Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 09.01.2018 wegen "Kein Glyphosat und andere Pestizide auf unseren Äckern" und Stellungnahme der Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 16.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.01.2019 ö Beschließend 5UVS/1/5/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Begründung:

Mit Schreiben vom 9.1.2018 hat die Stadtratsfraktion KI diverse Anträge zum Thema Glyphosat und Pestizide auf Äckern im Stadtgebiet gestellt. Im Antrag wird in der Begriffswahl nicht ganz klar, wie die Begrifflichkeiten gewählt sind. Laut LfU (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) ist das Wort Pestizid der Oberbegriff für Pflanzenschutzmittel. Pflanzenschutzmittel sind danach Präparate, die Kulturpflanzen vor Schadorganismen (z. B. Insekten und Milben) oder Krankheitserregern (z. B. Pilze, Bakterien und Viren) schützen oder ihre Wachstumsvorgänge (z. B. Unterdrückung von konkurrierenden Pflanzen oder Beschleunigung der Reifung) beeinflussen. Zu den wichtigsten Pflanzenschutzmitteln gehören laut LfU Herbizide gegen Unkräuter, Insektizide und Akarizide gegen Insekten und Milben sowie Fungizide gegen Pilzkrankheiten. Glyphosat ist ein Herbizid. Nachfolgend wird davon ausgegangen, dass der Pestizidbegriff in diesem umfassenden Sinne verstanden worden ist.

Hierzu ist Folgendes festzustellen:

Zu. 1:

Beantragt wird zunächst, dass auf allen landwirtschaftlich genutzten Flächen und Grünflächen in Aschaffenburg die Benutzung von Glyphosat und anderen Pestiziden unterbunden wird. Hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage, sodass der Antrag schon insoweit abzulehnen ist.

Beantragt wird weiterhin, dass in Pachtverträgen mit Landwirten über städtisches Gelände ein Zusatz eingefügt wird, der sowohl die Aufbringung von Glyphosat wie auch von anderen Herbiziden verbietet. Dieser Antrag wurde im sogenannten „Runden Tisch Landwirtschaft und Naturschutz“ am 27.3.2018 zur Diskussion gestellt. Dabei wurde von den Landwirten zum Ausdruck gebracht, dass auf den Einsatz von Glyphosat verzichtet werden kann und auch in den letzten Jahren auch tatsächlich verzichtet wurde. Ein genereller Ausschluss des Einsatzes von Herbiziden wird abgelehnt, weil sonst manche Grundstücke nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass ein etwaiges Herbizidverbot weitgehend ins Leere gehen würde, weil sich die städtischen Flächen in unmittelbarer Nachbarschaft zu anderen Privatflächen befinden und aufgrund ihres Grundstückszuschnittes („Schlauchgrundstücke“) sich ohnehin nicht den Einwirkungen von Nachbargrundstücken entziehen können. Außerdem verwenden die Landwirte schon aus Kostengründen Herbizide nur sparsam. Im Übrigen befindet sich in den städtischen Grundstückspachtverträgen bereits jetzt folgende Klausel Nr. 3.3:

„Auf den sonstigen landwirtschaftlich genutzten Flächen sind zunächst alle vorbeugenden Maßnahmen im Rahmen von Fruchtfolgegestaltung, Sortenwahl und Bodenbearbeitung sowie die nicht-chemischen Möglichkeiten des integrierten Pflanzenschutzes anzuwenden.
Wird trotzdem die wirtschaftliche Schadensschwelle überschritten (Dokumentation in der Schlagkartei), so dürfen chemische Pflanzenbehandlungsmittel eingesetzt werden. Ausnahmen (z.B. Vorlaufbehandlungen) sind nur nach Rücksprache und Genehmigung durch die Verpächterin möglich.“

Das bedeutet, dass bereits jetzt der Einsatz von Pestiziden nur ausnahmsweise bei fehlender Wirtschaftlichkeit der Grundstücksnutzung zulässig ist. In den Pachtverträgen über Ökokontoflächen sind die Vorgaben noch restriktiver. Die Verwaltung sichert zu, dass für den Einsatz von Glyphosat generell keine Zustimmung erteilt wird. Ein generelles Verbot jeglicher Art von Pestiziden hält die Verwaltung dagegen im Interesse der örtlichen Landwirtschaft für nicht geboten.


Zu 2 und 4:

Alle städtischen Ämter, die für die Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen zuständig sind, verwenden keine chemischen Pflanzenbehandlungsmittel. Dies gilt auch bei der Beauftragung von Fremdfirmen. Lediglich beim Weinberg der Stadt Aschaffenburg werden in geringem Umfang Pestizide auf den öffentlichen Grünflächen eingesetzt.

Ein neues Pflegekonzept ist daher entbehrlich.



Zu 3:

Bei Fragen von Bürger über die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmittel steht das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz als Berater zur Verfügung. Die Beratung erfolgt bereits jetzt im Sinne des Antrages.


Zu 4:

Die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg wurden mit der Frage angeschrieben, inwieweit Interesse daran besteht, mit zusätzlichen Aktivitäten den Einsatz von Glyphosat am bayerischen Untermain zu unterbinden. Der Landrat des Landkreises Miltenberg teilte im Antwortschreiben mit, dass auf landkreiseigenen Flächen bereits seit Jahren auf den Einsatz von Glyphosat und sonstigen Pestiziden verzichtet wird. Das gilt auch für einzelne Städte und Gemeinden im Landkreis. Er ist bereit, das Thema in einer regionalen Zusammenarbeit verstärkt aufzugreifen. Er teilte weiter mit, dass durch Beratung des Amtes für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, hinsichtlich der Umstellung auf den ökologischen Landbau, die Region Bayerischer Untermain sowie Main-Spessart besonders erfolgreich sei, weshalb er persönlich die Bemühungen des AELF unterstützt. Der Landrat des Landkreises Aschaffenburg teilte mit, dass auf seinen kommunalen Flächen schon seit vielen Jahren keine Pflanzenschutzmittel, also auch kein Glyphosat, eingesetzt wird.



Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag der Kommunalen Initiative vom 09.01.2018 (Anlage 1), dass auf allen landwirtschaftlich genutzten Flächen und Grünflächen in Aschaffenburg die Benutzung von Glyphosat und anderen Pestiziden unterbunden wird, wird mangels Rechtsgrundlage abgelehnt.

3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung dem Einsatz von Glyphosat auf städtischen landwirtschaftlich genutzten Flächen untersagen wird. Einem generellen Verbot von Pestiziden auf städtischen landwirtschaftlich genutzten Flächen unabhängig von Wirtschaftlichkeitsbelangen der Landwirtschaft wird nicht zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2019 12:00 Uhr