Umsetzung des Masterplans Aschaffenburger Schlossufer - Prioritätenliste


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 15.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2019 ö Beschließend 2PVS/1/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Vorbemerkung
Dem Masterplan Aschaffenburger Schlossufer wurde vom Stadtrat (Planungs- und Verkehrssenat) in der Sitzung am 9.10.2018 als funktionales und gestalterisches Gesamtkonzept zur Entwicklung des Schlossufers zwischen Willigisbrücke und Pompejanum zugestimmt.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, für die zeitliche Umsetzung der vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen aus dem Masterplan eine Prioritätenliste mit Kostenvorschau zu erarbeiten.

  1. Vorlaufende Baumaßnahmen
Im Vorgriff auf den Rahmenplan wird derzeit die „Mainuferpromenade“ entlang des Mains zwischen Willigisbrücke und bisheriger Slipanlage (mit Ausnahme des „Platzes am Wasser“) realisiert. Die Fertigstellung ist für Frühjahr 2019 vorgesehen.
Nördlich der Willigisbrücke wird 2019 mit dem Bau des Regenüberlaufbeckens begonnen. Daher war es notwendig, die Gestaltung der sich über diesem Bauwerk befindlichen Flächen bereits zu planen, auch wenn diese erst mit Fertigstellung des Pumpwerks umgesetzt werden können. Die Stadt hat hierzu bereits einen Förderantrag auf Gewährung von Mitteln aus dem Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ eingereicht. Die direkt hieran nördlich anschließende Fläche wird als Baustelleneinrichtung benötigt und kann erst nach Abschluss der Baumaßnahme „Pumpwerk“ neu gestaltet werden. Die Gestaltung dieser Freianlagen entspricht den Zielen des Masterplans. Dieses Teilprojekt ist im Masterplan auch so dargestellt.

  1. Bauabschnitte
Die Verwaltung schlägt vor, die Umsetzung des Masterplans Aschaffenburger Schlossufer in 4 Bauabschnitten durchzuführen. Sie betrachten jeweils einzelne räumliche zusammenhängende Teilbereiche am Mainufer und gewährleisten damit, dass nutz- und erlebbare Freiräume entstehen. Im Einzelnen sind folgende Bauabschnitte vorgesehen:
Bauabschnitt 1 (Nördliche Suicardusstraße):
Gestaltung der nördlichen Grünfläche mit nördlichem Teil der Suicardusstraße und Erweiterung des Biergartens, Schaffung eines neuen Zugangs zum Schlossgarten.
Bauabschnitt 2 (Kranichplatz):
Neugestaltung des „Kranichplatzes“ (mittlerer Bereich der Grünfläche zwischen Schloßplatz und Mainufer) mit Bau der Sitzstufenanlage („Platz am Wasser“) und Errichtung des Aufzugs zur Oberstadt und punktuelle Rodungsarbeiten auf der Maininsel.
Bauabschnitt 3 (Südliche Suicardusstraße):
Umgestaltung der südlichen Grünfläche zwischen „Kranichplatz“ und den Freiflächen auf dem „Pumpwerk“ und südlicher Teil der Suicardusstraße
Bauabschnitt 4 (Theoderichstor):
Neuerrichtung einer Schiffsanlegestelle und Bau einer Sitzstufenanlage mit Anlegestelle für Wasserwanderer an Stelle der bisherigen Slipanlage, Neugestaltung der Platzanlage Theoderichstor.

Erster Planungsschritt
Als erste Baumaßnahme nach der Mainuferpromenade wird vorgeschlagen, die nördliche Suicardusstraße als Tempo-20-Straße auszubauen und die Stellplätze neu zu ordnen. Der südliche Teilabschnitt (Bauabschnitt 3) kann erst nach Realisierung des Pumpwerks erfolgen. Die Maßnahme muss aber als Einheit geplant werden. Der Masterplan sieht für die Suicardusstraße einen Neuausbau mit einem Querschnitt von 5,00 m in Asphaltbauweise mit Aufpflasterungen vor. Entlang der Flussseite soll ein durchgehender Gehweg mit einer Breite von 2,30 m entstehen. Entlang der Suicardusstraße sollen 100 Stellplätze in Senkrechtaufstellung für Bewohner der Oberstadt und im nördlichen Abschnitt für Marktbeschicker entstehen. Der heute bestehende Großparkplatz soll aufgelöst und zurückgebaut werden.  Die konkrete Objektplanung für die erste Baumaßnahme soll 2019 erfolgen, bei der auch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt wird.

  1. Zeitliche Umsetzung
Die Realisierung aller Einzelmaßnahmen des Masterplans erfordert nicht nur einen zeitintensiven Planungs-, sondern auch einen mehrjährigen Realisierungszeitraum. In diesem Kontext werden Vergabeverfahren zur Beschaffung von freiberuflichen Leistungen gemäß GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit einen VgV-Verfahren (Vergabeverordnung) in Abhängigkeit von der Höhe der anfallenden Planungskosten erforderlich. Bei Gewährleistung bestmöglicher Rahmenbedingungen erscheint eine Umsetzung des Masterplans bis Ende 2023 als durchaus möglich. Wichtigste Voraussetzungen sind die Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt und die Förderzusagen für die jeweiligen Umsetzungsabschnitte durch die Städtebauförderung, die mit einer Förderquote von bis zu 60 % der förderfähigen Kosten wesentlich zum Erfolg des Gesamtprojektes beiträgt.

  1. Kostenvorschau
Auf der Grundlage der noch sehr groben Kostenprognose des Planungsbüro Fromm (siehe Beschlussvorlage Masterplan Aschaffenburger Schlossufer vom 09.10.2018) hat die Verwaltung für die o.g. Bauabschnitte eine Kostenvorschau erstellt, die für die Gesamtmaßnahme mit einem Kostenvolumen von rund 5,5 Mio. Euro abschließt.
Im Einzelnen entfallen folgende Kosten (brutto incl. 20 % Baunebenkosten) auf die o.g. Bauabschnitte:
Abschnitt
Kosten
Bauabschnitt 1
1.700.000 €
Bauabschnitt 2
1.200.000 €
Bauabschnitt 3
2.300.000 €
Bauabschnitt 4
300.000 €
Summe
5.500.000 €

Auf das Gesamtprojekt Suicardusstraße (BA 1 und BA 3) mit Parkplätzen entfallen Gesamtkosten in Höhe von rund 2,4 Mio. € einschließlich der Baunebenkosten.

  1. Prüfauftrag MääKuh

    Die Verwaltung hat in der Sitzung am 09.10.2018 den Auftrag erhalten zu prüfen, ob die MääKuh zwischen Pompejanum / Pompejanumsfelsen und Theoderichstor auf den Mainwiesen untergebracht werden könnte. Die Wiesen liegen alle im Bereich des 100jährigen Hochwassers, so dass für feste Einbauten hier in jedem Fall eine Ausnahmegenehmigung benötigt würde. Außerdem sind die Wiesen mit drei großen Leitungstrassen (Steuerungskabel, Energieversorgungskabel und Schmutzwasserhauptsammler) durchzogen. Die Kabeltrassen sind nicht gebündelt, sondern durchziehen das Gelände flächendeckend. Es findet sich daher in dem gesamten Bereich keine Fläche, die das ehemalige Schleppschiff aufnehmen könnte.
    Die Verwaltung empfiehlt daher, den Standort Mainwiesen zwischen Pompejanumsfelsen und Theoderichstor als Präsentationsfläche für die MääKuh nicht weiter zu verfolgen.

.Beschluss:

I.

1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Masterplans Aschaffenburger Schlossufer zur Kenntnis.
2. Der schrittweisen Umsetzung des funktionalen und gestalterischen Gesamtkonzeptes zur Entwicklung des Aschaffenburger Schlossufers in den vier Bauabschnitten:

- Bauabschnitt 1 (Nördliche Suicardusstraße):
Gestaltung der nördlichen Grünfläche mit nördlichem Teil der Suicardusstraße und Erweiterung des Biergartens, Schaffung eines neuen Zugangs zum Schlossgarten,

- Bauabschnitt 2 (Kranichplatz):
Neugestaltung des „Kranichplatzes“ (mittlerer Bereich der Grünfläche zwischen Schloßplatz und Mainufer) mit Bau der Sitzstufenanlage („Platz am Wasser“) und Errichtung des Aufzugs zur Oberstadt und punktuelle Rodungsarbeiten auf der Maininsel,

- Bauabschnitt 3 (südliche Suicardusstraße):
Umgestaltung der südlichen Grünfläche zwischen „Kranichplatz“ und den Freiflächen auf dem „Pumpwerk“ und südlicher Teil der Suicardusstraße,

- Bauabschnitt 4 (Theoderichstor):
Neuerrichtung einer Schiffsanlegestelle und Bau einer Sitzstufenanlage mit Anlegestelle für Wasserwanderer an Stelle der bisherigen Slipanlage, Neugestaltung der Platzanlage Theoderichstor,

wird zugestimmt. Für die Realisierung der Gesamtmaßnahmen wird ein Zeitraum bis 2023 angestrebt.  Im Bauabschnitt 1 soll als erstes Bauprojekt die Neugestaltung der Suicardusstraße mit straßenbegleitenden Parkplätze umgesetzt werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauabschnittsbildung bei der Städtebauförderung anzumelden. Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass das Gesamtprojekt als Fördermaßnahme im Rahmen sogenannter Nationaler Projekte des Städtebaus 2018/2019 von der Verwaltung angemeldet wurde.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Neugestaltung der Suicardusstraße mit straßenbegleitenden Stellplätze sowie Rückbau der heutigen Stellplatzanlage die Ingenieurtechnische Planung (Straßen- und Freiraumplanung) vorzubereiten und hierfür vorab ein Verfahren zur Beschaffung von freiberuflichen Leistungen gemäß GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit einen VgV –Verfahren (Vergabeverordnung) durchzuführen.

5. Die Unterbringung der MääKuh auf den Mainwiesen zwischen Pompejanum und Theoderichstor wird nicht weiterverfolgt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 03.04.2019 08:29 Uhr