Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet „Nördlich Seebornstraße" zwischen Seebornstraße, Bergstraße, Matthäusstraße, Sonnenstraße und Leidersbacher Gässchen (Nr. 5/32) - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden - Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 06.11.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Stadtrat (Plenum) | 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 19.11.2018 | ö | Beschließend | 2 | PL/15/2/18 |
Planungs- und Verkehrssenat | 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates | 06.11.2018 | ö | Vorberatend | 6 | PVS/10/6/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
.Beschluss:
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 und § 4a BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs.2 BauGB zum Entwurf des einfachen Bebauungsplans für das Gebiet „Nördlich Seebornstraße“ zwischen Seebornstraße, Bergstraße, Matthäusstraße, Sonnenstraße und Leidersbacher Gässchen (Nr. 5/32) wird zur Kenntnis genommen.
2 Die Hinweise des Amtes für Breitband, Digitalisierung und Vermessung
Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
3 Die Hinweise der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH werden zur Kenntnis genommen.
28 Der Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde wird gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
31 Den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde wird teilweise gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
32 Der Anregung der Unteren Wasserbehörde wird gefolgt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9, Dagegen: 8