Besetzung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sowie Berufung von ehrenamtlichen Gutachtern in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.09.2018 ö Beschließend 14pl/11/14/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bei der Stadt Aschaffenburg besteht zur Erfüllung der ihr nach dem Baugesetzbuch (BauGB) übertragenen Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebene Gutachterausschuss für Grundstückswerte entsprechend den Bestimmungen der Gutachterausschussverordnung (BayGaV). Der Gutachterausschuss besteht aus dem Vorsitzenden sowie aus ehrenamtlichen Gutachtern (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BayGaV) und bedient sich einer Geschäftsstelle (§ 9 BayGaV). Für den Vorsitzenden sind mindestens zwei Stellvertreter zu berufen, die, ebenso wie der Vorsitzende, Bedienstete der Stadt Aschaffenburg sein müssen (§ 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BayGaV). Dem Gutachterausschuss muss zudem ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde angehören, der ausschließlich für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie der in § 193 Abs. 5 BauGB genannten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu berufen ist (§ 2 Abs. 4 BayGaV).

Die Amtszeit des derzeitigen Geschäftsführers der Geschäftsstelle sowie stellvertretenden Vorsitzenden des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg, Herr Verwaltungsamtmann XXX, läuft mit Ausscheiden aus dem Dienst am 31.10.2018 ab. Als Nachfolger wird Herr Verwaltungsoberinspektor XXX bestellt, der die Aufgaben von XXX übernimmt. Herr XXX wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 12.01.2015 bereits als stellvertretender Geschäftsführer der Geschäftsstelle sowie als stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses berufen.

Frau XXX wird als stellvertretende Geschäftsführerin der Geschäftsstelle bestellt als Ersatz für den bisherigen stellvertretenden Geschäftsführer der Geschäftsstelle XXX, sowie als stellvertretende Vorsitzende des Gutachterausschusses. XXX ist bereits seit Jahren in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses tätig und mit den Tätigkeiten der Geschäftsführung der Geschäftsstelle sowie des Vorsitzenden des Gutachterausschusses vertraut.

Der Vorsitzende des Gutachterausschusses, XXX, sowie die neu berufenen stellvertretenden Vorsitzenden, XXX und XXX, werden zusätzlich zu ihren Funktionen im Gutachterausschuss bzw. der Geschäftsstelle weiterhin gemäß § 3 Abs. 1 BayGaV als ehrenamtliche Gutachter bestellt.

Frau XXX wird als Bedienstete des Finanzamtes Aschaffenburg gemäß § 2 Abs. 4 BayGaV bestellt. Sie ist die Nachfolgerin des aus dem Dienst ausgeschiedenen Mitglieds Amtsinspektor XXX.

.Beschluss:

I.
Herr Verwaltungsoberinspektor XXX wird als Geschäftsführer der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der kreisfreien Stadt Aschaffenburg bestellt.

Frau Verwaltungsangestellte XXX wird als stellvertretende Geschäftsführerin der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der kreisfreien Stadt Aschaffenburg sowie zur stellvertretenden Vorsitzenden des Gutachterausschusses bestellt.

Als ehrenamtliche Gutachter für den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg werden erstmals auf die Dauer von 4 Jahre berufen:
  • Herr XXX, Stadtplanungsamt, Vorsitzender des Gutachterausschusses
  • Herr XXX, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
  • Frau XXX, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
  • Frau XXX, Finanzamt Aschaffenburg

Frau XXX wird ausschließlich für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie der in § 193 Abs. 5 BauGB genannten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten berufen.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2018 16:11 Uhr