Fasanerie - Umgestaltung und Sanierung Großer Jagdstern


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 09.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 09.10.2018 ö Beschließend 5PVS/9/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jagdstern ist ein häufig verwendetes Element der Landschaftsgestaltung in den zahlreichen Jagdwäldern des Barock. Er bildete den Mittelpunkt eines streng achsial und geometrisch angelegten Systems aus Sichtachsen und Schneisen, die der Gliederung und Erschließung des Jagdreviers dienten. Sie wurden vornehmlich von Alleen begrenzt, wie auch von großen, dicht gepflanzten Baumbeständen.
 Im Ursprungsplan des kurfürstlichen Baumeisters Emanuel Joseph von Herigoyen aus dem Jahr 1779 ist der achtstrahlige Große Jagdstern deutlich zu erkennen.
Die derzeit noch vorhandenen sieben Achsen des Jagdsterns weisen im Bestand ein sehr unterschiedliches Erscheinungsbild auf, wodurch das Erleben dieses historischen Elementes des ehemaligen Wildparks Fasanerie erheblich beeinträchtigt wird. Die Birkenallee ist derzeit die einzige Achse mit beidseitigen Baumreihen.
Die Wegeachsen münden an einer amorphen Asphaltfläche, deren Belag uneinheitlich und durch anstehende Wurzeln beschädigt ist. Der Eintrag von Laub und organischen Abschwemmungen im Jahresverlauf auf die geschotterten Wegeflächen ist beträchtlich und schließt den Ausbau der Wegeachsen mit einem wassergebundenen Belag aus, der auf Dauer nicht zu erhalten ist.
Ziel der Maßnahme soll sein, die Wegeachsen räumlich deutlicher herauszuarbeiten und dadurch den Jagdstern visuell stärker erlebbar zu machen. Dies geschieht durch:
  • Freistellen des wegbegleitenden Starkholzes durch Zurücknahme des Unterwuchses entlang der Achsen auf einer Tiefe von 5.00 m und einer Länge von max. 100 m.
  • Pflanzung einer angedeuteten Baumreihe entlang der Wegebegrenzung zur FFH-Fläche, (5 Linden)
  • Ausbau des Rondells im „gefühlten“ Schnittpunkt der Sichtachsen mit einem Einzeiler aus dunkelgrauem Natursteinpflaster und einem Belag aus Gussasphalt mit Splittabstreu, die Belagsoberfläche erhält durch den eingewalzten dunkelgrauen Basaltsplitt die Optik einer wassergebundenen Decke.  
  • Dauerhafte Pflegemaßnahmen der wegbegleitenden Vegetation, (2-malige Mahd der Bankette)
  • regelmäßige Reinigung der Wegeflächen und Randbereiche, (jährlich mind. zweimalige Laubaufnahme),
  • dauerhafter Erhalt des Lichtraumprofils entlang der Achsen

Eine vollständige Rekonstruktion der fehlenden 8. Achse ist durch den Schutzstatus der FFH-Fläche nicht mehr möglich. Daher soll sie in diesem Bereich durch folgende Maßnahmen wieder erlebbar gemacht werden :  
  • Entnahme der im direkten Sichtfeld stehenden Pappel,
  • Ergänzung der angedeuteten „Baumreihe“ aus zwei alten, teils abgestorbenen Apfelbäumen und einer Salweide durch Pflanzung von drei weiteren Obstbäumen, Freistellen der Bestandsbäume von Unterwuchs,
  • Darstellung des 8-strahligen Jagdsterns im historischen Grundriss mit einem kleinen Tableau aus brüniertem Messing, das den Blick des Betrachters in Richtung der fehlenden Achse lenkt.
Im Mündungsbereich der Achse „Birkenallee“ soll eine Erläuterungstafel: „AB ins Grüne“ – Fasanerie: Der Große Jagdstern“  entlang des Weges die historischen Zusammenhänge veranschaulichen.
Die Verwendung von weiteren Ausstattungselementen erfolgt zurückhaltend, sie wird beschränkt auf eine Sitzbank ohne Lehne im Bereich der jetzigen Sitzgruppe.
Die Vegetationstechnischen Arbeiten werden in Zusammenarbeit von Forstamt und Gartenamt im Winterhalbjahr ausgeführt, die Wegebauarbeiten erfolgen daran anschließend im Frühjahr 2019.
Eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung wurde erteilt, die Maßnahme wird von Seiten der Denkmalschutzbehörde positiv bewertet.

.Beschluss:

I. Dem Gestaltungsvorschlag zur Aufwertung und Herausstellung des Großen Jagdsterns im
   ehemaligen Wildpark Fasanerie wird zugestimmt.
   
   Die Maßnahmen sind bis Ende Frühjahr 2019 auszuführen.
   
   Die Kosten betragen ca. 27.000, - €. Die Mittel stehen auf Haushaltsstelle „Grünkonzept“
   1.5800.9553 bereit.




II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.03.2019 08:13 Uhr