Erneuerung der Jahnstraße -Vorstellung der Entwurfsplanung mit Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.10.2018 ö Beschließend 6pl/13/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates (PVS) am 17.07.2018 die Vorplanung vorgestellt. Der Senat hat der Vorplanung zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, die Entwurfsplanung zu erstellen und den Bau-und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen. Vorab sollten die betroffenen Anwohner über die Baumaßnahme informiert werden.
 
Diese Veranstaltung fand am Montag, 01.10.2018 in der Mehrzweckhalle in Obernau statt. Im Rahmen der Bürgerinformation wurde die Entwurfsplanung vorgestellt und erläutert.


2.        Projektbeschreibung

Das Ingenieurbüro ISB mbH, Laudenbach am Main, wurde mit den Planungsleistungen für den Umbau der Jahnstraße beauftragt.

Wie schon zur Vorstellung der Vorplanung erläutert, wird die Jahnstraße in ihrer ganzen Länge von der Einmündung Bahnhofstraße bis zur Tschoepestraße saniert. Dabei werden sowohl die Fahrbahn als auch die Rinnen, Borde und Gehwege grundhaft erneuert.

Die vorliegende Planung sieht vor den Gehweg in Teilbereichen zu verbreitern, um für den fußläufigen Verkehr mehr Komfort und Sicherheit zu erzielen. Es wurde eine komplett neue Trassierung vorgenommen und hierbei folgende Parameter angesetzt:

       Fahrbahnbreite bis ca. Station 0+060,00:        5,90 m
       Fahrbahnbreite ab Station 0+080,00 bis ca. Station 0+ 290,00        5,55 m
       Fahrbahnbreite ab Station 0+305,00 bis Bauende:        5,90 m

Die Fahrbahn wurde dabei in Teilbereichen auf die Mindestbreite für den Begegnungsfall Lkw / Lkw mit beengten Verhältnissen dimensioniert, um für die Gehwege eine Mindestbreite von 1,25 m zu gewährleisten. Bis auf wenige Ausnahmen setzt dies die vorliegende Planung auch um.
Bushaltestellen:

Sämtliche Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut, d. h. sie werden mit taktilen Elementen im Bereich des Einstieges und einem Sonderbord von 18 cm Höhe versehen. Um die Bushalte-stellen barrierefrei auszubauen, müssen sie mindestens mit einem 18 cm hohen Sonderbord von 13,00 m Länge versehen werden, so dass alle drei Türen eines Gelenkbusses barrierefrei bedient werden können.

Aufgrund der in der Jahnstraße zahlreich vorhandenen Zufahrten können die Haltestellen nicht immer am alten Standort verbleiben, sondern müssen auf Bereiche mit entsprechenden Entwicklungslängen verschoben werden. Bis auf die Busbucht „Mehrzweckhalle-stadtauswärts“, welche am bestehenden Standort verbleibt, betrifft dies alle anderen Haltestellen.

Die Bushaltestelle „Mehrzweckhalle-stadteinwärts“ muss vor die Hausnummer 4 verlegt werden. Der bisherige Standort vor der Hausnummer 1a ist für einen barrierefreien Ausbau nicht ausreichend lang. Der ursprünglich auf der Grenze zwischen den Hausnummern 4 und 10 vorgesehene neue Standort konnte aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan Nr.25/3 (Baurecht einer Garagenzufahrt für ein zukünftiges Gebäude) nicht weiterverfolgt werden.

Mit dem neuen Standort vor der Hausnummer 4 ist die Zufahrt zu einer Grenzgarage problemlos möglich. Die Haltestelle wird als Buskap ausgebaut und ragt daher ca. 1,00 m in die Fahrbahn hinein. Sie erhält einen schmalen Fahrgastunterstand mit Sitzbänken. Aufgrund der Diskussionen im Rahmen der Bürgerinformation wurde die Lage der Bushaltestelle nochmals optimiert.

Die Bushaltestellen „Jahnstraße“ sollen ersatzlos entfallen, da geplant ist die Bushaltestellen „Am Waldrand“ näher in Richtung Bahnhofstraße zu verschieben.

Die Bushaltestelle „Am Waldrand-stadteinwärts“ wird vor das Anwesen Nr. 56 (Gewerbebetrieb) verschoben und ebenfalls als Buskap ausgebaut. Auch diese Haltestelle erhält einen Fahrgast-unterstand mit Sitzmöglichkeiten. Schräg gegenüber soll vor die Hausnummer 45 die Haltestelle „Am Waldrand-stadtauswärts“ verlegt werden. Auch diese Haltestelle ragt als Buskap in die Fahrbahn, da sonst die Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer nicht mehr gegeben ist. Der Gehweg hat an dieser Stelle im Bestand nur eine Breite von 1,44 m. Ein Fahrgastunterstand ist nicht vorgesehen, da es sich überwiegend um eine Ausstiegshaltestelle handelt. Die Fahrbahn wird im Überlagerungsbereich der beiden Buskaps auf einer Länge von 9,00 m auf 3,50 m eingeengt.


Abstimmung mit Fachdienststellen und Behörden:

Die Entwurfsplanung ist mit dem Stadtplanungsamt, den Verkehrsbetrieben der Stadtwerke und der Feuerwehr abgestimmt.


Ver- und Entsorgung:

Der städtische Kanal wird vor der Realisierung der Straßenbaumaßnahme in geschlossener Bauweise im Inlinerverfahren saniert. Weitere Sanierungsarbeiten am Kanal sind nicht geplant. Die Grundstückseigentümer werden aufgefordert, den baulichen Zustand der privaten Kanalhaus-anschlussleitungen nachzuweisen.

Die AVG wird die Wasserleitung auf der kompletten Länge neu verlegen. Die Hausanschlüsse werden auf die neue Wasserleitung umgebunden. Die Gasleitung und die Elektroleitungen werden nicht erneuert.

Die Stadt Aschaffenburg wird im Zuge des Straßenbaus für zukünftige Digitalisierungsprozesse Leerrohre mit verlegen.


3.        Kosten

Kostenstelle        Kosten (brutto)
Straßenbau (Sanierung; Baukosten)        1.100.000 €
Straßenbeleuchtung                5.000 €
Summe        1.105.000 €
Baunebenkosten (20 %)        220.000 €
Gesamtkosten        1.325.000 €

Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.


4.        Finanzierung

Im aktuellen Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung sind Haushaltsmittel wie folgt vorgesehen bzw. angemeldet:

HH-Stelle        2018        2019        2020
Straßenbau 1.6400.9503        100.000        600.000 €        625.000 €


Weiteres Vorgehen:

Nach Bau- und Finanzierungsbeschluss durch den Stadtrat wird das Ingenieurbüro ISB die Ausführungsplanung erstellen. Die weitere Terminierung sieht folgende Meilensteine vor:


Erstellung der Ausführungsplanung        IV. Quartal 2018
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen        I. Quartal 2019
Vergabe der Bauleistungen        II. Quartal 2019
Baudurchführung        II. Quartal 2019 bis II. Quartal 2020

.Beschluss:

I.
1.        Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss, das Bauvorhaben mit
maßnahmenbedingten Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.325.000.- € brutto umzusetzen.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur baulichen Umsetzung einzuleiten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [ X ]        nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt        ja [ X ]        nein [   ]
Es entstehen Folgekosten        ja [ X ]        nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten        einmalig
[  ]        wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 3

Datenstand vom 12.02.2019 07:59 Uhr