Haushalt / Personal 2019; Personalbedarf VHS Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 14.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 1. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 14.01.2019 ö Beschließend 2HFS/1/14/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Teil 1
Einrichtung einer Teilzeitstelle für den Verwaltungsbereich berufsbezogene Deutschkurse und Integration

Die vhs Aschaffenburg führt seit 2005 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderte Integrationskurse durch. Diese Kurse unterscheiden sich in vielen Punkten ganz erheblich vom Standardprogramm der Volkshochschule. Hinter jedem Kurs steht ein enormer bürokratischer Aufwand, der stetig gewachsen ist.

Oktober 2017:
Änderung der Fahrtkostenregelung. Das Bundesamt führt eine Fahrtkostenpauschale ein. Diese muss einzeln für jede/n Teilnehmende/n beantragt werden.
Januar 2018:
Jeder Kurs, der ab dem 01.02.2018 beginnt, muss über eine Schnittstelle in Form einer Kursplanungsmeldung hochgeladen werden.
August 2018:
Es gibt einen überarbeiteten Fehlzeitenkatalog. Dieser unterscheidet zwischen Teilnehmenden, die verpflichtet wurden, an einem Integrationskurs teilzunehmen, und Teilnehmenden, die freiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen. Bei jeder Abrechnung muss nun geprüft werden, welcher Kategorie der/die Teilnehmende zuzuordnen ist. Bei Teilnahmeverpflichteten muss der Kursträger der Stelle, die verpflichtet hat (Ausländerbehörde, Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) eine nicht ordnungsgemäße Teilnahme mitteilen.
September 2018:
Für jedes Alphakurs-Modul kann den Dozentinnen und Dozenten ein höheres Honorar bezahlen werden. Gleichzeitig erhält die vhs einen Bonus. Diese Honorarerhöhung und Bonuszahlung muss für jeden Kursabschnitt erneut beantragt werden. Im Semester 2-2018 hat die vhs 35 entsprechende Kursabschnitte durchgeführt.
November 2018:
Jeder Kursabschnitt (=Modul) muss dem Bundesamt über eine Schnittstelle gemeldet werden. Jegliche Änderung (Teilnehmer, Raum, Uhrzeit, Abmeldung usw.) muss tagesaktuell gemeldet werden. Die vhs hat im Semester 2-2018 (2. Halbjahr) 61 Kursabschnitte durchgeführt.
Januar 2019:
Meldung eines festen Prüfungsbeauftragten, der während der Prüfungen dauerhaft anwesend sein muss.

Betrachtet man die Durchführung der Kursabschnitte (Module), so kann man seit 2015 eine kontinuierliche Steigerung beobachten: 2015 waren es insgesamt 52 Module; 2018 sind es bislang 131 Module.

Ebenso verhält es sich mit den Teilnehmerzahlen: Nahmen 2015 782 Teilnehmende an einem Integrationskurs teil, waren es 2018 allein im ersten Halbjahr bereits 1090 Teilnehmende. Aktuell nimmt die Zahl der Flüchtlinge, die sich zu einem Integrationskurs anmelden, ab; dafür steigt die Zahl der EU-Migrant(inn)en und der Migrant(inn)en, die z.B. durch Ehegattennachzug nach Deutschland kommen.

2017 hat der Integrationsbereich ein Plus von 370.315,83 Euro erwirtschaftet. Von diesem Betrag wurden bereits die Honorare der Dozenten und die Fahrtkosten der Teilnehmer abgezogen. Auch bei Abzug der anteiligen Raum-, Personal- und Nebenkosten bleibt bei den Kursen ein Plus, das sich im vhs-Haushalt für 2017 bereits positiv niedergeschlagen hat.

Seit Juni 2017 führt die Volkshochschule berufsbezogene Deutschkurse nach §45a
AufenthG durch. Diese Kurse haben das Ziel, Migrant(inn)en schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Sie werden den bisherigen Bereich der Integrationskurse mehr und mehr ablösen. Seit dem 01.01.2018 ist die Volkshochschule eigenständiger Träger für berufsbezogene Deutschkurse. Aktuell führt die vhs drei berufsbezogene B2-Kurse durch. Durch die Einführung dieser Kursart mussten neue Verwaltungsabläufe implementiert werden. So sind bei den berufsbezogenen Deutschkursen völlig unterschiedliche Anträge, andere Online-Plattformen, Verwaltungsrichtlinien usw. erforderlich/vorgeschrieben. Ende 2018 läuft die Zulassung der vhs Aschaffenburg u.a. für die berufsbezogenen Deutschkurse aus. Im Antrag auf die erneute Zulassung müssen Angaben zum Vorhandensein von Verwaltungskräften, die sich ausschließlich um den berufsbezogenen Deutschförderungsbereich kümmern, gemacht werden. Eine nicht vorhandene Verwaltungskraft ist förderschädlich. Bei der Antragsstellung für die nächste Zulassungsperiode wurde eine befristet beschäftigte Teilzeitkraft (50 %) berücksichtigt. Um den gestellten Antrag wahrhaftig erfüllen zu können, muss diese Stelle dauerhaft eingerichtet werden. Ansonsten ist eine Verkürzung oder Widerrufung des Zulassungsbescheides nicht auszuschließen - mit der Konsequenz, dass ggf. die berufsbezogene Deutschförderung in der Stadt Aschaffenburg ausschließlich von privaten Trägern durchgeführt würde.

Neben den Integrations- und berufsbezogenen Deutschkursen hat der Integrationsbereich der vhs Aschaffenburg 2018 zweimal das Projekt „Einstieg Deutsch“, welches vom Deutschen Volkshochschulverband (Geldgeber Bundesministerium für Bildung und Forschung) koordiniert wird, durchgeführt. Das bundesweite Projekt richtet sich an Geflüchtete mit guter oder unklarer Bleibeperspektive und dient zur sprachlichen Erstorientierung. Die vhs Aschaffenburg hat insgesamt 30 Teilnehmenden die Chance bieten können, kostenfrei Deutschkenntnisse auf A1-Niveau zur erreichen. Die Durchführung von derartigen Projekten ist hinsichtlich der Zulassungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wesentlich, da damit unter anderen die Leistungsfähigkeit des Kursträgers gemessen wird.
Sollte der Personalbereich im Deutsch-Integrationsbereich nicht dauerhaft aufgestockt werden, kann die vhs Aschaffenburg der enormen Nachfrage nach entsprechenden Kursen kaum mehr standhalten.




Teil 2
Einrichtung einer befristeten Teilzeitstelle als Prüfungsverantwortliche/r Sprachen
speziell Deutsch

Die vhs Aschaffenburg ist Prüfungskompetenzzentrum des Bayerischen Volkshochschulverbandes für Sprachen, Prüfungszentrum des Goethe-Instituts, autorisiertes Prüfungszentrum für Cambridge-Prüfungen, Prüfungsinstitut für TestDaf und Telc-Sprachprüfungen.

Vor allem durch den Bedarf an Deutschkursen und –prüfungen ist sowohl die Zahl der Prüfungstermine als auch die Zahl der Prüflinge in den letzten zwei Jahren (speziell seit dem Semester 1-2017) enorm gestiegen. Ausnahme ist der Test „Leben in Deutschland“, der nur einmalig (keine Wiederholung für „Durchgefallene“) für bestimmte Kursteilnehmer aus dem Integrationsbereich angeboten wird.

Die Anzahl der Teilnehmer hat sich im Deutschbereich nahezu verdoppelt:
2016:                        40 Prüfungen –    539 Teilnehmende
2017:                        58 Prüfungen – 1.039 Teilnehmende
2018 – 1. Halbjahr:        32 Prüfungen –    512 Teilnehmende



































Die Organisation aller Sprach-Prüfungen (auch Cambridge) obliegt derzeit einer einzigen Verwaltungskraft in Vollzeit. Die Aufgabenzuwächse haben u.a. zu einer Reduzierung des Bereichs Cambridge-Prüfungen geführt, durch die die vhs auf Dauer ihre Position als Examenscenter verlieren könnte.

Um Prüfungen nach den Vorgaben des BAMF durchzuführen, war es bislang erforderlich, eine Person als Ansprechpartner/in für die Organisation der Prüfungen zu benennen.
Nun hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit seinem Kooperationspartner, der telc gGmbH, für die Prüfstellen neue Regelungen zur Durchführung von Prüfungen erlassen. Die vhs als Prüfungsstelle muss künftig eine/n Prüfungsverantwortliche/n benennen, der/die für die standardisierte Prüfungsdurchführung verantwortlich ist. Dazu gehören insbesondere die Verantwortung für die Prüfungssicherheit, die sichere Verwahrung und Rücksendung bzw. sachgerechte Vernichtung der Prüfungsunterlagen sowie der Einsatz und die Belehrung von Aufsichtspersonen sowie Prüfenden. Der/Die Prüfungsverantwortliche muss während der Prüfung jederzeit für alle an der Prüfung beteiligten Personen der Prüfungsstelle, für die telc gGmbH und für die Prüfungsteilnehmenden erreichbar sein und ggf. in das Prüfungsgeschehen eingreifen können. Diese neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2019 und wurde am 05.12.2018 bekannt gemacht.

Mit dieser Regelung müsste die derzeitige Verwaltungskraft für die Prüfungen künftig regelmäßig am Samstag arbeiten. Um die Arbeit als Prüfstelle nicht zu gefährden, benötigt die vhs eine zusätzliche Kraft, die die Position einer/eines Prüfungsverantwortlichen übernimmt. Für die nächsten zwei Jahre ist derzeit keine deutliche Veränderung der Prüfungsteilnehmerzahlen abzusehen. Wer jetzt eine Prüfung in der untersten Stufe (A1) macht, wird, soll und muss darauf aufbauend weitere Kurse besuchen und Aufbauprüfungen machen. Hinzu kommt der künftig wachsende Anteil der berufsbezogenen Deutschkurse, die Migrant(inn)en die nötigen Fähigkeiten vermitteln sollen, um am Arbeitsmarkt zu bestehen.
Da die fernere Entwicklung aktuell kaum absehbar ist, bestünde die Möglichkeit, hier zunächst eine befristete Teilzeitstelle (50%) einzurichten und den Personalbedarf spätestens Ende 2020 erneut zu überprüfen.
Die Finanzierung ist durch den momentan erwirtschafteten Überschuss durch die Einnahmen vom BAMF gegeben. Die Zuschüsse belaufen sich in diesem Jahr auf ca. 600.000,- € - abzüglich Honorare, Raummieten, Fahrtkosten sowie fest angestelltes Personal.


Gesamtbetrachtung
Der Stadtrat wird gebeten, der Schaffung einer zusätzlichen Vollzeitstelle für Verwaltungsaufgaben in der vhs zuzustimmen. Die dadurch erforderlichen zusätzlichen Personalausgaben in Höhe von ca. 50.000 bis 55.000 € jährlich werden teilweise durch höhere Einnahmen (Kursgebühren) und Zuschüsse refinanziert.

.Beschluss:

I.

1. Der Bericht der Verwaltung zur Personalsituation in der Verwaltung der Volkshochschule wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Schaffung einer zusätzlichen Vollzeitstelle wird zugestimmt.

3. Die Stelle ist im Stellenplan 2019 auszuweisen.

II. Angaben zu den Kosten:


Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [x]
Es entstehen Folgekosten
ja [x]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.04.2019 08:31 Uhr