Einrichtung der Stelle einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters für Digitalisierung an Schulen im Schulverwaltungs- und Sportamt
Daten angezeigt aus Sitzung: 7. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 14.05.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Haupt- und Finanzsenat | 7. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates | 14.05.2018 | ö | Beschließend | 2 | hfs/7/11/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Um zum einen eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen zu gewährleisten und zum anderen durch schulübergreifende Standards die Kosten für Beschaffung und Wartung in einem angemessenen Rahmen zu halten, ist eine Fachkraft erforderlich, die in Absprache mit den Schulen und der Stadt inhaltlich-pädagogische und ausstattungstechnische Aspekte zusammenführt. Es handelt sich um eine neue Stelle zur Erfüllung neuer Aufgaben, weswegen gem. Art. 68 Abs. 3 Nr. 2 Gemeindeordnung (GO) der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nicht erforderlich ist. Jedoch ist entsprechend dem „Eckpunktepapier zum Haushalt 2015“ die Zustimmung des Haupt- und Finanzsenates zur Einrichtung der Stelle einzuholen. Die jährlichen Personalkosten betragen je nach Eingruppierung (Bewertung) der Stelle mindestens 55.000 Euro.
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 2