Am 17.07.2018 wurde dem Planungs- und Verkehrssenat berichtet, dass aufgrund der Rathaussanierung und der damit verbundenen zeitweisen halbseitigen Sperrung der Dalbergstraße die Sanierung dieses Straßenzuges erst nach Beendigung der Rathaussanierung bzw. halbseitigen Sperrung der Dalbergstraße 2020 erfolgen kann. Hierbei ist auch zu beachten, dass der gesamte Baustellenverkehr über die Dalbergstraße abgewickelt werden muss.
Diese zeitliche Verzögerung wurde im Anschluss an die Stadtratssitzung der Bürgerinitiative Dalbergstraße mitgeteilt. Die Initiative zeigte hierfür Verständnis und sie bat die Verwaltung den Zeitraum zu nutzen, um Maßnahmen im Verkehrsraum der Dalbergstraße zu erproben, die Bestandteil der Neugestaltung sind. Hierzu zählt in erster Linie die Parkregelung und die punktuelle Erweiterung von Freischankflächen.
1) Parkregelung mit versetzten Parkständen
Die Varianten zur Neugestaltung der Dalbergstraße, die von dem Planungsbüro Neu aus Darmstadt im März 2018 im Planungs- und Verkehrssenat vorgelegt wurden, schlagen vor, Parkstände in versetzter Anordnung einzurichten, die zum einen den Bewohnern und dem Kurzzeitparken dienen und zum anderen das Geschwindigkeitsniveau reduzieren.
Nach Rücksprache mit der Feuerwehr und Prüfung der erforderlichen Schleppkurven, um die privaten Ein- und Ausfahrten zu den Grundstücken und Tiefgaragen sowie die Feuerwehrzufahrten zu gewährleisten, sind rund 10 legale Parkstände umsetzbar.
Grundsätzlich lässt eine versetzte Parkstandanordnung eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit erwarten. Der Baustellenverkehr ist davon nicht beeinflusst.
Bisher besteht in der Dalbergstraße im gesamten Bereich von der Suicardusstraße bis zur Schloßgasse ein eingeschränktes Halteverbot – Parken ist damit nicht erlaubt. Ausgenommen ist der Bereich vor Hausnummer 40 (Metzgerei). Hier ist ein kurzzeitiges Parken für 30 Minuten möglich. Auch mit ständiger und schwerpunktmäßiger Verkehrsüberwachung in der Oberstadt wird diese Regelung jedoch permanent missachtet.
Die wechselseitige Anordnung von Parkständen stellt eine Möglichkeit dar, das Parken in Teilbereichen zu ordnen und nach 18:00Uhr ein zusätzliches Parkplatzangebot für die Bewohner der Oberstadt zu schaffen.
Mit der Anordnung des wechselseitigen Parkens würden rund 10 regulär ausgewiesene Parkstände für Kurzzeitparker und Bewohner (inklusive der heutigen Kurzzeitparkplätze vor der Metzgerei) entstehen.
Der Bereich von Suicardusstraße bis Schloßgasse soll als Halteverbotszone wie folgt beschildert werden:
Mit dieser Beschilderung ist das Parken nur in den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Die ausgewiesenen Parkstände dürfen werktags von 8:00Uhr bis 18:00Uhr von Besuchern und Kunden der Oberstadt für zwei Stunden frei genutzt werden.
Ab 18:00Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen stehen die Parkplätze ausschließlich den Bewohnern mit Parkausweis zur Verfügung.
Die derzeitige Beschilderung mit Haltemöglichkeit vor der Metzgerei wird in diese Regelung integriert. So ist auch hier tagsüber Kurzzeitparken für 2h weiterhin möglich, nachts stehen auch diese Parkplätze den Bewohnern zur Verfügung.
Die Parkstände sollen mit Gelbmarkierung als Testphase bis zum Baubeginn der Sanierung der Dalbergstraße aufgebracht werden. Wenn sich diese Regelung bewährt, ist zu prüfen, wie sie in die Neugestaltung aufgenommen werden kann.
Die gesamte Oberstadt und damit besonders auch die Dalbergstraße ist Schwerpunkt bei der Verkehrsüberwachung und wird weiterhin umfassend überwacht werden.
Mit dieser o.g. Parkregelung wird das Kontrollieren für die Verkehrsüberwachung einfacher, da einheitliche Regulierungen in einer Zone bzw. einem Straßenverlauf angeordnet sind. Auch für die Verkehrsteilnehmer ist diese Vereinheitlichung verständlicher und nachvollziehbar.
2) Erweiterung von Gastronomieflächen
Um temporär und probeweise den Gastronomiebetrieben eine Erweiterung der Freischankflächen zu ermöglichen und damit eine weitere Belebung in dem Straßenabschnitt der Dalbergstraße zu erreichen, sind (provisorische) Einbauten in die Straßenfläche notwendig, die den Gehwegbereich provisorisch erweitern.
Derartige Einbauten sind nach der Straßenverkehrsordnung jedoch nur im verkehrsberuhigten Bereich (niveaugleicher Ausbau zwischen Fahrbahn und Gehweg) oder im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Tempo 20) möglich, da sie sonst eine Gefährdung des fließenden Verkehrs darstellen. Der heute vorhandene Querschnitt mit baulich abgesetzten Gehwegen kann provisorisch nicht verändert werden. Somit kann kurzfristig kein verkehrsberuhigter Bereich angeordnet werden.
Ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich widerspricht der o.g. geplanten Parkregelung, da in diesen Bereichen überall geparkt werden darf, außer in den explizit ausgewiesenen Halteverbotsbereichen. (Im Gegensatz zum verkehrsberuhigten Bereich oder Halteverbotszone – hier darf nur in den ausgewiesenen Bereichen geparkt werden). In Zusammenhang mit der Bewohnerparkregelung hätte dies einen hohen Beschilderungsbedarf in dem relativ kurzen Abschnitt von der Suicardusstraße bis zur Schloßgasse zur Folge.
Der von der Dalberginitiative gewünschte Versuch kann daher aus rechtlichen Gründen zurzeit nicht realisiert werden.
3) Sperrung der Durchfahrt vom Schloßplatz zur Schloßgasse
Die Bürgerinitiative hatte verschiedene Vorschläge zur Sperrung der Durchfahrt am Schloßplatz abgegeben, bei denen es dem Theater-LKW dennoch möglich wäre, über die Schloßgasse abzufahren. Diese Vorschläge liegen der Kulturverwaltung zur Stellungnahme vor.
Vom Theater kam hierzu ein ergänzender Vorschlag die Abfahrt des Theater-LKW Richtung Main über eine Ampel in der Dalbergstraße zu regeln. Diese Ampelschaltung würde den gesamten Straßenabschnitt von der Suicardusstraße bis zur Schloßgasse mit einer Streckenlänge von ca. 170m betreffen.
Die Verwaltung prüft zurzeit die einzelnen Vorschläge auf ihre Umsetzbarkeit.
Insbesondere eine Ampelschaltung bedarf einer detaillierten Abstimmung mit der Polizei und Straßenverkehrsbehörde, da zum einen lange Räumzeiten gewährleistet sein müssen, um sicherzustellen, dass kein Verkehr entgegenkommt. Zum anderen sind umfangreiche Rechtsfragen zu klären. Es muss auch untersucht werden, in wie weit Zwischensignalisierungen notwendig werden, um auch den Seitenverkehr (z.B. aus der Metzgergasse und Neben der großen Metzgergasse) während der Rotphase zu unterbinden.
Dies alles benötigt einen längeren Abstimmungsprozess mit vielen Dienststellen und ist nur mit größerem baulichen Aufwand umsetzbar. Aus diesem Grund kann eine Ampelschaltung nicht provisorisch und kurzfristig eingesetzt werden.
Die Untersuchungsergebnisse sollen im ersten Quartal 2019 dem Stadtrat vorgelegt werden.