Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030; - Bericht über die erneute öffentliche Auslegung - Bericht über die erneute Beteiligung der Behörden - Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.07.2018 ö Vorberatend 14pvs/7/14/18
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.09.2018 ö Beschließend 9pl/11/9/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Vorbemerkung
Nach dem Baugesetzbuch (§ 5 BauGB) ist im Flächennutzungsplan (FNP) für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der FNP als vorbereitender Bauleitplan zeigt damit auf, wie sich die Gemeinde in einem Zeitraum von ca. 20 Jahren entwickeln soll. Der rechtswirksame FNP 1987 wurde daher grundlegend neu aufgestellt. Der nun vorliegende Entwurf vom 02.07.2018 berücksichtigt besonders die Flächenvorsorge für den Wohnungsbau und schafft die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohngebiete. Es wird davon ausgegangen, dass die Einwohnerzahl Aschaffenburgs, die am 30. September 2017 nach offiziellen Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik 69.757 betragen hat, bis zum Jahr 2030 kontinuierlich weiterwächst.

2. Verfahrensstand
Der Stadtrat hat am 15.03.2010 beschlossen, den FNP mit Planungshorizont 2030 neu aufzustellen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte 2013 durch Aushang des Planentwurfes. Zugleich wurde die Planung in fünf Bürgergesprächen eingehend erörtert. Während des Aushangs und in diesen Gesprächen war Gelegenheit, sich zum Vorentwurf zu äußern. Zur Information war ein Faltblatt herausgegeben worden, in dem Inhalt, Bedeutung und Aufstellungsverfahren des FNP 2030 erläutert wurden.
Über die Bürgergespräche hinaus haben sich bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ca. 100 Bürger schriftlich geäußert oder mitunterschrieben. Die Anregungen und Bedenken betrafen vor allem gewünschte Baulandausweisungen nördlich der Haydnstraße und Johannesberger Straße sowie gewünschte oder abgelehnte Baulandausweisungen am Kühruhgraben. Über die Bürgergespräche und die schriftlichen Anregungen und Bedenken wurde der Bericht vom 17.05.2016 verfasst.
Gleichzeitig wurden insgesamt 101 Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange, städtische Ämter und Dienststellen sowie die gem. Art. 63 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände beteiligt. Die dabei vorgebrachten Anregungen und Bedenken hat die Verwaltung in ihrem Bericht vom 17.05.2016 gewürdigt.
Aufgrund der o. g.  Berichte wurde der Vorentwurf des FNP 2030 von 2013 zum Entwurf des FNP 2030 vom 17.05.2016 weiterentwickelt. Dieser Entwurf wies weitere Wohnbauflächen aus und ersetzte die an der Obernburger Straße mit den Zielen der Raumordnung unvereinbaren Gewerbeflächen durch Beibehaltung der im FNP 1987 enthaltenen Gewerblichen Bauflächen im Obernauer Mainbogen.
Am 04.07.2016 hat der Planungs- und Verkehrssenat des Stadtrates die vorgenannten beiden Berichte und den Entwurf zum FNP 2030 vom 17.05.2016 zur Kenntnis genommen. In selbiger Sitzung hat Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog zugesagt, im Herbst 2016 drei zentrale Bürgerveranstaltungen zum Thema FNP durchzuführen.
Am 26. September sowie am 06. und 18. Oktober 2016 wurden im Martinus-Haus, in der Mehrzweckhalle Obernau und in der Aula der Ruth-Weiss-Realschule über die bereits erfolgte formelle Beteiligung nach BauGB hinaus die drei zentralen Bürgerveranstaltungen durchgeführt.  Darüber wurde der Bericht vom 21.11.2016 verfasst. Zur Berücksichtigung der dabei und in der Folgezeit eingegangenen Anregungen und Bedenken wurde der Entwurf vom 17.05.2016 wie folgt geändert:
- Im Strietwald wurde die Wohnbauflächen Nördlich des Kiebitzweges um ca. 0,5 ha erweitert.
- In Damm wurden die Wohnbauflächen im Bereich Reischberg um ca. 0,7 ha erweitert.
- In Obernau wurden die Wohnbauflächen im Bereich des Abwasserpumpwerkes um ca. 1.1 ha verkleinert.
- In Obernau wurde die im Entwurf vom 17.05.2016 enthaltene Darstellung von ca. 40 ha Gewerblicher Bauflächen im Mainbogen gestrichen.
In der Mehrzahl der bis dahin eingegangenen Stellungnahmen wurden lediglich redaktionelle Ergänzungen oder Korrekturen angeregt. Die nahezu identischen Stellungnahmen der Höheren Landesplanungsbehörde und des Regionalen Planungsverbandes haben auf noch zu lösende Konflikte mit den Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung verwiesen, denen ein besonderes Gewicht beizumessen ist:
Die Darstellungen im Vorentwurf zum FNP 2030 wichen an mehreren Stellen von den Festlegungen des Regionalplans ab. Da die Abweichungen vom Regionalplan nicht in die Planungen anderer Träger öffentlicher Belange eingegriffen haben, konnten sie weitgehend isoliert betrachtet werden. Da aber diese Abweichungen zu längeren Verzögerungen hätten führen können, wurden Vorschläge erarbeitet, wie diese beiden Planwerke besser aneinander angepasst werden können:
Mit Ausnahme des im Vorentwurf zum FNP 2030 entlang der Obernburger Straße vorgesehen gewesenen Gewerbegebietes G4 war es möglich, Lage und Zuschnitt der Gebiete so zu verändern, dass die aufgetretenen Zielkonflikte deutlich vermindert wurden. Hinsichtlich des mit den Zielen der Raumordnung unvereinbaren Gewerbegebietes G4 - in diesem Gebiet soll vorrangig Kies abgebaut werden können - hat die Verwaltung vorgeschlagen, in diesem Bereich auf die Darstellung Gewerbliche Bauflächen einstweilen zu verzichten.
Veranlasst von den Bürgerveranstaltungen und den seit Mai 2016 eingegangenen Schreiben wurde der o. g. Entwurf nochmals zum Entwurf vom 21.11.2016 geändert.
Am 16.01.2017 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, mit dem Entwurf des FNP 2030 vom 16.11.2016 die öffentliche Auslegung, die Beteiligung der Behörden und die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände durchzuführen. Die öffentliche Auslegung fand vom 03.07.2017 bis zum 11.08.2017 statt. Die Träger öffentlicher Belange sowie die anerkannten Naturschutzverbände erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 01.09.2017.
Aufgrund von Stellungnahmen der höheren Landesplanungsbehörde und des Regionalen Planungsverbendes wurde der Entwurf des FNP 2030 vom 21.11.2016 nochmals auf 2,1 ha im Bereich Damm/Reischberg von Wohnbauflächen in Grünflächen und im Bereich zwischen Kinzigstraße, Lohrweg, Jossaweg und Aschaffstraße von Wohnbauflächen in Gemischte Bauflächen geändert. Zudem wurden die Nachrichtlichen Übernahmen und Hinweise fortgeschrieben und die Begründung, der Umweltbericht und die Umweltprüfung aktualisiert, berichtigt und ergänzt.
Änderungen erforderten eine erneute öffentliche Auslegung. Damit hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt und zugleich gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass bei der erneuten öffentlichen Auslegung Stellungnahme nur zu den geänderten und ergänzten Teilen der Planung abgegeben werden können. Die Ergebnisse dieser Auslegung sind in den beiden Berichten vom 02.07.2018 und dem Bericht vom 17.07.2018 zusammengefasst, die Gegenstand der Beschlüsse 1 – 3 sind.
Nach Beschlussfassung über die zuletzt noch eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise können die nur noch redaktionell überarbeiteten Unterlagen des FNP 2030 mit integriertem Landschaftsplan zusammen mit seiner Begründung samt Umweltbericht und Umweltprüfung festgestellt und die Verwaltung beauftragt werden, die Unterlagen bei der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde, der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung einzureichen.

.Beschluss: 1

I.
1. Der Bericht der Verwaltung vom 02.07.2018 über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

2. Der Bericht der Verwaltung vom 17.07.2018 über die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB sowie der städtischen Ämter und Dienststellen mit Aufgaben aus dem eigenen Wirkungskreis wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

3. Der Bericht der Verwaltung vom 02.07.2016 über die erneute Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände gem. Art. 45 BayNatSchG wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

4. Über die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung, der erneuten Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, städtischen Ämter und Dienststellen sowie der Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken oder Hinweisen zur weiteren Planung werden auf der Grundlage der in den Berichten zu den Beschlüssen 1 bis 3 jeweils vom 02.07.2018 enthaltenen Beurteilungen folgende Beschlüsse gefasst:

4.1 Die mit E-Mail vom 25.05.2018 15 Uhr 51 eingegangenen Hinweise und Anregungen eines Grundeigentümers aus dem Stadtteil Stadtmitte/Innenstadt werden nicht berücksichtigt.

4.2 Der mit Schreiben vom 05.05.2018 eines Grundeigentümers aus dem Stadtteil Damm eingegangene Antrag wird nicht berücksichtigt.

4.3 Die im Schreiben der Deutsche Bahn AG – DB Immobilien Region Süd, Kompetenzteam Baurecht vom 25.05.2018 enthaltenen Hinweise werden in Form eines Hinweises in der Planzeichnung, der Legende und in der Begründung zum Teil berücksichtigt.

4.4 Die im Schreiben der Fa. Bayernhafen Aschaffenburg vom 22.05.2018 enthaltenen Hinweise werden in Form eines Hinweises in der Planzeichnung, der Legende und in der Begründung zum Teil berücksichtigt.

4.5 Die im Schreiben der Handwerkskammer für Unterfranken vom 18.05.2018 enthaltene Anregung wird nicht berücksichtigt.

4.6 Die mit Schreiben vom 23.05.2018 vorgebrachten Anregungen und Bedenken des Bayerischen Industrieverbandes Baustoffe, Steine und Erden e.V. werden berücksichtigt.

4.7 Die im Schreiben der Gemeinde Haibach vom 25.05.2018 enthaltene Forderung wird nicht berücksichtigt.

4.8 Der im Schreiben vom 15.05.2018 der Regierung von Mittelfranken Landeseisenbahnaufsicht enthaltene Hinweis wird berücksichtigt.

4.9 Die im Schreiben des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz, Sachgebiet Immissionsschutz und Klimaanpassung vom 24.05.2018 vorgebrachten Bedenken werden nicht berücksichtigt.

4.10 Die im Schreiben des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz – untere Naturschutzbehörde vom 03.05.2018 Anregungen und Bedenken werden zum Teil redaktionell berücksichtigt, zum Teil nicht berücksichtigt.

4.11 Die redaktionellen Hinweise der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH vom 17.05.2018 werden berücksichtigt.

5. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes 2030 mit Integriertem Landschaftsplan wird in der Fassung 02.07.2018 und seiner Begründung gleichen Datums mit Umweltprüfung und Umweltbericht festgestellt (Anlage 2).

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den festgestellten Flächennutzungsplan 2030 mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 02.07.2018 mit Begründung vom 17.07.2018 einschließlich Umweltprüfung und Umweltbericht gem. § 6 Abs. 1 BauGB bei der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde, der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung einzureichen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 9

.Beschluss: 2

Auf Nachfrage der CSU-Stadtratsfraktion bestätigt der Stadtentwicklungsreferent Keßler, dass der rechtsverbindliche Bebauungsplan Berliner Allee nach wie vor besteht.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2018 16:11 Uhr