Fahrplan 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 15.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2019 ö Beschließend 6PVS/1/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf Wunsch des WS am 06.12.2018 sollten die Fahrplanänderungen für das Jahr 2019 im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt werden. Im Weiteren werden die Verfahrensschritte für zukünftige Fahrplanänderungen und die Maßnahmen/Prüfaufträge aus dem NVP vorgestellt.


1        Änderungen zum Fahrplan 2019

Zum 01.01.2019 erfolgt der Fahrplanwechsel in der VAB. Die grundlegenden Änderungen wurden bereits mit der Vorabbekanntmachung am 10.05.2017 festgelegt. Sie enthielt die verbindlichen Informationen über die Linienwege und die zu absolvierenden Fahrten an den einzelnen Verkehrstagen Mo-Fr, Sa, So sowie deren Differenzierung in Haupt-, Normal- und Schwachverkehrszeit. Die außergewöhnlich frühe Festlegung dieser Rahmenparameter ist auf das Vergabeverfahren des Stadtbusverkehrs zurückzuführen.

Die Inhalte der Vorabbekanntmachung wurden dann zum Ende des Vergabeverfahrens bzw. nach Abschluss des öffentlichen Dienstleistungsauftrags in konkrete Fahrpläne gegossen. Dabei wurden auch kleinere betriebliche Änderungen vorgenommen, die erst im unmittelbaren Zusammenhang mit der Fahrplanerstellung entstanden sind. Im Vergleich zum Jahr 2018 werden 2019 ca. 200.000 Fahrplankilometer mehr erbracht, was in erster Linie auf die Umstrukturierung der Linie 7 zurückzuführen ist.

Nachfolgend werden alle Änderungen für den Fahrplan 2019 im Vergleich zum Fahrplan im Dezember 2018 dargestellt:


Linie 1
SB (= An Schultagen in Bayern): Fahrt Mo-Fr 7:08 Uhr ab Sulzbach in Richtung ROB wird aus Kapazitätsgründen mit einem Gelenkbus durchgeführt.

Linie 2
keine Änderungen

Linie 3
SB: Mo-Fr zusätzliche Fahrt um 7:27 Uhr ab ROB zur Berufsschule
SB: Fahrt Mo-Fr 7:44 Uhr ab ROB nach Leider wird auf 7:46 Uhr verlegt

Linien 5,12,15
In der Hofgartenstraße wird stadtauswärts und stadteinwärts eine neue Bushaltestelle in
Höhe des Hofgarten-Kabarett eingerichtet.

Linie 6
Verstärkerfahrt um 7:47 Uhr ab Jean-Stock-Str. entfällt

Linie 7
Die Linie wurde neu konzipiert, die bisherige Linienführung nach Unterafferbach entfällt. Die Fahrten der Linie werden Mo-Fr, Sa und So von den Stadtwerken durchgeführt. Es gibt drei Linienverläufe:

1: ROB è Landratsamt è Kugelberg è Goldbach Westend è Main Echo/Weichertstraße è Finanzamt è Grauer Stein è ROB

2: ROB è Grauer Stein è Finanzamt è Main Echo/Weichertstraße è Goldbach Westend è Kugelberg è Landratsamt è ROB

3: ROB è Landratsamt è Kugelberg è Goldbach Westend (über Bayernstraße) è Kugelberg è Landratsamt è ROB

Die Linienverläufe 1 und 2 stellen den "normalen" Linienverlauf dar, während der Linienverlauf 3 nur samstags ab 18:30 Uhr sowie sonntags ganztägig gefahren wird. In Bild 1 ist der neue Linienverlauf mit seinen 3 Linienverläufen dargestellt. Anlage 1 enthält den Fahrplan der Linie 7.


Bild 1: Neuer Linienverlauf der Linie 7


Linie 8
SB: Mo-Fr 7:38 Uhr ab Kinzigstraße über ROB zum Schulzentrum hält am Bussteig 1, nicht mehr ab Bussteig 13.

Linie 9
Zwei Fahrten zwischen Glattbach und Hösbach Schulzentrum entfallen, da die Stadtwerke keine Linienkonzession mehr für Hösbach besitzt:
SB: 7:33 Uhr ab Johann-Desch-Platz zum Schulzentrum Hösbach entfällt
SB: 13:35 Uhr ab Schulzentrum Hösbach nach Glattbach entfällt
Die Haltestelle „Glattbach Mühle“ stadtauswärts wird umbenannt in „Gesundheitszentrum“, stadteinwärts bleibt die Bezeichnung „Mühle“ bestehen.
Am Weihersgrund entsteht eine Wendezeit von zwei Minuten statt einer Minute, außer bei den Sammelfahrten Damm (Linie 8+9).

Linie 10
Fahrzeitverkürzung zwischen Hennteichstraße und Hensbachstraße auf eine Minute, der
Puffer wurde an der Endhaltestelle Kulmbacher Straße eingerichtet

Linie 15
Fahrzeit zwischen Bessenbacher Weg und Kneippstraße wird auf eine Minute reduziert, der
Puffer wurde am ROB eingerichtet.


Linie 16
SB: Fahrt Mo-Fr 7:09 Uhr ab Grünmorsbach zur Haltestelle Stadelmannstraße wird auf 7:07
Uhr verlegt.
SB: Fahrt Mo-Fr 7:39 Uhr ab Grünmorsbach fährt über Hofgartenstraße.
SB: Fahrt Mo-Fr 13:30 Uhr ab Schulzentrum über Hofgartenstraße

Linie 21
Wird von den Stadtwerken nicht mehr gefahren



2        Zukünftige Fahrplanänderungen

Mit dem im Rahmen der Direktvergabe der Verkehrsleistungen an die Stadtwerke geschlossenen öffentlichen Dienstleistungsauftrag sind die Verkehrsleistungen der STWAB und die Ausgleichsleistungen des Aufgabenträgers beschrieben und verbindlich definiert. Danach musste sich der Fahrplan für das Jahr 2019 auch strikt halten, um keine Angriffsfläche für rechtliche Einwände anderer Verkehrsunternehmen zu bieten.

Das heißt aber nicht, dass der Fahrplan nun für die Laufzeit der Konzession statisch feststeht. Vielmehr sind Fahrplanänderungen auf Wunsch des Aufgabenträgers oder der Stadtwerke möglich, unterliegen aber je nach Änderungsumfang der Fahrplankilometer bestimmten Ankündigungsfristen. Grundsätzlich setzen zukünftige Fahrplanänderungen die politische Willensbildung in Form von Beschlüssen voraus.

In Abschnitt 5, Ziffer 14 des öffentlichen Dienstleitungsauftrags sind die Modalitäten von Fahrplanänderungen ausführlich geregelt:

    1. Die Stadt kann Änderungen von Art und Umfang des von den STWAB sicherzustellenden Fahrplanangebots veranlassen.
    2. Sofern die Stadt über das in Anlage 1 [Anm.: Anforderungen an das Fahrplanangebot] geregelte Angebot hinaus einzelne zusätzliche Verkehrsleistungen im Umfang von maximal 5% der zu diesem Zeitpunkt gefahrenen Fahrplankm veranlassen möchte, teilt sie den STWAB die zum Hauptfahrplanwechsel gewünschten Fahrplanerweiterungen spätestens bis zum 01.07. mit. Unterjährige Fahrplanerweiterungen auf Wunsch der Stadt sind mit mindestens vier Monaten Vorlauf den STWAB bekanntzugeben. Sofern Fahrplanerweiterungen eine Ausweitung der Busflotte erfordern, verlängert sich der Vorlauf um weitere sechs Monate, sofern eine Förderung der Busse durch den Freistaat möglich ist, um die für das Förderverfahren benötigte Dauer.
    3. Andere Änderungswünsche der Stadt erfordern eine Änderung der Vorgaben in Anlage 1. Die Stadt kündigt solche Änderungsverlangen mindestens zwölf Monate im Voraus an. Die verbindliche Veranlassung durch die Stadt erfolgt auf Grundlage von Umsetzungsvorschlägen der STWAB und spätestens neun Monate im Voraus. Auch die STWAB können der Stadt solche Änderungen vorschlagen. Die Umsetzung erfolgt nur nach Zustimmung der Stadt. Ziff. 14.2 Satz 3 gilt entsprechend.
    4. Führen Änderungen des Fahrplanangebots zu einer Erhöhung oder Reduzierung der Fahrplankm um insgesamt bis zu +/- 15% gegenüber dem Ausgangsniveau bei Inkrafttreten, so wird die Veränderung auf Basis unveränderter Ausgleichsparameter abgerechnet.
    5. Die Stadt kann auf Grundlage dieses ÖDA auch umfangreichere Fahrplanänderungen veranlassen, bis zu einer Erhöhung um 50% der Fahrplankm gegenüber dem Ausgangsniveau bei Inkrafttreten. Bei solchen Änderungen sind die Ausgleichsparameter neu zu berechnen. Hierfür fordert die Stadt die STWAB spätestens zwölf Monate vor geplanter Umsetzung zu einer Kalkulation der geänderten Mengen der einzusetzenden Produktionsfaktoren auf. Die Ausgleichsparameter werden dann auf der Grundlage der ursprünglichen Kalkulation unter Berücksichtigung geänderter Mengen und zusätzlich entstehender Kosten neu berechnet. Remanenzkosten bleiben bei Reduzierungen des Angebots bis zu ihrer Beseitigung Bestandteil des Soll-Ausgleichs; diese sind transparent auszuweisen. Hierfür legen die STWAB binnen zwei Monaten nach Aufforderung durch die Stadt eine transparente und prüffähige Kalkulation vor.











3        Nahverkehrsplan – Umsetzung der Maßnahmen und Prüfaufträge

Die folgende Tabelle enthält die im Nahverkehrsplan beschlossenen Maßnahmen (M) und Prüfaufträge (P) und deren zeitliche Perspektive auf Umsetzung.

M/P
Inhalt
Zeitliche Perspektive
M
Änderung des Linienweges der Linie 5 im Bereich Rhönstraße
2020
M
Verlängerung der Linie 11 zum Schienenhaltepunkt Mainaschaff
Mit Inbetriebnahme des Schienenhaltepunkts Mainaschaff
M
Änderung des Linienweges der Linie 15 im Bereich Hochschule
bereits umgesetzt
M
Einführung einer neuen tangentialen Linie 18: Südbahnhof – Nilkheim – Leider – ROB.
Umsetzung in Abhängigkeit von der Siedlungstätigkeit Anwandeweg
M
Änderung des Linienweges der Linie 3 im Hafen
2020
P
Einführung einer neuen tangentialen Linie 17: ROB – Damm – Damm-Ost – Viadukt - Hochschule
Mit Inbetriebnahme des Schienenhaltepunkts AB-Ost, dem Brücken- und Kreuzungsneubau.
P
Linienführung 7 in Goldbach
mit Fahrplan 2019 umgesetzt
P
Linienführung 12
in Abhängigkeit von der Änderung der Linie 43
P
Optimierte Übergangszeiten an den zentralen Haltestellen
laufend
P
Durchmesserlinien und / oder betriebliche Verknüpfung von Linien
Führung ausgewählter Linien über die City-Galerie zum ROB
laufend

.Beschluss:

Die Fahrplanänderungen zum Jahr 2019 werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.04.2019 08:29 Uhr