1. Chronologie
Die Bismarckallee ist die flankierende Wohnsammelstraße für das Wohngebiet Godelsberg und besitzt auch Verbindungsfunktion zum Markt Hösbach (Schmerlenbach bzw. Winzenhohl).
Bis Oktober 2013 galt dort die innerörtlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Durch die nur einseitig angebaute Straße und das in Fahrtrichtung stadteinwärts starke Gefälle wurden insbesondere von Anwohnern Geschwindigkeitsüberschreitungen beobachtet.
Der Planungs- und Verkehrssenat ist daher in seiner Sitzung am 08.10.2013 dem Antrag von SPD und FDP gefolgt, in der Bismarckallee zwischen Ludwigsallee und Yorkstraße eine streckenbezogene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen. Dieser Beschluss wurde mit verkehrsrechtlicher Anordnung des Ordnungs- und Straßenverkehrsamts vom 15.10.2013 umgesetzt. Die Polizei hatte aufgrund eigener Erkenntnisse allerdings zuvor von der Tempo 30 Regelung abgeraten.
Aufgrund eines Antrags der Stadtratsmitglieder Manfred Christ und Josef Taudte vom 04.04.2015 befasste sich der Planungs- und Verkehrssenat in seiner Sitzung am 21.04.2015 erneut mit der Geschwindigkeitsregelung in der Bismarckallee, da es immer wieder Einwände aus der Bürgerschaft gegen diese Regelung gäbe. Beide Stadtratsmitglieder beantragten daher damals, die „Tempo 30-Regelung“ auf die Nachtstunden von 22.00 – 8.00 Uhr zu beschränken. Der Planungs- und Verkehrssenat lehnte diesen Antrag aus Gründen der Verkehrssicherheit dagegen mehrheitlich ab.
In den letzten Wochen haben erneut Bürgerinnen und Bürger die Forderung an die Stadtverwaltung herangetragen, dass sich die Stadt Aschaffenburg erneut mit der Tempo 30 Regelung auseinandersetzen möge.
2. Sachstandsbericht zur Geschwindigkeitsregelung
Nach wie vor ergeben sich aus polizeilicher Sicht weder in baulicher Hinsicht noch im Verkehrsablauf Gründe für eine Temporeduzierung auf 30 km/h. Die von der Straßenverkehrsordnung nach § 45 Abs. 9 geforderte konkrete Gefahrenlage für die Anordnung einer solchen Geschwindigkeitsbeschränkung liegt nicht vor.
Fehlt es an dieser Gefahrenlage, ist die Anordnung rechtswidrig. Rechtswidrig wäre dann auch eine Bestrafung infolge einer Geschwindigkeitsüberwachung Tempo 30.
Die Polizei hat aus diesem Grund das erforderliche Einvernehmen für den Einsatz eines „Blitzerfahrzeugs“ bisher zu Recht verweigert.
Um einen Überblick über die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten bei Tempo 30 zu bekommen, hatte das Tiefbauamt sog. Viasis-Geräte aufgestellt, und zwar
vom 13.5.2014 – 20.5.2014 vor Haus-Nr. 44
vom 27.6.2017 – 03.7.2017 stadtauswärts
vom 23.6.2017 – 04.7.2017 stadteinwärts.
Die erlangten Messergebnisse waren unauffällig.
Auch aus der Sicht des Immissionsschutzes gibt es keinen Grund für eine Temporeduzierung auf 30 km/h. Es gelten die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV). Danach ist eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit dann angebracht, wenn
1.der Beurteilungspegel gem. RLS90 (hier Wohngebiet) tags 70 dB(A) und nachts 60 db(A) überschreitet und
2. durch die Maßnahmen eine Pegelminderung von mindestens 3 dB(A) bewirkt wird.
Das Sachgebiet Immissionsschutz teilte in seiner Stellungnahme an das Stadtplanungsamt mit, dass die oben genannten Kriterien für eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht erfüllt sind.
In der Folgezeit gab es wiederholt Beschwerden eines Anwohners über fehlende Geschwindigkeitsüberwachung durch Ordnungs- und Straßenverkehrsamt und Polizei in der Bismarckallee an
-das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr;
-das Polizeipräsidium Unterfranken;
-die Regierung von Unterfranken.
Das Polizeipräsidium Unterfranken wies in seinem Antwortschreiben vom 31.05.2016 darauf hin, dass das Unfallgeschehen im Bereich Bismarckallee (Kirchnerstr./Yorckstr. bis Einmündung Ludwigsallee) unauffällig ist. Dies gilt sowohl für den Zeitraum vor, als auch nach der Einführung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Die Regierung von Unterfranken nahm mit Schreiben vom 10.10.2017 auf diese Aussage des Polizeipräsidiums Bezug und wies ebenfalls darauf hin, dass es dort keinerlei geschwindigkeitsbedingte Verkehrsunfälle gegeben hat. Auch Vorfahrtsunfälle, die auf eine nicht angepasste Geschwindigkeit hindeuten könnten, wurden nicht festgestellt.
Nach Mitteilung des Stadtplanungsamtes liegen folgende Verkehrszahlen zur Bismarckallee vor (jeweils pro Tag und beide Richtungen):
2007: 4.814 (Bismarckallee unten)
2013 – Ringschluss
2014: 3.660 (Zeughaus)
2015: 3.425 (Zeughaus).
Aufgrund dieser Zahlen kann eher eine Entspannung der Verkehrslage in der Bismarckallee festgestellt werden.
Nach geltender Rechtslage ist eine Ahndung von Tempo-30-Verstößen in der Bismarckallee nicht möglich.