Förderung der Beschäftigung von SPS-Praktikanten durch die Stadt Aschaffenburg. Antrag Herr xxx, Hensoltshöher Gemeinschaftsverband e.V. v. 16.01.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 02.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 02.05.2018 ö Beschließend 2jha/2/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die insges. fünfjährige Erzieherausbildung beginnt in der Regel mit einer zweijährigen berufspraktischen Phase, dem sog. Sozialpädagogischen Seminar (SPS). Im Gegensatz zu früheren gesetzlichen Regelungen werden die dafür benötigten Ausbildungsstellen in der gesetzlichen Betriebskostenförderung nicht berücksichtigt. Ohne zusätzliche Förderung ist zu befürchten, dass nicht genügend Praktikumsstellen zur Verfügung stehen.
Aus diesem Grund hatte der Jugendhilfeausschuss der Stadt Aschaffenburg am 06.04.2006 beschlossen, dass bis zu 21 Kitas in Aschaffenburg einen Zuschuss von 50% der jährlich tatsächlich entstehenden Kosten für die Ausbildung einer Praktikantin im SPS erhalten, jeweils bis zu einer Höhe von 2800 €. Die tatsächlich entstehenden Kosten müssen von den Einrichtungen jeweils nachgewiesen werden.
Die Grenze von maximal 2800 € deckt inzwischen in vielen Fällen nicht mehr die Hälfte der tatsächlich entstehenden Kosten für die Ausbildung einer SPS Praktikantin ab. Ab dem Ausbildungsjahr 2018/19 erhöhen sich diese Aufwendungen erneut.
Die Stadt Aschaffenburg hat weiterhin großes Interesse daran, dass genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Der Bedarf an ausgebildeten Erziehern hat sich eher noch verstärkt. Die Anzahl der Kitas ist gestiegen und wird in den nächsten Jahren weiter steigen.
Es wird daher vorgeschlagen die bisherige Förderung fortzusetzen und ab dem Kindergartenjahr 2018/19 maximal 25 Ausbildungsplätze mit 50% der tatsächlich jährlich entstehenden Kosten bis zu einer Höhe von maximal 3600 € im Jahr zu fördern.
Die Förderung wird jeweils zu Jahresbeginn für das laufende Ausbildungsjahr gezahlt. Die geänderten Förderbedingungen würden sich daher erstmals Anfang 2019 auswirken. Die zu erwartenden Mehrkosten von ca. 10000-20000 Euro im Jahr müssten erstmals im Haushalt 2019 berücksichtigt werden.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die städtischen Zuschüsse für die Förderung der Ausbildung von SPS-Praktikanten mit Beginn des Kindergartenjahrs 2018/2019 auf bis zu 3.600 €/Jahr je Praktikumsplatz anzuheben. Voraussetzung ist, dass die Einstellungsträger die Empfehlung der bayerischen Fachakademien vom 09.11.2016 übernehmen und eine Mindestvergütung von 450,-- € im SPS 1 und 500,-- € für das SPS 2 gewähren.
Die Anzahl der geförderten Ausbildungsplätze wird ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 auf maximal 25 erhöht.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.10.2018 08:24 Uhr