von 10.000 € jährlich.
Die festinstallierte Drehbühne hätte den Vorteil, dass Sie in den Bühnenboden eingebaut würde und sich dadurch kein Höhenunterschied zwischen dem Bühnenbodenniveau und der Drehbühne ergeben würde. Außerdem entfielen Auf- und Abbau sowie die Lagerungskosten.
Da bedingt durch die Erneuerung der Lichtanlage der Bühnenboden teilweise geöffnet werden muss, wurde das Planungsbüro xxx beauftragt, zu überprüfen, ob der Einbau einer Drehbühne grundsätzlich möglich und im Zusammenhang mit der Erneuerung der Beleuchtungsanlage realisierbar ist. Das Planungsbüro xxx kam zu dem Ergebnis, dass eine Drehbühne mit einem Durchmesser von 10 m eingebaut werden kann und dazu auch die statischen Voraussetzungen vorliegen. Nach der uns vorliegenden Kostenkalkulation liegen die Kosten für die Drehscheibe mit Einbau bei 238.000 €, die Kosten für den Holzboden mit Demontage bei 23.800 €. Dazu kommen Planungskosten in Höhe von 36.500 € (jeweils einschließlich Umsatzsteuer).
Die Gesamtausgaben betragen 298.300 €. Geht man von einer Kostenbeteiligung in Höhe von 150.000 € durch den Theaterförderverein aus und berücksichtigt Zuschüsse der Unterfränkischen Kulturstiftung und des Kulturfonds Bayern, verbleibt bei der Stadt ein Finanzierungsanteil von rund 50.000 €.

.Beschluss:

I.

1. Aufgrund des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 14.09.2018 (Anlage 1) wird diese Angelegenheit in der heutigen Sitzung und nicht morgen im Planungs- und Verkehrssenat behandelt.

2. Der Stadtrat stimmt dem Einbau einer Drehbühne im Stadttheater zu. Der bewilligte Kostenrahmen für die Drehbühne beträgt 298.300,--  €.

3. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2019 bereit zu stellen, Beantragungen von Fördermitteln sind zu veranlassen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2018 16:11 Uhr