Umbau Akazienweg -Vorstellung der Entwurfsplanung -Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.09.2018 ö Beschließend 13pl/11/13/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

Aufgrund der Ergebnisse der Kanal-TV-Befahrung wie auch der Kanalnetzberechnung wurde festgestellt, dass eine zeitnahe Erneuerung des Kanals im Akazienweg notwendig ist. Durch die dort vorhandenen beengten Verhältnisse ist eine vollständige Erneuerung des Straßenkörpers notwendig.

Mit der Straßen- und Verkehrs- sowie der Kanalplanung wurde das Ingenieurbüro FKS beauftragt.

Am 12.06.2018 wurde dem Stadtrat die Vorplanung des Akazienweges vorgestellt. Anders als in der Vorplanung vorgesehen, wurde vom Stadtrat beschlossen den Akazienweg zukünftig nicht als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, sondern die bestehende Tempo-30-Zone beizubehalten. Als Oberflächenbelag gab man der Asphaltvariante den Vorzug.


2.        Projektbeschreibung

Der Akazienweg ist eine reine Anliegerstraße von ca. 200 m Länge und liegt zwischen dem Buchenweg und der Großostheimer Straße, mit der er durch einen Stich, der für Fußgänger und Radfahrer freigegeben ist, verbunden ist. Das Projekt gliedert sich in eine Kanal- und Straßenbau-maßnahme. Im Zuge der Bauausführung werden durch die AVG Gas- und Wasserleitungen auf gesamter Länge erneuert und in enger Abstimmung mit dem Vorhabensträger koordiniert.

Kanalbau:

Die vorhandenen Kanäle werden durch neue Kanäle aus Steinzeug ersetzt. Die Umbaulänge beträgt ca. 210 m. Der Durchmesser wird gemäß der hydraulischen Überrechnung durchgehend
auf DN 400 vergrößert. Alle Grundstückseigentümer wurden vom Straßenbaulastträger angeschrieben, um die Dichtheit ihrer Grundstücksanschlüsse und ihrer Grundstücks-entwässerungsanlagen nachzuweisen. Die Nachweise liegen weitestgehend vor und werden derzeit ausgewertet. Im Schadensfall sind die Hausanschlüsse auf Kosten der Grundstücks-eigentümer zu sanieren.

Straßenbau:

Der Akazienweg wird bestandsnah in Asphaltbauweise grundlegend saniert. Vorgesehen ist ein Querschnitt mit einseitigem Gefälle. Die geplante Fahrbahnbreite variiert zwischen 4,27 m und 5,60 m und entspricht der Bestandsbreite. Gemäß RASt 06 ist damit der Begegnungsverkehr Pkw/Pkw uneingeschränkt möglich. Bei einem Begegnungsfall Pkw/Lkw im schmalen Teil des Akazienweges muss jedoch die Geschwindigkeit verringert und gegebenenfalls ausgewichen werden.

Der Stich am Ende des Akazienweges zur Großostheimer Straße wird als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen und durch Poller von der sonstigen Fahrbahn abgegrenzt.

Auf der Südseite, beginnend ab Hausnummer 21 Richtung Großostheimer Straße, grenzt ein Schrammbord von ca. 50 cm Breite an, dass ausgepflastert wird. Die Zugänge im Bereich des Spielplatzes werden durch 3,0 m breite Farbasphaltstreifen betont, um die Aufmerksamkeit von Fahrzeugfahrern gegenüber eventuell auf die Fahrbahn tretende Kinder zu erhöhen.

Zur Entwässerung der Fahrbahn wird eine zweizeilige Rinne mit anschließendem Rundbordstein angeordnet. Aufgrund der geringen Längsneigung in einem Teilbereich des Akazienweges wird diese als Pendelrinne ausgebildet.
 

Zukünftiger Oberbau der Fahrbahn:

4 cm                Asphaltdeckschicht
14 cm                Asphalttragschicht
32 cm                Frostschutzschicht
50 cm                Gesamtaufbaustärke


3.        Bauablauf, Bauzeit und Verkehrssicherung:

Die Maßnahme beginnt mit dem Kanalbau im Kreuzungsbereich Ahornweg/Akazienweg.
Aufgrund der geringen Breite des Verkehrsraumes ist die Maßnahme unter Vollsperrung des Akazienwegs durchzuführen.

Bei Querung der Großostheimer Straße in offener Bauweise muss diese voraussichtlich halbseitig gesperrt werden. Bei entsprechender Baustellensignalisierung wird die ca. 100 m entfernte Lichtsignalanlage der Einmündung Ulmenweg berücksichtigt.

Im direkten Anschluss an die Kanalbaumaßnahme werden die Straßenbauarbeiten wie auch die Neuordnung sämtlicher Versorgungsleitungen durchgeführt. Aufgrund der neuen Kanaltrasse und der bestehenden Wasserleitungstrasse muss eine Notwasserversorgung hergestellt werden.

Der Beginn der Baumaßnahme ist für Frühjahr 2019 vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von einem dreiviertel Jahr gerechnet.


4.        Kostenberechnung

Die Kostenberechnung hat Gesamtkosten von 695.000 € ergeben. Hiervon entfallen rd.
282.000 € auf den Straßenbau und rd. 297.000 € auf den Kanalbau. Die Baunebenkosten werden mit rd. 116.000 € veranschlagt.

Titel        Kostenschätzung
brutto [€]        Kostenberechnung
brutto [€]
Straßenbau        249.900        281.700
Kanalbau        238.100        297.300
Baukosten        488.000        579.000
Baunebenkosten ca. 20 %        97.600        115.800
Gesamtkosten        rd. 590.000         rd. 695.000

Die Kostenberechnung wurde gegenüber der Kostenschätzung aufgrund des derzeitigen hohen Preisniveaus für Bauleistungen und des aktuellen Marktpreisgefüges angepasst.

Die Kosten sind nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderung fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.


5.        Finanzierung

Die Kosten für den Kanalbau werden über die HH-Stelle 1.7100.9511 (Kanalsanierung
offene Bauweise) abgebildet, für den Straßenbau werden im Nachtragshaushalt unter der Haushaltsstelle 1.6400.9512 entsprechende Mittel bereitgestellt.


Weiteres Vorgehen:

Nach Freigabe der Entwurfsplanung mit Bau- und Finanzierungsbeschluss durch den Stadtrat wird das Ingenieurbüro FKS die Ausführungsplanung erstellen und die Maßnahme ausschreiben. Die Vergabe der Bauleistungen und der Baubeginn sind im 1. Quartal 2019 vorgesehen.

.Beschluss:

I.
1. Der Entwurfsplanung zum Umbau des Akazienweges wird zugestimmt.

2. Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss, das Bauvorhaben mit maßnahmenbedingten Gesamtkosten in Höhe von 695.000,--  € brutto umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2018 16:11 Uhr