Das Bebauungsplanverfahren „Spessart Manor“ (Nr. 4/3b) steht mit dem Satzungsbeschluss nun kurz vor dem Abschluss. Als bisher letzter Verfahrensschritt hat sich der Stadtrat in der Sitzung des Plenums am 15.01.2018 mit den während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung aus dem Jahr 2016 eingegangenen Stellungnahmen befasst, über die darin enthaltenen Anregungen und Bedenken entschieden und aufgrund der damals erforderlichen Änderung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen, den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vom 20.11.2017 erneut öffentlich auszulegen. Diese erneute öffentliche Auslegung und erneute Beteiligung der Behörden war aufgrund der vorgenommenen Planänderungen aus formalen, verfahrensrechtlichen Gründen nach § 4a Abs.3 BauGB erforderlich und fand im Zeitraum vom 22.05.2018 bis 29.06.2018 statt; dabei wurde bestimmt, dass in dem erneuten Beteiligungsverfahren Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit oder von Behörden und Nachbargemeinden nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfs abgegeben werden können. Die ergänzten oder geänderten Teile des Bebauungsplanentwurfs betrafen Veränderungen in Größe und Zuschnitt der privaten und öffentlichen Grünflächen und den Entfall von zwei Baumpflanzgeboten, eine räumliche Verschiebung und Neueinordnung einer Gehrechtsfläche (zur Benutzung für Fußgänger und Fahrradfahrer), geringfügige Veränderungen von Baugrenzen, eine textliche Ergänzung der Festsetzung zum Schallschutz für das „Sondergebiet Versammlungen und Veranstaltungen“ und die Aufnahme eines Unterbaurechts der öffentlichen Grün- und Verkehrsfläche zwischen den Baugebieten MI 3 und MI 4.
Mitentscheidend für den Fortschritt und den nun möglichen Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen dem Hauptgrundstückseigentümer im Plangebiet und der Stadt Aschaffenburg, dem der Stadtrat in seiner Plenumssitzung vom 16.04.2018 zugestimmt hat.
In diesem Vertrag werden in erster Linie die bis dahin stets strittigen Modalitäten für die Grundstücksneuordnung, den Grundstückserwerb und die Herstellung des Grünzugs durch die Stadt Aschaffenburg einschließlich Wegeverbindungen und Leitungsführungen einvernehmlich geregelt und mit entsprechenden Fristen zum Eigentumsübergang und zur Herstellung der betreffenden Anlagen versehen. Außerdem wird der Gesamtkaufpreis für die durch die Stadt zu erwerbenden Grundstücksflächen verbindlich vereinbart; diese Vereinbarung schafft die Grundlage für den zu einem späteren Zeitpunkt zwischen Stadt Aschaffenburg und Investor/Privatinvestor abzuschließenden notariellen Kaufvertrag. Und resultierend aus den getroffenen Vereinbarungen erkennt der Investor/Privatinvestor (= Hauptgrundstückseigentümer) den Bebauungsplan „Spessart Manor“ an und sichert vertraglich den Verzicht auf eine eventuelle Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan zu.
In die nun letztlich aktualisierte Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs mit neuestem Stand vom 03.09.2018 sind im Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden nur noch folgende, unwesentliche Änderungen eingeflossen, die aufgrund ihres redaktionellen Charakters kein Erfordernis für ein nochmaliges Offenlage- und Beteiligungsverfahren auslösen:
- Der das Gebiet durchziehende öffentliche Fußweg (für Radfahrer frei) wurde innerhalb der öffentlichen Grünfläche auf Anregung des Gartenamtes an der Ecke des Mischgebiets MI 4 um 2m nach Osten hin verschoben, um eine Weiterführung des Grünstreifens auch auf der westlichen Seite des öffentlichen Fuß- und Radwegs möglich zu machen.
- Die Höhenangaben in der Schnittzeichnung, die als erläuternder Hinweis (keine Festsetzung) auf der Planzeichnung des Bebauungsplans abgebildet ist, wurden korrigiert und an die NN-Höhen (Höhenangaben über Normal Null) angepasst.
- In den textlichen Festsetzungen wurden zusätzlich unter III.6 und III.7 zwei Hinweise auf Anregung der Unteren Naturschutzbehörde (Hinweis zur Ersatzpflanzung bei Abgang festgesetzter Bäume) und der AVG (Unterbaurecht zwischen MI 3 und MI 4 erst ab einer Tiefe von 1,80 m) aufgenommen.
Zu 1: Bericht über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden
Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs vom 20.11.2017 im Zeitraum vom 22.05.2018 bis 29.06.2018 und der erneuten Behördenbeteiligung wurden in insgesamt 23 schriftlichen Stellungnahmen Bedenken, Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgebracht. Von diesen 23 Stellungnahmen stammt eine Stellungnahme vom einem Bürger (Grundstückseigentümer im Plangebiet) und eine Stellungnahme von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange. Weitere sieben schriftliche Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen wurden von städtischen Dienststellen aus dem eigenen Wirkungskreis (davon zwei ohne TöB-Funktion) abgegeben.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung über die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden (siehe Anlagen) aufgeführt und im zugehörigen Textteil unter den laufenden Nummern 1.1, 2.1. bis 2.38 behandelt, erörtert und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.
Die in den einzelnen Stellungnahmen vorgebrachten inhaltlichen Bedenken und Anregungen (nachfolgend „A“) und für den Bebauungsplan relevanten Hinweise (nachfolgend „H“) beziehen sich im Überblick hauptsächlich auf folgende Einzelthemen – die laufende Nummerierung entspricht den Abschnitten im Bericht über die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden, in dem vorgebrachte Bedenken, Anregungen und Hinweise umfassend behandelt, erörtert und abgewogen werden:
1.1 (A) Veränderung der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse an der Würzburger Straße
(H) Abstandsflächen im Untergeschoss am Gebäude Würzburger Straße
2.1. (H) Anfahrbarkeit der Feuerwehraufstellfläche am Wohngebäude Flur Nr. 6228
(H): Anbindung der privaten Erschließungsstraße an bestehende Feuerwehrzufahrt
2.2. (H) Grundstückskataster
(A): Umringsvermessung
(H): Einmessung von Gebäudeveränderungen
(H): Flurstücksabgrenzung entsprechend der Nutzungen/Eigentumsverhältnisse
(H): Vergabe Straßen- und Hausnummernbezeichnung
2.3 (A) Unterbaurecht unter Fuß- und Radweg
2.10 (A) Ausweisung öffentlicher Spielplatz
(A) Grünstreifen entlang des öffentlichen Weges
(A) Änderung öffentliche in private Grünfläche bei Baumgruppe
2.27 (H) Ein- und Ausfahrt für Müllsammelfahrzeuge in privaten Erschließungsweg
2.30 (A) Dimensionierung Wendehammer
(H) LKW-Fahrverbot Rhönstraße
(H) Leitungsrechte
2.37 (A) Änderung Baufeldgrößen
(A) Änderung öffentliche in private Grünfläche bei Baumgruppe
(A) Nachhaltiger Baumschutz
(A) Artenschutzrecht
2.38 (A) Altlasten
Zu 2: Satzungsbeschluss
Dem Stadtrat wird empfohlen, den Bebauungsplanentwurf 04/3b „Spessart Manor“ mit Stand vom 03.09.2018 als Satzung zu beschließen.