Vollzug des Bay.Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) -Widmung des Bahnbetriebsweges zwischen dem Stadtteil Obernau und Sulzbach als öffentlicher Feldweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 18.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.09.2018 ö Beschließend 10pvs/8/10/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Bahnbetriebsweg beginnt im Norden am Wendehammer der Sulzbacher Straße (im Bereich des ehemaligen Bahnüberganges) im Anschluss an die bereits öffentlich gewidmete Zufahrt zur Pumpstation der AVG und endet an der Gemarkungsgrenze zu Sulzbach (siehe Lageplan).

Über diesen Bahnbetriebsweg erfolgt die Andienung der privaten Grundstücke, die zwischen der Bahnstrecke und dem Main gelegen sind. Zudem verläuft ein ausgewiesener Radweg auf diesem Weg.

Mit Zustimmung der DB Netz AG, Frankfurt, vertreten durch die Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region Süd, München, soll dieser Weg als öffentlicher Feldweg gewidmet werden.
Der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung (Anlage) ist in Vorbereitung.
Die Stadt wird Straßenbaulastträger mit allen Rechten und Pflichten.

Die Nutzung des Weges soll allen Personen möglich sein. Eine Beschränkung erfolgt daher nicht.

.Beschluss:

I.
Mit Wirkung vom 15.10.2018 wird gemäß Artikel 6 des Bay.Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Fläche im Stadtgebiet von Aschaffenburg als öffentlicher Feldweg (Artikel 53 Nr.1 BayStrWG) gewidmet:

Bahnbetriebsweg zwischen dem Stadtteil Obernau und der Gemarkungsgrenze zu Sulzbach
Teilfläche aus Flurnummer (Fl.-Nr.) xxx, Gem.  Obernau
Anfangspunkt:                Bahn-km 7,88 der Strecke 5220 Aschaffenburg-Miltenberg
Endpunkt:                Bahn-km 8,99 der Strecke 5220 Aschaffenburg-Miltenberg
Länge: 1.100 m
(Anlage 8).


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.02.2019 14:48 Uhr