Finanzierungsvereinbarung Sefra Beratungsstelle für Frauen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 08.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.10.2018 ö Beschließend 2PL/12/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Seit 1985 wird der Verein Sefra als Selbsthilfe- und Beratungszentrum für Frauen durch die Stadt Aschaffenburg gefördert. Seit 1997 regelt eine gemeinsame Vereinbarung der Gebietskörperschaften der Region I die Defizit-Finanzierung des Vereins Sefra. Eine Ergänzung der Vereinbarung erfolgte zum 1.1.2009. Darin wurde eine Finanzierung von max. 100.000 Euro sowie eine 10jährige Laufzeit festgeschrieben.
Sefra beantragte im Juni 2018 angesichts des Auslaufens der gültigen Vereinbarung die Fortschreibung der Vereinbarung und zugleich eine Anpassung der Finanzierung. Unter Federführung der Stadt Aschaffenburg fand eine Abstimmung mit allen drei Gebietskörperschaften statt. Dabei wurde umfangreiches Zahlenmaterial und Dokumentationen nachgefordert und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. Das dabei erzielte Ergebnis wird den Gremien der drei Gebietskörperschaften zur gemeinsamen Beschlussfassung vorgelegt:
  1. Der Zuschuss soll von 100.000 auf 128.000 € erhöht werden. Dabei wird der aktuelle Tarifabschluss für 2019 zu Grunde gelegt.
  2. An den bisherigen Regelungen bezüglich Laufzeit (10 Jahre), Deckelung und kommunaler Verteilungsschlüssel soll festgehalten werden.
Demnach ergibt sich für die folgende Bezuschussung ab 1.1.2019:
Stadt Aschaffenburg:        64.019,16 € (3 Teile)
Landkreis AB:                42.679,44 € (2 Teile)
Landkreis MIL:        21.339,72 € (1 Teil)

.Beschluss:

I. Die Mitglieder des Stadtrates stimmen dem Vorschlag der Verwaltung zur Anpassung der Bezuschussung des Vereins Sefra e.V. zu und beauftragen die Verwaltung eine entsprechende Anschluss-Vereinbarung ab 01.0 1.2019 gemeinsam mit den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg abzuschließen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Beschlüsse der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2019 08:56 Uhr