Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Soziale Stadt" - Ortskern Obernau - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2019 und die Fortschreibungsjahre 2020 - 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 08.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.10.2018 ö Beschließend 7PL/12/7/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in der Sitzung des Plenums am 04.06.2014 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den historischen Ortskern Obernau auf Grundlage der städtebaulichen Untersuchung vom Juni 2013 beschlossen. Nach Zustimmung der Regierung von Unterfranken wurde das Planungsbüro Neu, Darmstadt, mit der Erstellung Vorbereitender Untersuchungen und eines Integrierten Handlungskonzepts (IHK) beauftragt. Die vorbereitenden Untersuchungen werden im Herbst 2018 abgeschlossen. Die Sanierungssatzung kann voraussichtlich noch im Jahr 2018 beschlossen werden.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben, und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.

Für das Jahr 2019 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

- Neugestaltung Nördliche Hauptstraße:
Der Kanal in der Hauptstraße zwischen Mainfeldstraße und Maintalstraße muss erneuert werden. In diesem Zusammenhang wird eine Sanierung der Oberfläche der Straße erforderlich. Dabei kann die Aufenthaltsqualität im Straßenraum verbessert werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 300.000 € / 2020 - 2021

- Gestaltung Grünbereich Mainvorland:
Im Rahmen der Sanierung kann auch das Mainvorland aufgewertet werden. Allerdings muss in weiten Bereichen zunächst der Neubau der Schleuse mit späterer Verfüllung der bisherigen Schleusenkammer abgewartet werden. Die Verfüllung kann nur von der Obernauer Seite aus vorgenommen werden. Es ist aber bereits jetzt möglich, in dem von der Verfüllung nicht betroffenen Bereich nördlich der bestehenden Schleuse den Uferbereich aufzuwerten.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2019 -2020

- Sanierungsberatung:
Ein klassisches Quartiersmanagement wie in anderen Gebieten der „Sozialen Stadt“ ist in Obernau nicht erforderlich. Es soll aber regelmäßig ein Architekt als Ansprechpartner für die Grundstückseigentümer zur Verfügung stehen, der Beratungsleistungen übernimmt.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 20.000 € / 2019 -2020

- Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Über einen Zeitraum von 2 Jahren sollen 10.000 € bereitgestellt werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 10.000 € / 2019 -2020

- Allgemeines

Die Absicht, ein Sanierungsgebiet auszuweisen, wurde mit der Regierung von Unterfranken bereits besprochen. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2020 durchgeführt (Haushaltsjahr 2020), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2019). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen bei. Die Vorbereitenden Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass weder ein Verwendungsnachweis hierfür noch Anträge auf die Bewilligung von Einzelmaßnahmen eingereicht werden konnten.

.Beschluss:

I.
Die in der Anlage 4 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Ortskern Obernau“ - für das Jahr 2019 sowie für die Fortschreibungsjahre 2020 - 2022 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
2. im Entwurf für den Haushalt 2019 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2020 - 2022 nach den Werten im Jahresantrag 2019 fortzuschreiben.

II. Angaben zu den Kosten:

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2019 08:56 Uhr