Lärmaktionsplan Aschaffenburg - Anpassung des Schallschutzfensterprogrammes


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 17.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 17.01.2018 ö Beschließend 2uvs/1/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Aschaffenburger Lärmaktionsplan (2. Stufe) für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz pro Tag wurde im Oktober 2017 durch den Stadtrat beschlossen. Das damals noch erforderliche Einvernehmen der Regierung von Unterfranken ist inzwischen erteilt, die im Lärmaktionsplan (LAP) beschlossenen Maßnahmen können daher umgesetzt werden.

Eine Maßnahme im neuen Lärmaktionsplan ist die Anpassung des bereits bestehenden Förderprogramms für den Einbau von Schallschutzfenstern. Aufgrund dessen, dass mit der neuen Lärmaktionsplanung niedrigere Auslösewerte zu beachten sind, muss jetzt die Förderrichtlinie angepasst werden. Die Grundzüge der bisherigen Förderrichtlinie werden beibehalten.

Neue Grundlagen für die Förderung und die Bestimmung der Förderhöhe sind die Lärmkartierungen bzw. Detailuntersuchungen aus der Stufe 2 der Lärmaktionsplanung. Demnach sind an den untersuchten Straßen auch nach Umsetzung der mit dem LAP beschlossenen kurzfristigen Maßnahmen noch an ca. 350 Wohngebäuden Überschreitungen der Auslösewerte zu erwarten. Bei diesen Gebäuden soll wie bisher der Einbau von Schallschutzfenstern und –fenstertüren sowie in Schlafräumen auch von schallgedämmten Lüftern an den Fassaden, die den Hauptverkehrsstraßen zugewandt sind, gefördert werden.

Im bisher geltenden Schallschutzfensterprogramm war eine Förderung ab den Auslösewerten des 24 – Stunden-Pegels LDEN > 70 dB(A) und des Nachtpegels von LNight > 60 dB(A) möglich. Neue Auslösewerte für die Fördermöglichkeit sind jetzt die im Lärmaktionsplan angesetzten Werte des 24 – Stunden-Pegels LDEN = 67 dB(A) und des Nachtpegels von LNight = 57 dB(A).

Damit keine Ungleichheiten mit den bereits geförderten Liegenschaften auftreten, wurde in der neuen Richtlinie daher bei den Förderquoten nur der Bereich zwischen den alten und den neuen Auslösewerten angepasst. Um einen höheren Anreiz für stärker lärmbelastete Wohnungen zu setzen, ist damit wie bisher die Förderhöhe gestaffelt nach dem jeweiligen Lärmpegel. Die Förderquote steigt dabei von 20 % auf bis zu 90 %, als Förderhöchstsumme sind unverändert 3.000 € pro Wohneinheit vorgesehen. An den Förderhöchstsummen pro Fensterfläche und schallgedämmten Lüfter hat sich ebenfalls nichts geändert.
Ansonsten wurden in der Förderrichtlinie lediglich noch redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Die Gesamtkosten für die Förderung wurden im Rahmen des Lärmaktionsplanes mit etwa 118.000 € abgeschätzt. Bei der Kostenabschätzung wurde von einer mit dem Lärmpegel steigendenden Inanspruchnahme des Förderprogramms ausgegangen. Die Gesamtsumme soll auf mehrere Jahre verteilt werden, als Fördersumme sind daher ab 2018 (wie bereits in den vergangenen Jahren) 15.000 € pro Jahr im Haushalt eingeplant. Werden die Mittel in einem Jahr ausgeschöpft, wird die Auszahlung der bewilligten Mittel auf das Folgejahr verschoben. Voraussetzung für die Förderung ist jedoch die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel, in den Folgejahren sind daher entsprechende Summen einzuplanen.

Aus Datenschutzgründen werden alle betroffenen Grundstückseigentümer (ca. 750) vor Programmstart direkt angeschrieben und über das Schallschutzfensterprogramm informiert. Als Start der neuen Förderrichtlinie ist der 01.03.2018 geplant. Die Abwicklung des Förderverfahrens erfolgt über das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz.

.Beschluss:

I.        Der angepassten Förderrichtlinie für ein Schallschutzfensterprogramm (Anlage 3) und deren Umsetzung wird zugestimmt.
II.        Die geänderte Förderrichtlinie tritt zum 01.03.2018 in Kraft und ersetzt die bestehende Richtlinie.

Kosten 2018:                15.000 € (HhSt. 1.6300.9860)
Kosten Gesamt:        ca. 118.000 € verteilt auf mehrere Jahre

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [ x ]        nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt        ja [ x ]        nein [   ]
Es entstehen Folgekosten        ja [ x ]        nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten        einmalig
[  ]        wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.06.2018 16:03 Uhr