Nachbesetzung der Koordinierungsstelle „Jugend stärken im Quartier“


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 14.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 1. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 14.01.2019 ö Beschließend 3HFS/1/15/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg hat im Zeitraum von 2015 bis 2018 im Rahmen des ESF-finanzierten Projekts „Jugend Stärken“ erfolgreich die für die erste Förderperiode gesetzten Ziele umgesetzt. Es wurden durch die beiden Beratungsstellen ca. 260 Jugendliche mit jeweils mind. 8 Zeitstunden beraten.
Stadtrat und Jugendhilfeausschuß haben die Fortführung des Projekts befürwortet. Mittlerweile liegt die Zustimmung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) für den vorzeitigen Maßnahme Beginn für die zweite Förderphase des ESF-Modellprogramms „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ (01.01.2019 – 30.06.2022) vor.
Die im JUKUZ verortete Jugendarbeitsberatung unterstützt durch persönliche Einzelfallberatung und –betreuung junge Menschen dabei, entweder eine Ausbildungsstelle zu finden oder sich
anderweitig in der Arbeitswelt zu etablieren. Für die Zielerreichung werden zum Teil hoch individualisierte Unterstützungsangebote entwickelt bzw. durch eine intensive Netzwerkarbeit erschlossen. Junge Menschen in persönlichen Belastungssituationen benötigen eine qualifizierte und meist auch kontinuierliche Betreuung, die auch den Ansprüchen einer gelingenden Beziehungsarbeit genügt. Ein Betreuungszeitraum von bis zu 18 Monaten soll dies gewährleisten.
Neuzugewanderte stellen als neue Zielgruppe der Beratungsstelle ebenfalls hohe Anforderungen an die Beratungs- und Betreuungsarbeit. Hier müssen auch neue Konzepte entwickelt und neue Netzwerkpartner einbezogen werden
Eine strukturelle Anbindung an das Projekt „Clearingstelle an den Berufsschulen“ sowie eine enge
Kooperation sollen sicherstellen, dass die Übergänge gut begleitet sind und kein junger Mensch ohne individuelles Unterstützungsangebot bleibt.

Die Clearingstelle zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen ist Ansprechpartner für Ausbildungs- und Maßnahmeabbrecher sowie Jugendliche, die zum Ende der Probezeit aus den Berufsfachschulen entlassen werden und bei denen abzusehen ist, dass sie nicht von den üblichen Eingliederungsangeboten erreicht werden. Sie sollen an geeignete Fachstellen oder in die Angebote des Programms „Jugend stärken im Quartier“ vermittelt werden.
Kooperationspartner sind die Anlaufstellen an Schulen, u.a. Beratungslehrkräfte und Mitarbeiter/-innen des Fachdienstes „Jugendsozialarbeit an Schulen“ sowie die Berufsberater der Agentur für Arbeit. Die Clearingstelle kooperiert zudem mit außerschulischen Beratungsstellen wie z.B. den Ausbildungsberatern der Kammern und Diensten und ist in den für das Arbeitsfeld relevanten Arbeitskreisen vertreten.
Beide Angebote werden mit jeweils 50% der Personalkosten sowie – bezogen auf die anfallenden Personalkosten - weiteren 22% als Sachkosten Zuschuss gefördert.
Die im gleichen Umfang geförderte und für die Projektdurchführung erforderliche Koordinierungsstelle muss bei der bereits grundsätzlich für den Zeitraum von Januar 2019 bis Juni 2022 genehmigten Fortsetzung des Projekts nachbesetzt werden, da der bisherige Mitarbeiter für diese Aufgabe nicht mehr zur Verfügung steht.
Zur Fortführung des Projekts und zum Erhalt der Förderung muss diese Stelle zeitnah nachbesetzt werden.
Die Aufgaben der Koordinierungsstelle stellen sich wie folgt dar:
  • Koordinierung sowie verwaltungstechnische und sachliche Abwicklung des Modellprogramms mit der Förderstelle
  • Koordinierung und Steuerung der Projekte Jugendarbeitsberatung im JUKUZ und Clearingstelle an den staatlichen Berufsschulen
  • Bedarfs- und Angebotsanalyse identifizierter Lücken in der kommunalen Angebotsstruktur im Übergang Schule – Beruf
  • Mitarbeit bei der Entwicklung und Umsetzung der Jugendberufsagentur Aschaffenburg
  • Begleitung der Projekte und Erfolgskontrolle
  • Vertretung in lokalen, regionalen und überregionalen Netzwerken
  • Öffentlichkeitsarbeit

Im Hinblick auf die zusätzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung und Umsetzung der Jugendberufsagentur ist ein Stellenumfang von 80 % einer Vollzeitstelle vorgesehen. Die Personalkosten werden zu 50 % sowie – bezogen auf die anfallenden Personalkosten - weiteren 22% als Sachkosten Zuschuss gefördert.
Alle Kooperationspartner drängen auf eine Fortführung der erfolgreichen Arbeit.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Personalsituation im Projekt „Jugend stärken im Quartier“ wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Schaffung einer zusätzlichen Teilzeitstelle im Umfang von 80 % einer Vollzeitkraft wird zugestimmt.

3. Die Stelle ist im Stellenplan 2019 auszuweisen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.04.2019 08:31 Uhr