Antrag des Bayerischen Landesverbands der Marktkaufleute und der Schausteller vom 18.10.2018 wegen Verlängerung des Weihnachtsmarktes 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadthallensenates, 20.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 3. Sitzung des Stadthallensenates 20.11.2018 ö Beschließend 5SHS/3/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß § 2 Abs. 2 der gültigen Verordnung der Stadt Aschaffenburg über den Aschaffenburger Weihnachtsmarkt auf dem Platz vor der Stadthalle am Schloss (Weihnachtsmarktverordnung)
beginnt der Aschaffenburger Weihnachtsmarkt am letzten Donnerstag vor dem 1. Advent und endet am 22. Dezember.

Da die Adventszeit je nach kalendarischer Konstellation unterschiedlich lang ist, ergeben sich von Jahr zu Jahr unterschiedlich lange Veranstaltungszeiten für den Aschaffenburger Weihnachtsmarkt. Der Weihnachtsmarkt 2019 wäre demnach 24 Tage lang und relativ kurz.

Vor diesem Hintergrund beantragt der Bayerische Landesverband der Marktkaufleute und Schausteller e. V., den Weihnachtsmarktbeginn wie 2017 und 2018 um einen Tag von Donnerstag auf Mittwoch vorzuverlegen. Weihnachtsmarktbeginn wäre somit am Mittwoch, 27.11.2019.

Auf den Aschaffenburger Wochenmarkt hätte ein früherer Beginn keinerlei Auswirkungen. Aus organisatorischer Sicht spräche nichts dagegen. Aussagen der beiden örtlichen Schaustellerverbände zur Folge, war der vorgezogene Eröffnungstag in der Vergangenheit umsatzstark und von den Besuchern sehr gut angenommen worden.

Mit dem früheren Weihnachtsmarktbeginn entstünden der Verwaltung Mehrkosten (u.a. für Personalkosten, Sicherheitsdienst und KuT, Rahmenprogrammkosten, Stromverbrauch), die mit einer zusätzlichen Kostenpauschale in Höhe von 5% der Platzgelder aufgefangen werden können.

.Beschluss:

Der Beginn des Aschaffenburger Weihnachtsmarktes 2019 wird um einen Tag von Donnerstag, 28.11., auf Mittwoch, 27.11, vorverlegt. Zur besseren Deckung der entstehenden Mehrkosten beschließt der Stadthallensenat eine zusätzliche Kostenpauschale von 5% der Platzgelder zu erheben.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x   ]
nein [   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 06.05.2019 11:10 Uhr