Einrichtung der Stelle einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters für Digitalisierung an Schulen im Schulverwaltungs- und Sportamt


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 14.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 7. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 14.05.2018 ö Beschließend 2hfs/7/11/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg ist als Schulaufwandsträger für die staatlichen und städtischen Schulen im Stadtgebiet gem. Art. 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) zuständig für das Personal zur Bewirtschaftung der Schulanlage sowie den Sachaufwand. Der Sachaufwand umfasst u.a. Aufwendungen für Lernmittel, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlich sind.

Der Prozess der Digitalisierung findet neben vielen anderen Bereichen derzeit verstärkt auch an den Schulen statt. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat alle Schulen angewiesen, bis spätestens Ende des Schuljahres 2018/19 je ein individuelles Medienkonzept zu entwickeln, das ein Mediencurriculum für alle Jahrgangsstufen, eine Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte sowie einen Ausstattungsplan beinhaltet. Hieraus ergibt sich für die Stadt Aschaffenburg die Notwendigkeit, in weit höherem Maße als seither sowohl in die digitale Infrastuktur (z. B. Breitband-/Glasfaseranschlüsse) als auch in Hard- und Software in den Schulen (z. B. digitale Tafeln, Tablets, Lernsoftware) und deren Wartung zu investieren. Die Stadt Aschaffenburg hat zur Begleitung dieses Prozesses eine interne Arbeitsgruppe „Digitalisierung an Schulen“ unter Leitung von Herrn Oberbürgermeister Herzog eingerichtet. Staatlicherseits sind Förderprogramme von Bund und Freistaat Bayern für die Kommunen geplant; nähere Ausführungsrichtlinien stehen jedoch noch aus.

Um zum einen eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen zu gewährleisten und zum anderen durch schulübergreifende Standards die Kosten für Beschaffung und Wartung in einem angemessenen Rahmen zu halten, ist eine Fachkraft erforderlich, die in Absprache mit den Schulen und der Stadt inhaltlich-pädagogische und ausstattungstechnische Aspekte zusammenführt. Es handelt sich um eine neue Stelle zur Erfüllung neuer Aufgaben, weswegen gem. Art. 68 Abs. 3 Nr. 2 Gemeindeordnung (GO) der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nicht erforderlich ist. Jedoch ist entsprechend dem „Eckpunktepapier zum Haushalt 2015“ die Zustimmung des Haupt- und Finanzsenates zur Einrichtung der Stelle einzuholen. Die jährlichen Personalkosten betragen je nach Eingruppierung (Bewertung) der Stelle mindestens 55.000 Euro.

.Beschluss:

I.
1. Die Einrichtung der Stelle einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters für Digitalisierung an Schulen im Schulverwaltungs- und Sportamt wird genehmigt.

2. Die Stelle ist im Stellenplan 2019 auszuweisen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X  ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 20.11.2018 14:46 Uhr