Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Deponierung nicht brennbarer Abfälle auf die Landkreise Schweinfurt und Bad Kissingen ab 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Werksenates, 06.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 06.12.2018 ö Beschließend 7WS/6/7/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nachdem der Landkreis Miltenberg die Vereinbarung zur Mitbenutzung der Deponie Guggenberg zur Ablagerung inerter Abfälle zum 31.12.2018 gekündigt hat, haben das Landratsamt Aschaffenburg und die Stadtwerke Aschaffenburg 17 Deponiebetreiber in wirtschaftlich zumutbarer Entfernung angeschrieben und um Abgabe eines Angebotes gebeten.

Von den 17 angeschriebenen Deponiebetreibern hat lediglich der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Lahn-Dill-Kreises ein Angebot für alle angefragten Abfallarten entsprechend der beigefügten Aufstellung abgegeben. Der Landkreis Schweinfurt bietet in Kooperation mit dem Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen eine Entsorgung für alle Abfallarten an.
Nach erfolgter Deponieerweiterung in ca. 3 Jahren können auch die voluminösen Mineralfaserabfälle wieder zur Deponie Rothmühle verbracht werden.

Der Eigenbetrieb der Stadt Wiesbaden bietet lediglich die Entsorgung künstlicher Mineralfaserabfälle an, die jedoch ohne Verunreinigungen mit sonstigen Abfällen in Spezial-Bigbags auf Paletten angeliefert werden müssen und daher nicht unerheblichen zusätzlichen Aufwand verursachen.

Das Angebot der Abfall-Wirtschafts-Service GmbH des Landkreises Groß-Gerau ausschließlich für nicht gefährliche Abfälle ist aufgrund der Betriebsform nicht durch den hessisch-bayerischen Staatsvertrag über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände vom 01.06.1979 abgedeckt und aufgrund des eingeschränkten Abfallspektrums von geringem Interesse.  

Der Transportaufwand zur Kreismülldeponie Rothmühle (Autobahn 118 km, Bundesstraße 98 km) und zum Abfallwirtschaftszentrum Aßlar (Autobahn 116 km) ist nahezu identisch, sodass die angebotenen Entgelte entscheidend sind. Bei Zugrundelegung der durchschnittlichen Abfallmengen der vergangenen 5 Jahre ergeben sich bei der Ablagerung auf den Deponien Rothmühle und Wirmsthal jährliche Kosten von 65.757,02 €; im Abfallwirtschaftszentrum Aßlar ergäben sich mit 108.880,51 € jährliche Kosten, die um 65,6 % (43.123,49 €) höher liegen würden.

Der Landkreis Schweinfurt schließt zwar eine Beteiligung an den Nachsorgekosten durch die Stadtwerke Aschaffenburg und den Landkreis Aschaffenburg nicht aus, wenn die Deponierücklage aufgebraucht ist. Dieses Risiko ist jedoch aufgrund der angesparten Rücklagen und des möglichen Anteils an der gesamten Ablagerungsmenge vergleichsweis gering.
 
Daher wird vorgeschlagen, die in der Anlage beigefügten Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Schweinfurt mit derzeitigen Anlieferungsgebühren von 53,00 €/t für sonstige inerte Abfälle und 88,00 €/t für festgebundene asbesthaltige Abfälle und die Zweckvereinbarung sowie den Anlieferungsvertrag mit dem Landkreis Bad Kissingen mit einem Anlieferungsentgelt von 175,00 €/t für Mineralfaserabfälle abzuschließen. In der Zweckvereinbarung sind neben dem Entgelt entsprechend der Gebührensatzung des Landkreises Schweinfurt, der Vertragsbeginn, die Laufzeit und die Kündigungsfristen geregelt.

Im Ergebnis soll die Deponierung inerter Abfälle als Teil der Beseitigungspflicht gem. Art. 7 KommZG in Verbindung mit § 22 KrWG auf den Landkreis Schweinfurt bzw. den Landkreis Bad Kissingen durch die in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarungen übertragen werden. Befugnisse werden nicht übertragen.

.Beschluss:

I. Dem Abschluss der als Anlage 5 beigefügten öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung zur Übertragung der Deponierung nicht brennbarer Abfälle zwischen den Stadtwerken Aschaffenburg, dem Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Schweinfurt wird zugestimmt.

Dem Abschluss der als Anlage 5  beigefügten öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung zur Übertragung der Deponierung künstlicher Mineralfasern und des Anlieferungsvertrages zwischen den Stadtwerken Aschaffenburg, dem Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Bad Kissingen wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2019 15:22 Uhr