Übersicht über die Entwicklung der BIK Klassen an den beruflichen Schulen in Aschaffenburg und den Einfluss auf das soziale Klima in den Schulen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 02.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 02.05.2018 ö Beschließend 4jha/2/4/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

2013 begann an der Staatlichen Berufsschule 1 die Beschulung von berufsschulpflichtigen neuzugewanderten Schüler*innen und Schüler*innen mit Migrationshintergrund welche zur Eingliederung in Ausbildung und Beruf einen zusätzlichen Sprachförderbedarf benötigten als Kooperationsmodell zwischen der Staatlichen Berufsschule 1 und der Stadt Aschaffenburg.

Schon in den Jahren zuvor wurden sporadisch Berufsintegrationsklassen mit Bildungsträgern als Kooperationspartner angeboten. Ein ständiges Angebot kam aufgrund organisatorischer Probleme nicht zustande.

Hintergrund für die Einrichtung der ersten zwei Berufsintegrations-Vorklassen war eine Änderung der Berufsschulpflicht für Asylbewerber durch das Staatsministerium für Kultus und Schule Bayern. Durch die Änderung erlangten Asylbewerber zwischen 16 und 25 Jahren eine Zugangsberechtigung zu diesen Klassen.

Eine erste Bedarfsabfrage im Sommer 2013 ergab für den gesamten Untermain einen Bedarf von 75 Plätzen. Genehmigt wurden zwei Klassen mit 32 bis 40 Plätzen.

Für die Staatliche Berufsschule 1 eröffnete sich ein völlig neues Aufgabenfeld, den Unterricht von Schüler*innen ohne Deutschkenntnisse oder mit erheblichen Unterstützungsbedarf beim Erwerb der Deutschen Sprache sowie die Alphabetisierung.

Die Beschulung ist auf zwei Jahre angelegt und soll im ersten Jahr (Berufsintegrations-Vorklasse) den Schwerpunkt „Spracherwerb“ haben. Im zweiten Jahr (Berufsintegrationsjahr) sollte der Schwerpunkt auf der Berufsvorbereitung mit zusätzlichen Sprachförderstunden liegen. In allen Klassen ist eine sozialpädagogische Betreuung vorgesehen.

In den ersten Jahren wurde der Anteil des Kooperationspartners (Stadt Aschaffenburg) über eine gedeckelte Defizitfinanzierung durch den ESF-Bayern finanziert. Diese Finanzierung reicht aus, um den Lehrerstundenanteil und die sozialpädagogische Betreuung zu finanzieren.
Seit 2016 wird der Anteil des Kooperationspartners aus Landesmittel des Freistaats finanziert. Auch hier reicht die Finanzierung zur Deckung der Personalkosten aus. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Klassen in Berufsintegrations-Vorklassen, bzw. Berufsintegrationsklassen umbenannt. Außerdem kamen ab 2016 weitere Angebote in Form von Sprachintensivklassen und die Integrationsvorklassen der BOS dazu.

Die Klassenzahl steigert sich aufgrund des erhöhten Bedarfs auf bis zu 29 Klassen im Schuljahr 2016/2017. Aufgrund dieser Steigerung wurden auch Klassen an den Staatlichen Berufsschulen 2 und 3, an der EURO-Akademie und Außenklassen an der FOS/BOS eingerichtet. Die Stadt Aschaffenburg ist als Kooperationspartner nur an den Schulen in städtischer Trägerschaft eingebunden.

Herr xxx und Herr xxx  werden in ihren mündlichen Berichten die Herausforderungen mit der neuen Aufgabenstellung berichten und auf die Auswirkungen und Entwicklungen des sozialen Klimas in den Schulen eingehen.

.Beschluss:

I. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.10.2018 08:24 Uhr