Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ - Sanierungsgebiet Innenstadt - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2019 und die Fortschreibungsjahre 2020 - 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 08.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.10.2018 ö Beschließend 6PL/12/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Abschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a, 6b, 6c und 7 des Sanierungsgebiets Innenstadt sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.

Für das Jahr 2019 ist geplant, für folgendes Projekt einen detaillierten Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:        

- Neugestaltung der Pfaffengasse:
Diese Straße befindet sich in schlechtem baulichen Zustand. Nachdem der 1. Bauabschnitt des Museumsquartiers mit dem Christian-Schad-Museum seiner Vollendung entgegengeht, kann die Neugestaltung der Pfaffengasse realisiert und diese barrierefrei ausgebaut werden. Das Planungskonzept wurde dem Stadtrat bereits in der Sitzung des PVS am 17.07.2018 vorgestellt. Zu Gunsten der Pfaffengasse wird aktuell auf einen Ausbau der Dalbergstraße verzichtet, zumal dort während der Sanierung des Rathauses eine Straßenbaustelle nicht eingerichtet werden kann.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 500.000 € / 2019 - 2020

- Neugestaltung des Freihofsplatzes mit Einrichtung von (überdachten) Fahrrad-Abstellanlagen und der Freihofsgasse:
Der Freihofsplatz befindet sich ebenfalls in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die Freihofsgasse ist auf Grund des eingebauten Materials schlecht begehbar. Es wird daher vorgeschlagen, Platz und Gasse entsprechend den Vorgaben des Stadtbodenkonzepts zu sanieren. Am Freihofsplatz kann in diesem Zusammenhang eine zentrale, überachte Stellplatzanlage für Fahrräder entstehen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 600.000 € / 2020 - 2021

- Ausbau der Badergasse zwischen Roßmarkt und Feuergäßchen / Riesengasse:
Im nördlichen Abschnitt der Badergasse steht keine weitere bauliche Entwicklung an. Nach Fertigstellung des Roßmarktes kann nun dieser Abschnitt, der noch über (schlecht nutzbare) Gehwege verfügt, analog der Gestaltung des östlichen Roßmarktes saniert werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 250.000 € / 2020

- Neugestaltung öffentlicher Raum auf der Ostseite der Luitpoldstraße zwischen Treibgasse und Steingasse:
Die hier befindliche Bushaltestelle muss auf Grund des defekten Unterbaus dringend saniert werden. In diesem Zusammenhang kann der Gehweg zwischen Treibgasse und Steingasse verbreitert werden. Die Kosten eines Buskaps können allerdings - da dieses unter die ÖPNV-Förderung fällt - nicht aus Mitteln der Städtebauförderung bezuschusst werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 50.000 € / 2019 - 2020


- Sanierungsberatung (Aktivierung von Wohnungsleerstand):
In der Innenstadt gibt es eine Reihe leerstehender Wohnungen in sanierungsbedürftigen Gebäuden. Die Stadt ist bestrebt, diese Wohnungen wieder einer Nutzung zuzuführen. In einigen Fällen ist es gelungen, mit den Eigentümern Verträge abzuschließen, durch welche diese sich zur Modernisierung des Gebäudes verpflichten. Die Aufwendungen können dann im Rahmen der Einkommensteuer erhöht abgeschrieben werden. Dieses Instrumentarium soll verstärkt genutzt werden. Hierzu ist es erforderlich, den Eigentümern eine Erstberatung anzubieten. Diese Gespräche werden von einem freien Architekten übernommen. Der Zeitumfang der Erstberatung beträgt pro Objekt ca. 5 Stunden. Dieses Programm wird bereits angeboten und soll über das Jahr 2019 hinaus verlängert werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 20.000 € / 2020 - 2021

- Kooperationskonzept Handel / Gewerbe / Kunst / Medien:
Der Einzelhandel in der Innenstadt unterliegt einem zunehmenden Konkurrenzdruck nicht nur durch den Handel in anderen Städten und Gemeinden, sondern auch durch das Internet. Einkaufen wird heute vielfach als Erlebnis empfunden. Je vielfältiger die Angebote in einer Kommune sind, umso stärker kann sich der Einzelhandel in dieser Konkurrenzsituation positionieren. Dabei kommt dem Umfeld (z. B. gastronomischen Betrieben in der Innenstadt, Kunstaustellungen, musikalischen Angeboten) wesentliche Bedeutung zu. Die Verwaltung möchte untersuchen lassen, wie diese Wechselwirkungen optimal genutzt werden können und welche neuen Angebote evtl. erforderlich sind.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 60.000 € / 2020 - 2021

- Projektfonds 2020 - 2021:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Initiativkreises bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2020 und 2021 ist im Jahr 2019 ein neuer Förderantrag einzureichen. Es ist Vorgabe des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, dass von den Beteiligten im Gebiet 50 % der entstehenden Kosten auf freiwilliger Basis erstattet werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2020 - 2021

- Allgemeines:

Das Sanierungsprogramm wurde bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2020 durchgeführt (Haushaltsjahr 2020), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2019). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen sowie über die geprüften Verwendungsnachweise bei.

.Beschluss:

I.
Die in der Anlage 3 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Jahr 2019 sowie für die Fortschreibungsjahre 2020 - 2022 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
2. im Entwurf für den Haushalt 2019 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2020 - 2022 nach den Werten im Jahresantrag 2019 fortzuschreiben.

II. Angaben zu den Kosten:

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2019 08:56 Uhr