Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 05.11.2018 beantragte die Firma NATE Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsges. mbH den Neubau des der Logistikhalle 5 auf dem Baugrundstück Fl.Nrn. xxx, Gem. Leider, Römerstraße xxx, 63741 Aschaffenburg.
Auf den Grundstücken sollen die bestehenden Hallen 4 C und 5 (alt) abgerissen werden. Stattdessen ist die Errichtung einer eingeschossigen Lager- und Umschlaghalle mit einem 2% geneigten Dach geplant, das durch die umlaufende Attika wie ein Flachdach wirkt. Die Umsetzung des Vorhabens ist in zwei Bauabschnitten geplant. Innerhalb der Halle (Bauabschnitt 1) befinden sich an der nordöstlichen Außenwand zwei untergeordnete zweigeschossige bzw. dreigeschossige Einbauten, die als Büro- und Sozialbereich vorgesehen werden. Die geplante Halle verfügt über eine Gebäudelänge von ca. 165 m (bzw. 170 m) entlang der Römerstraße und ca. 120 m im hinteren (nördlichen) Bereich der Grundstücke sowie eine Breite von ca. 72 m (westliche Grenze). Die Gebäudehöhe (Oberkante Attika) liegt bei ca. 14 m, die Nutzfläche bei ca. 11.000 m². Die Gesamtkubatur umfasst ca. 139.300 m³.
Die Zufahrt zur Lagerhalle erfolgt von der Römerstraße. Die Abfahrt erfolgt im nördlichen Bereich des Grundstückes über das benachbarte Grundstück Flurnummer xxx auf die Keltenstraße / Ecke Limesstraße. Es ist mit täglich ca. 20 LKW-Anlieferungen zu rechnen, die montags bis samstags erfolgen sollen. Als Lagergut sind KFZ-Zulieferteile vorgesehen. Für die Lagerung werden Regale eingerichtet. In der Logistikhalle und im Bürobereich sollen 22 Personen beschäftigt werden.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist damit als Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.S.d. § 34 BauGB zu beurteilen. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Sonderbaugebietes Hafen Aschaffenburg. Der betreffende Gebietsabschnitt weist eine industrielle Prägung i.S.d. § 9 BauNVO auf. Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Bei einer Grundstücksgröße von 23.311 m² ergibt sich durch die tatsächliche Ausnutzung (23.144,14 m²) eine GRZ von 0,99. Dies hält sich im Rahmen der vorhandenen Bebauung, wonach in der näheren Umgebung bis zu 100% der Grundstückflächen überbaut ist. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben ebenfalls in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Industriebetriebe, bzw. Lagerräume und -plätze je 3 Beschäftige 1 PKW-Stellplatz erforderlich. Durch das Neubauvorhaben werden Arbeitsplätze für 22 Beschäftigte geschaffen. Hieraus ergeben sich 8 erforderliche PKW-Stellplätze. Auf dem Baugrundstück werden insgesamt 55 PKW-Stellplätze nachgewiesen.
Darüber hinaus ist je 5 Beschäftigten 1 Fahrradabstellplatz erforderlich. Hieraus ergeben sich vorliegend 5 Fahrradstellplätze. Auf dem Baugrundstück werden 5 Fahrradabstellplätze nachgewiesen.
Gemäß § 5 Abs. 6 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind die PKW-Stellplätze einzugrünen und bei mindestens 8 ebenerdigen Stellplätzen ist je angefangener 4 Stellplätze mindestens ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen und zu erhalten. Hieraus ergeben sich vorliegend bei 55 Stellplätzen, die errichtet werden sollen, 14 Laubbäume, welche im Bereich der Parkplätze stellplatzgliedernd anzupflanzen sind. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. 14.000 € zu hinterlegen.
Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.