Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Soziale Stadt" - Bahnhofsquartier, Oberstadt / Mainufer, Ortskern Damm - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2019 und die Fortschreibungsjahre 2020 - 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 08.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.10.2018 ö Beschließend 8PL/12/8/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Sanierungsgebiete „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt), „Oberstadt / Mainufer“ (SG 8 Innenstadt) und „Ortskern Damm / Stadterneuerung Damm-Mitte“ sind in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Für die drei o. g. Bereich ist ein einheitlicher Antrag vorzulegen.

Für das Jahr 2019 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

- Abschnitt 8 - Oberstadt / Mainufer - Bastion und öffentliche Toilettenanlage auf Regenüberlaufbecken:
Nördlich der Zufahrt zur Willigisbrücke entsteht ein Regenrückhaltebecken mit einem Hebewerk. Westlich des Betriebsgebäudes ist auf dem Becken eine Aussichtsterrasse mit Pergola geplant, zudem wird eine öffentliche Toilettenanlage errichtet. Die erforderliche Stützmauer soll eine Sandsteinverblendung erhalten. Direkt anschließend wird ein Spielplatz neu gestaltet. Die Errichtung der Bastion ist als 2. BA Mainufer förderfähig. Gleiches gilt für den Spielplatz. Auch die Toilette kann als Bestandteil dieser Gesamtmaßnahme bezuschusst werden.
Voraussichtliche (anteilige) Kosten und Ausführungszeitraum: 150.000 € / 2020 - 2021

- Abschnitt 8 - Oberstadt / Mainufer - Sanierungsberatung:
In der Innenstadt gibt es eine Reihe leerstehender Wohnungen in sanierungsbedürftigen Gebäuden. Die Stadt ist bestrebt, diese Wohnungen wieder einer Nutzung zuzuführen. In einigen Fällen ist es gelungen, mit den Eigentümern Verträge abzuschließen, durch welche diese sich zur Modernisierung des Gebäudes verpflichten. Die Aufwendungen können dann im Rahmen der Einkommensteuer erhöht abgeschrieben werden. Dieses Instrumentarium soll verstärkt genutzt werden. Hierzu ist es erforderlich, den Eigentümern eine Erstberatung anzubieten. Diese Gespräche werden von einem freien Architekten übernommen. Der Zeitumfang der Erstberatung beträgt pro Objekt ca. 5 Stunden. Dieses Programm wird bereits angeboten und soll über das Jahr 2019 hinaus verlängert werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 15.000 € / 2020 - 2021

- Abschnitt 8 - Oberstadt / Mainufer - Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Pro Jahr sollen 5.000 € bereitgestellt werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 10.000 € / 2020 - 2021

- Abschnitt 9 - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Straßenraumgestaltung Duccastraße:
Die Duccastraße grenzt direkt an die neu gestaltete Ludwigstraße an. Während in der Ludwigstraße verschiedene Hauseigentümer in die Sanierung des Bestandes investieren, ist hiervon in diesen beiden Straßen hiervon noch wenig zu bemerken. vielmehr finden sich in der Duccastraße diverse Leerstände. In letzter Zeit wurden verstärkt Beschwerden von Grundstückseigentümern und Bewohnern der Duccastraße über den schlechten baulichen Zustand der Straße an die Stadt herangetragen. Hinzu kommt die starke Verkehrsbelastung durch den Busverkehr. Eine Verbesserung der Situation erfordert bauliche Maßnahmen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 260.000 € / 2020

- Abschnitt 9 - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Neugestaltung Kolpingstraße im Bereich der Kolpingschule mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit:
An der Kolpingstraße liegt die Kolpingschule (Grundschule). Von Seiten der Eltern wie auch der Polizei wurden Bedenken gegen eine veränderte Verkehrsführung bei Umsetzung der Planung für die Duccastraße geltend gemacht, da mit einem Anstieg des Verkehrsaufkommens in der Kolpingstraße zu rechnen ist. Aus diesem Grund wurde der Plan entwickelt, direkt vor der Schule eine Hol- und Bringzone einzurichten, die den Eltern der Schulkinder zur Verfügung steht. Damit entfällt die Notwendigkeit für Kinder, die mit dem Auto gebracht werden, die Kolpingstraße zu überqueren. Im Gegenzug entfallen 4 Stellplätze auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 150.00 € / 2020

- Abschnitt 9 - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Evaluation:
Die ursprüngliche Sanierungssatzung für das Gebiet „Nördliche Innenstadt“ (die mittlerweile mehrfach geändert wurde) wurde am 24.12.2003 rechtsverbindlich. Nach einem Zeitablauf von ca. 15 Jahren seit Rechtskraft der ersten Satzung geht diese Stadterneuerungsmaßnahme nun ihrem Abschluss entgegen. Die in den verschiedenen Konzepten vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Wesentlichen realisiert. Mit der Beendigung ist im Jahre 2020 - nach Abschluss der Bauarbeiten in der Duccastraße - zu rechnen. Die Ergebnisse sind zu evaluieren. Hierfür soll ein Auftrag an ein externes Büro vergeben werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2020 - 2021

- Ortskern Damm - Wettbewerb „Neue Mitte Damm“:
Mittelpunkt des Stadtteils Damm ist der Bereich um die Kirche St. Michael. Dieser umfasst einen Teilbereich der Schillerstraße, die Mittelstraße sowie die Burchardtstraße. Neben Einzelhandelsbetrieben befinden sich hier Dienstleistungseinrichtungen, eine Schule, ein Kindergarten, soziale und gesundheitliche Anlagen sowie Gastronomiebetriebe. Durchschnitten ist die Platzsituation durch die heute noch 4-spurige Schillerstraße. Im Zuge deren Neugestaltung soll auch die 3-eckige Platzsituation wieder erlebbar und der Platz mit den angrenzenden Straßen zu einem attraktiven Ortsmittelpunkt weiterentwickelt werden. Es wird vorgeschlagen, hierzu einen städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb auszuschreiben.
Voraussichtliche Kosten (incl. Preisgelder) und Ausführungszeitraum: 200.000 € / 2019

- Ortskern Damm - Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2019 und 2020 sollen pro Jahr 10.000 € bereitgestellt werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 20.000 € / 2019 - 2020

- Allgemeines:

Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2020 durchgeführt (Haushaltsjahr 2020), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2019). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen sowie über die geprüften Verwendungsnachweise bei.

.Beschluss:

I.
Die in der Anlage 5 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - Bahnhofsquartier, Oberstadt / Mainufer, Ortskern Damm - für das Jahr 2019 sowie für die Fortschreibungsjahre 2020 - 2022 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
2. im Entwurf für den Haushalt 2019 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2020 - 2022 nach den Werten im Jahresantrag 2019 fortzuschreiben.

II. Angaben zu den Kosten:

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2019 08:56 Uhr