Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet „Nördlich Seebornstraße" zwischen Seebornstraße, Bergstraße, Matthäusstraße, Sonnenstraße und Leidersbacher Gässchen (Nr. 5/32) - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 06.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.11.2018 ö Beschließend 2PL/15/2/18
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.11.2018 ö Vorberatend 6PVS/10/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1 + 2:        Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Bürger sowie der Nachbargemeinden; Abwägungsbeschluss

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des einfachen Bebauungsplans im Zeitraum vom 25.06.2018 bis 27.07.2018 und der Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden wurde von insgesamt 22 Behörden bzw. Nachbargemeinden schriftlich Stellung genommen. Acht dieser Stellungnahmen enthielten Bedenken, Anregungen oder Hinweise zum Entwurf des einfachen Bebauungsplans.
Von Bürgerinnen und Bürgern wurde während der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme mit Bedenken, Anregungen oder Hinweise zum Entwurf des einfachen Bebauungsplans abgegeben.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung über die öffent-liche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Bürger („Abwägungstabellen“, siehe Anlagen) aufgeführt und unter den Nummern 2, 3, 9, 15, 21, 28, 31, 32 und 10408 behandelt, erörtert und abgewogen.

Die in den einzelnen Stellungnahmen vorgebrachten inhaltlichen Bedenken und Anregungen (nachfolgend „A“) und für den Bebauungsplan relevanten Hinweise (nachfolgend „H“) beziehen sich im Überblick hauptsächlich auf folgende Einzelthemen – die laufende Nummerierung entspricht den Nummern / Abschnitten im Bericht über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden und Bürger („Abwägungstabellen“):

2        (H):        Stand des Liegenschaftskatasters
(H):        Antrag auf Einmessung von Gebäudeveränderungen und auf Verschmelzung von Flurstücken
3        (H):        Verlegung von Gas-, Wasser- und Elektroleitungen
9        (H):        Telekommunikationsanlagen des Unternehmens im Planbereich
15        (H):        Verkehrssituation und –sicherheit
       (H):        öffentliche Parkplätze
21        (A):        Überprüfung der Festlegung der Straßenbegrenzungslinie
       (H):        Abbruch der als Bestand dargestellten Gebäude Seebornstraße 27+29
28        (H):        Altlasten
31        (A):        Baumerhalt, Baumarten
       (H):        Artenschutzrecht
       (H):        Baumberatung
32        (A):        Überschwemmungssituation des Hensbachs
(H):        Wasserrecht
10408        (A):        Verlegung der nördlichen Baugrenze im Bereich der Seebornstraße 35-47
       (A):        Zulässigkeit von Mauern, Zugängen und Treppen außerhalb der Baugrenzen
(A):        Zulässigkeit von Garagen außerhalb der Baugrenzen


Zu 3:        Satzungsbeschluss

Aus dem Ergebnis der Abwägung der Bedenken, Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Entwurfs des einfachen Bebauungsplans vom 04.09.2017. Grundzüge der Planung werden durch Plankorrekturen oder -ergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.

Der geringfügig korrigierte und ergänzte einfache Bebauungsplan in der Fassung vom 22.10.2018 kann als Satzung beschlossen werden.

Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses wird der Entwurf des einfachen Bebauungsplans vom 04.09.2017 endredaktionell bearbeitet. In den aktualisierten einfachen Bebauungsplan vom 22.10.2018 bzw. in seiner Begründung sind geringfügige, redaktionelle Korrekturen, Präzisierungen und Ergänzungen vorgenommen worden.

.Beschluss:

I.

1. Der Bericht der Verwaltung vom 22.10.2018 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung  
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 und § 4a BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs.2 BauGB zum Entwurf des einfachen Bebauungsplans für das Gebiet „Nördlich Seebornstraße“ zwischen Seebornstraße, Bergstraße, Matthäusstraße, Sonnenstraße und Leidersbacher Gässchen (Nr. 5/32) wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Stadtrat beschließt, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden zu behandeln und abzuwägen (Anlage 3).

Mit den in den Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweisen wird wie folgt umgegangen (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Bürger):

2        Die Hinweise des Amtes für Breitband, Digitalisierung und Vermessung
         Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
3        Die Hinweise der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH werden zur Kenntnis genommen.
9        Die Hinweise der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH werden zur Kenntnis genommen.
15        Die Hinweise der Polizeiinspektion Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
21        Der Anregung des Liegenschaftsamtes wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
28        Der Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde wird gefolgt.
         Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
31        Den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde wird teilweise gefolgt.
         Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
32        Der Anregung der Unteren Wasserbehörde wird gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
10408        Den Anregungen des Bürgers mit der Bezeichnung Nr. 10408 wird nicht gefolgt.

3. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9 und § 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit geltenden Fassung, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (GVBl. S. 523) geändert worden ist und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260) geändert worden ist, die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 5/32 für das Gebiet „Nördlich Seebornstraße“ zwischen Seebornstraße, Bergstraße, Matthäusstraße, Sonnenstraße und Leidersbacher Gässchen vom 22.10.2018 als Satzung und billigt hierzu die Begründung vom 22.10.2018.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9, Dagegen: 8

Datenstand vom 22.03.2019 08:29 Uhr