Sanierung Damm; - Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Abschnittes 1 des Sanierungsgebietes Stadterneuerung Damm - Mitte (Soziale Stadt) - Aufhebung von Untersuchungsgebieten - Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Untersuchungsgebiet „Ortskern Damm“ - Zustimmung zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für den Bereich „Ortskern Damm“ - Erlass der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Damm“


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 09.10.2018 ö Vorberatend 2PVS/9/2/18
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.10.2018 ö Beschließend 4pl/13/4/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 03.12.2013 der Neuausweisung eines Sanierungsgebietes für den Ortskern Damm (Bereich um Müllerstraße, Burchardtstraße, Mittelstraße, Schillerstraße) zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote von geeigneten Planungsbüros zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB einzuholen.

Nach Zustimmung der Regierung von Unterfranken wurde das Büro Neu, Darmstadt, mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen und der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) beauftragt.

Im Rahmen der Bestandsaufnahme sowie der Ermittlung der Defizite im Quartier und zur Erarbeitung einer planerischen Konzeption hat das Büro - neben eigenen Erhebungen und der Auswertung vorliegender Untersuchungen wie z. B. der Vorbereitenden Untersuchungen und der Evaluation für das Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Damm - Mitte“ - auch schriftliche Befragungen der Grundstückseigentümer sowie der Gewerbetreibenden und Freiberufler im vorgesehenen Sanierungsgebiet durchgeführt.

Dem auf dieser Grundlage erarbeiteten Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) hat der Stadtrat in der Sitzung des PVS am 20.03.2018 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Veranstaltung und durch eine öffentliche Auslegung der Planung über den Entwurf zu informieren und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben sowie die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung zu beteiligen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.04.2018 am Verfahren beteiligt, sie erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme bis 18.05.2018. Das Ergebnis ist in der beiliegenden „Abwägungstabelle“ dargestellt.

Bereits in der Sitzung am 06.12.2016 hatte der PVS den Bericht der Verwaltung über das Konzept zur Umgestaltung der Schillerstraße zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, das Gesamtkonzept zur Umgestaltung der Schillerstraße den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen und zu diskutieren. Nachdem beide Planungen den gleichen Bereich umfassen, wurde die Bürgerbeteiligung zu beiden Planungen (Sanierungsgebiet und Schillerstraße) in einem Verfahren zusammengefasst.

Folgende Beteiligungsschritte wurden durchgeführt:
-        Am 17.05.2018 fand am 18:30 Uhr im Pfarrsaal der Pfarrgemeinde St. Michael, Schulstr. 42, ein Bürgergespräch statt. Es nahmen ca. 160 Personen an diesem Gespräch teil.
-        Am 18.05. 2018 wurde die Planung im Pfarrsaal in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausgestellt. Mitarbeiter der Stadtverwaltung standen als Ansprechperson vor Ort zur Verfügung. Diese Möglichkeit wurde von ca. 35 Personen wahrgenommen.
-        Im online-Beteiligungsportal der Stadt (https://www.aschaffenburg.de/Buerger-in-Aschaffenburg/Buergerbeteiligung/Bauleitverfahren-und-staedtebauliche-Planungen/DE_index_4903.html) waren sowohl der Entwurf der VU mit IHK als auch die vom Stadtrat beschlossenen Planungsvarianten für die Schillerstraße eingestellt. Es bestand die Möglichkeit, im Zeitraum vom 14.05.2018 bis 29.06.2018 über diese Seite Anregungen zur Planung zu geben. Zu VU / IHK gingen 10 Stellungnahme ein, zur Planung für die Schillerstraße 4 Stellungnahmen.
-        Neu und eigens hierfür eingerichtet wurde das interaktive Portal www.buergerbeteiligung.de. Hier war es möglich, in einer Karte die Planungen zu kommentieren und neue Ideen einzutragen. Diese wiederum konnten von anderen Personen kommentiert und mit „Finde ich auch“ oder „Finde ich nicht“ markiert werden. Diese Seite erfreute sich hohen Zuspruchs und brachte viele Rückmeldungen und Kommentare. Insgesamt 1.055 Nutzer besuchten die Seite 1.223 mal. Es wurden 33 Ideen eingetragen, die 281-mal mit „Finde ich auch“ oder „Finde ich nicht“ kurz bewertet wurden. Es wurden 32 Kommentare zu Ideen mit wiederum 173 Kurzbewertungen abgegeben.
Das Ergebnis ist im Bericht vom 06.09.2018 zusammengefasst.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass in den beiden Beteiligungsschritten weder von den Behörden noch von den Bürgern grundsätzlich Einwände gegen die Ausweisung eines Sanierungsgebietes vorgebracht wurden. Im Wesentlichen wurden die Planungen zur Aufwertung des Ortskerns begrüßt. Die Hinweise beschränken sich meist auf Details der Planung, die erst in weiteren Planungsschritten berücksichtigt werden können und in ihrem Detailgrad nicht Gegenstand des IHK sind oder aber auf Hinweise, die außerhalb des Sanierungsverfahrens behandelt werden können.
Auf folgende Anregungen ist besonders hinzuweisen:
-        Auf Anregung der Denkmalschutzbehörden wird ein Plan über die in die Denkmalliste aufgenommenen Denkmale in das IHK aufgenommen.
-        Dem Vorschlag des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, einen Hinweis auf Art. 7 Abs. 1 BayDSchG in das IHK aufzunehmen, kann nicht gefolgt werden (s. Nr. 5 Punkt 2 der Abwägungstabelle).
-        Die Planungen für den Ortskern um den Michaelsplatz und die Aschaffbrücke im Verlauf der Mittelstraße werden weitgehend begrüßt. Insbesondere wird die Möglichkeit gesehen, durch Verlagerung von Stellplätzen auf dem Michaelsplatz eine neue Aufenthaltsqualität zu schaffen. Im Wesentlichen Zustimmung erfährt auch der Rückbau der Schillerstraße mit einer Reduzierung der Fahrbahnbreite mit Begrünungsmaßnahmen. Dabei wird aber mehrfach auf die Idee eingebracht, den Grünstreifen nicht mittig, sondern seitlich anzulegen, um die Gehwege zu beschatten und zwischen den Bäumen Stellplätze anlegen zu können. Kontrovers diskutiert wurde der Ausbau der Kreuzung Schillerstraße / Burchardtstraße dahingehend, ob ein Kreisverkehr oder eine ampelgeregelte Kreuzung sinnvoll ist.
-        Ein wesentlicher Punkt der Bürgerdiskussion war die Parkplatzproblematik. Aus diesem Grund wird im IHK die Notwendigkeit dargestellt, die Zahl der Stellplätze - unter Berücksichtigung des Bewohnerparkens - zu erhalten und hierfür ggf. neue Stellplatzanlagen (z. B. Bau einer Quartiersgarage) zu schaffen.
-        Der Vorschlag zur Bebauung des Quartiers nördlich der Seestraße wird teilweise kritisch bewertet. Zu bedenken ist dabei aber auch, dass im Rahmen der Befragung der Grundstückseigentümer im geplanten Sanierungsgebiet ein eigener Fragebogen an die Eigentümer der Grundstücke in diesem Gebiet versandt wurde. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass hier durchaus eine Mehrheit einer baulichen Entwicklung nicht entgegensteht. Aus diesem Grund soll die Planung als Diskussionsgrundlage im IHK erhalten bleiben. Durch die Sanierungssatzung wird noch kein Baurecht geschaffen. Die Planung und das Ergebnis der Umfrage dienen als Grundlage für weitere Gespräche mit den Betroffenen über die weitere Entwicklung in diesem Bereich.
-        Aufgenommen werden Hinweise auf die Möglichkeit des Baus eines Fußweges südlich der Aschaff zwischen Strietwaldstraße und Kupfergasse und die verkehrliche Situation im Einfahrtsbereich des Schneidmühlweges von der Schillerstraße aus sowie in der Schulstraße. Nicht berücksichtigt werden kann dagegen der vielfach begrüßte Vorschlag aus der Bürgerschaft, am Aschaffufer zwischen Schulstraße und Turnhalle ein Gebäude (modernes Strandhaus mit großen Glasfronten) zu errichten, in welchem Räume für lokale Vereine, ein Café mit Nutzung der Uferpromenade und eine kleine Bühne für Konzerte entstehen könnten. Die vorgeschlagene Fläche liegt vollständig im Überschwemmungsgebiet der Aschaff. Eine Bebauung scheidet daher aus.
-        In Teilbereichen wird der Umgriff der Sanierungssatzung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf an aktuellen Situationen angepasst (z. B. Wegfall des früheren Gärtnerei-Geländes, Kreuzungsbereich Wilhelmstraße / Haidstraße, Erweiterung östlich der Dorfstraßenbrücke und südlich der Bahnparallele).

Als wesentliche Maßnahmen für die nächsten Jahre sind zu benennen:
-        „Grünes Band“- Neugestaltung Schillerstraße- „Neue Mitte Damm“ -Neugestaltung St.-Michaels-Platz
-        „Vitale Burchardtstraße“ - Neugestaltung öffentlicher Raum
-        „Aschaff-Terrassen Dämmer Brücke“ - Neugestaltung und Belebung
-        „Verbindung Ortsmitte und Aschaff“ - Neugestaltung Mittelstraße
-        „Wohnen im Quartier“ - Innenentwicklung nördlich der Seestraße
-        Einrichtung von „Kommunalen Förderprogrammen“ (z. B. Beratung über die Sanierung von Bestandsimmobilien, Fassadensanierung, Verbesserung des Wohnumfeldes etc.)

Als Impulsprojekte werden vorgeschlagen:
-         Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Umgestaltung des St.-Michaels-Platzes
-        „Grünes Band“ - Neugestaltung Schillerstraße
-        Platzgestaltung Mühlstraße / Ecke Woernerstraße
-        temporäre Begrünungsmaßnahmen in Form von „Pocket-Parks“

Nach Zustimmung durch den Stadtrat kann die Sanierungssatzung in Kraft treten. Zur Information der Bürgerinnen und Bürger wird ein Faltblatt erstellt, in welchem die wesentlichen Elemente des IHK dargestellt werden.

Nach Inkrafttreten der Sanierungssatzung kann kurzfristig das Quartiersmanagement (als Halbtagsstelle) eingerichtet werden. Der bisher im Bahnhofsquartier tätige Quartiersmanager wechselt dafür nach Damm. eine seiner ersten Aufgaben ist die Installation eines Quartiersbeirates mit Grundstückseigentümern, Gewerbetreibenden und Anwohnern aus dem Sanierungsgebiet. Der bislang in Damm bestehende und vom Vereinsring Damm organisierte „Stadtteilbeirat“, der die Interessen des gesamten Stadtteils vertritt, bleibt bestehen. Es ist geplant, dass der Quartiersbeirat 4-mal jährlich tagt, wobei 2 Sitzungen jährlich gemeinsam mit dem Stadtteilbeirat stattfinden.

Als mögliche Kooperationspartner bieten sich die Fachakademie für Sozialpädagogik (FAKS), die sich bereits in die Vorbereitenden Untersuchungen eingebracht hat, sowie der Verein Gesta e. V. mit Sitz in der Haidstraße, der bislang bereits die Fahrradwerkstatt und andere Projekte betreibt, an.

Die Sanierung im bisher in Damm ausgewiesenen Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Damm - Mitte“, das überwiegend den östliche Teil des Stadtteils umfasste, ist abgeschlossen. Aus diesem Grund kann die Sanierungssatzung vom 05.11.2003 aufgehoben werden. Auch die mit Beschluss vom 01.10.2001 festgestellten Untersuchungsgebiete sind nicht mehr relevant und können aufgehoben werden.

.Beschluss: 1

I.

1.        Der Stadtrat erlässt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Abschnittes 1 des Sanierungsgebietes Stadterneuerung Damm - Mitte (Soziale Stadt) (Anlage 2).
2.        Die Untersuchungsgebiete, für die der Stadtrat mit Beschluss vom 01.10.2001 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen zur Vorbereitung der Sanierungsmaßnahme Stadterneuerung Damm - Mitte beschlossen hatte, werden aufgehoben.
3.        Der Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für das Untersuchungsgebiet „Ortskern Damm“ vom 12.09.2018 wird zur Kenntnis genommen.
4.        Der Bericht über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für das Untersuchungsgebiet „Ortskern Damm“ „(„Abwägungstabelle“ Stand: 06.09.2018) wird zur Kenntnis genommen.
5.        Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) des Büros Harald Neu - Architekt & Städtebauarchitekt BDA - und des Büros Salm & Stegen - Geographen und Stadtplaner - vom 19.02.2018, aktualisiert am 06.04.2018 und 13.09.2018 wird zur Kenntnis genommen. Den Ergebnissen und Zielsetzungen dieses Integrierten Handlungskonzepts wird zugestimmt. Der Stadtrat beschließt dieses Konzept als Grundlage für die weitere Entwicklung im Sanierungsgebiet „Ortskern Damm“. Auf Grund der Ergebnisse dieser Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) sieht die Stadt Aschaffenburg die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ als erfüllt an.
6.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3.634) die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Damm“ einschließlich der Karte im Maßstab 1:1.500 vom 12.09.2018 (Anlage 3).
7.        Die Sanierung soll innerhalb eine Zeitraumes von 10 Jahren ab Rechtskraft der Satzung abgeschlossen werden.
8.        Der Bereich wird als Programmgebiet „Soziale Stadt“ festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Unterfranken die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ zu beantragen.




II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [ X ]

Sofern Kosten entstehen:
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt        ja [   ]        nein [   ]
Es entstehen Folgekosten        ja [   ]        nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten        einmalig
[  ]        wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Begriff „Dämmer Mitte“ nicht nur der St. Michaels Platz zu verstehen ist.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2019 07:59 Uhr