Erschließung Baugebiet Rotäcker -Vorstellung der Vorplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.12.2018 ö Beschließend 1PVS/11/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

Als Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen nach dem VgV-Verfahren im Jahr 2018 durch den Auftraggeber wurde die Ingenieurgemeinschaft Planungsgemeinschaft „Häfner-Oefner mbH“ und „Die Landschaftsarchitekten GbR“, vertreten durch Planungsgemeinschaft Häfner-Oefner mbH, Langenselbold mit den Ingenieurleistungen (Verkehrsanlagen, Entwässerung, Freianlagen) für die Erschließung des Baugebiets beauftragt.

Grundlage bilden der rechtskräftige Bebauungsplan 5/27 für das Gebiet zwischen der bestehenden Bebauung westlich der Rotäckerstraße, Hubweg, westl. Begrenzung und Bischbergstraße, der Umlegungsbeschluss westliche Rotäckerstraße vom 17.02.2016 sowie das Baugrundgutachten der Ingenieurgesellschaft für Geotechnik, Baugrund und Bodenmanagement mbH (ILG) vom 26. Februar 2018.


2.        Projektbeschreibung

Das Baugebiet umfasst eine Fläche von rd. 10 ha und liegt im Südwesten der Stadt Aschaffenburg im Stadtteil Schweinheim. Der größte Teil des Plangebietes besteht aus Wiese, die teilweise von Obstbeständen überstellt ist. Im südwestlichen Bereich liegt eine größere mit Gehölzen bewachsene Fläche.

Das Baugebiet liegt in einer Hanglage mit einem mittleren Gefälle von rd. 5 %. Im Baugrundgutachten wird die oberste Bodenschicht als sehr stark wasser-, frost- und störempfindlich eingestuft, die insbesondere bei dynamischer Beanspruchung (z. B. Baustellenverkehr) zur Aufweichung bzw. Verbreitung neigt.

Straßenbau:

Die Trassierung der einzelnen Wege setzt die Vorgaben aus dem Bebauungsplan um. Die technischen Daten wie Gefälle, Kuppen- und Wannenhalbmesser usw. entsprechen den aktuellen Richtlinien und Regelwerken. Die maximale Längsneigung der Straßen liegt bei ca. 6 %. Die Straßen sind als Mischverkehrsfläche in Pflasterbauweise mit außenliegenden Bordrinnen mit Pult- bzw. Dachprofil geplant.

Aufgrund der angetroffenen Bodenverhältnisse wird eine Stabilisierung des Erdplanums mit Mischbinder favorisiert. Durch das Aufbringen einer zusätzlichen Schutzschicht von ≥ 20 cm aus gebrochenem Material kann das Erdplanum als Baustraße benutzt werden. Vorteil bei diesem Bauverfahren ist ein rationalisierter Bauablauf, besonders bei ungünstigen Witterungsverhältnissen.

Entwässerung:

Das Baugebiet wird im Trennsystem entwässert, dazu muss das Regenwasser, das im Baugebiet selbst und im Außengebiet anfällt, zwischengespeichert werden. Hierfür werden im Baugebiet zwei weitere Regenrückhaltebecken vorgesehen. Die Hauptentwässerungs-achse für die Regenwasserkanalisation wird in der Grabenparzelle, die sich von Süd nach Nord durch das Baugebiet zieht, geführt werden. Die Regenwasserkanalisation wird an zwei Stellen in der Bischbergstraße angeschlossen. Von dort gelangt das Regenwasser in das Regenrückhaltebecken 3 (RRB) im Baugebiet Beim Gäßpfad.

Das RRB 1 liegt am südwestlichen Rand des Baugebiets mit einem Volumen von 200 m³.  Es nimmt ausschließlich Hangwasser aus den südwestlich gelegenen Außengebieten auf. Das gesammelte Wasser wird auf eine Abflussmenge von 50 l/s gedrosselt einem Graben zugeführt, der durch das gesamte Gebiet verläuft und im Regenbecken 2 endet. Dieser Graben wird auch durch einen Teil der Straßenwässer der Liebezeitstraße gespeist.

Das Regenrückhaltebecken 2 ist das zentrale Becken des Baugebiets und muss mit einem Volumen von 770m³ errichtet werden. Das Becken hat zwei oberflächliche Zuläufe über Gräben. Über ein Bewirtschaftungsbauwerk gelangt das Regenwasser aus der tief liegenden Kanalisation über einen Quellschacht in das Regenbecken und wird mit einer Drosselmenge von 65 l/s weiter Richtung RRB 3 abgeleitet. Das Regenbecken besteht aus einer Mulde mit einer Wasserspiegelhöhe von 30 cm, in der ca. 240 m³ gespeichert werden und einem zusätzlichen unterirdischen Rigolenspeicher, der ca. 530 m³ aufnimmt. Das Regenwassersystem ist mit einem Notsystem ausgestattet, so dass auch stärkere Regenereignisse, die über die Bemessungsgröße hinausgehen, schadlos abgeleitet werden können.

Beide Regenrückhaltebecken werden als entwässerungstechnische Bauwerke beschildert. In ihrer technischen und gestalterischen Ausführung sollen die Regenrückhaltebecken so angelegt werden, dass eine möglichst geringe Einzäunung notwendig ist.

Die Schmutzwasserkanalisation wird an drei Stellen an die vorhandene Kanalisation angeschlossen: in der Bischbergstraße, Am Roten Wingert und in der Hennteichstraße.

Landschaftsbau:

Mit dem Vorhaben wird ein Bindeglied zwischen der bestehenden Bebauung und den umliegenden landwirtschaftlichen Strukturen geschaffen. Diese Flächen steigen in Richtung Westen topographisch an und sind von Streuobstwiesen geprägt. Das neue Baugebiet ist durch einen zentralen Grünzug und durch bestehende oder neu anzulegende Wege, die auch zur Pflege und Unterhaltung der angrenzenden Grün- und Freiflächen dienen, mit der Landschaft verbunden. Die befestigten Wege im Baugebiet werden in einem klimaverträglichen hellen Asphaltbelag ausgeführt. Die Wege, die in die Landschaft führen, sind als teilbefestigte Wege mit heller wassergebundener Decke vorgesehen.

Durch den zentralen Grünzug entlang der Entwässerungsmulde, die das RRB1 mit dem RRB2 verbindet, führt ein 3 m breiter, baumgesäumter Weg. Hier gibt es einzelne Sitzbereiche, die verteilt zwischen den Erschließungsstraßen angeordnet sind. Im Bereich des RRB1 sollen Spielbereiche am Übergang zu den Streuobstwiesen entstehen – ein Spielbereich für Kleinkinder (3 - 6jährige) und einer für Schulkinder (6 -14jährige). Aufgrund der Lage ist eine naturnahe Gestaltung mit Spielgeräten aus Robinienholz und Natursteinen vorgesehen. Die Hanglage macht eine Terrassierung des Geländes und eine effektive Nutzung des Höhenunterschiedes notwendig. Hier bieten sich Geräte wie Hangrutschen, Kletterbereiche und Spielhäuser an. Als Leitmotiv der Spielraumgestaltung dient die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Flächen durch Obstanbau und Weidenutzung.

Um die Landschaft für die Erholungssuchenden im Übergangsbereich von der Siedlung zur freien Landschaft mit ihren z.T. alten Einzelgehölzen oder Baumgruppen erlebbar zu machen, ist ein Ruhe- und Aussichtsplatz oberhalb des RRB1 geplant. Unter Berücksichtigung der künftigen klimatischen Entwicklung werden auch die von der Stadt Aschaffenburg empfohlenen Baumarten (Liste der Baumarten für B-Pläne in der Stadt Aschaffenburg Stand Juli 2018) für die öffentlichen Grün- und Freiflächen und als Straßenbäume vorgeschlagen.

Die Begrünung des öffentlichen Straßenraumes erfolgt gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes mit hochstämmigen Bäumen und der Anlage von Verkehrsbegleitgrün. Für jeden Baum ist eine ausreichend große Baumscheibe vorgesehen, die nach Möglichkeit in die geplanten Pflanzflächen im Straßenraum integriert werden soll.

3.        Kosten

Die geschätzten Kosten für die Erschließung des Baugebietes betragen ca. 8.050.000 € brutto inkl. Baunebenkosten und Kanalhausanschlüssen.

Die Kosten sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt und gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuschreiben. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von der im Rahmen der Vorplanung vorgelegten Kostenschätzung abweichen können.

Baukosten Straßenbau        2.570.000 €
Baukosten Kanalbau        1.960.000 €
Kanalhausanschlüsse        560.000 €
Baukosten Freianlagen        1.620.000 €
Baukosten gesamt        6.710.000 €
Baunebenkosten 20 %        1.340.000 €
Gesamtkosten        8.050.000 €


4.        Finanzierung

Die für die Erschließung des Baugebietes erforderlichen Mittel werden im aktuellen Haushalt sowie im Haushalt 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung unter den Haushaltsstellen 1.6374.9510 (Planungskosten), 1.6375.9511 (Straßenbau), 1.6375.9535 (Kanalbau) und 1.6375.9536 (Kanalhausanschlüsse) bereitgestellt. Für die Einnahmen aus dem Bereich Kanalhausanschlüsse wird im Haushalt 2019 eine eigene Haushaltsstelle gebildet. Die Kosten für die Freianlagen werden über eine eigene Haushaltsstelle des Garten- und Friedhofsamtes abgerechnet.

5.        Weiteres Vorgehen

Im Anschluss an die Vorplanung wird die Entwurfsplanung erstellt und der Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeigeführt. Dieser Schritt ist für Mai 2019 vorgesehen. Im Anschluss daran wird die Ausführungsplanung erstellt und die Ausschreibung vorbereitet. Danach findet das Vergabeverfahren statt, so dass die Erschließungsarbeiten nach derzeitigem Stand Ende 2019 beginnen können. Dafür werden ca. 2 Jahre Bauzeit veranschlagt. Die Einreichung von Bauanträgen ist voraussichtlich Ende 2020 möglich. Private Hochbauten können dann voraussichtlich ab Frühjahr 2022 errichtet werden.

.Beschluss:

I.        Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Vorplanung (Leistungsphase 2) zur Erschließung des Neubaugebiets Rotäcker zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Vorplanung die Entwurfsplanung einzuleiten und den Bau-  und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 3

Datenstand vom 03.06.2019 11:48 Uhr