Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.11.2017 wegen„Kinderbetreuung“


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 31.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 31.01.2019 ö Beschließend 5JHA/1/5/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Stadt Aschaffenburg gibt es 37 Kindertageseinrichtungen mit derzeit 2040 Kindergarten- plätzen, 524 Krippenplätzen und rund 320 Hortplätzen. Ein weiterer Ausbau ist vorgesehen. Derzeit befinden sich mehrere Kita-Projekte in Planung. Noch Ende 2018 wurden 48 Krippenplätze in Modulbauten eröffnet. Im Jahr 2019 folgen 24 weitere Krippenplätze sowie 25 Kindergarten- plätze im Stadtteil Leider. Der Ausbau trägt den seit dem Jahr 2015 gestiegenen Geburtenzahlen Rechnung, die sich derzeit auf 650-700 Geburten einzupendeln scheinen. Auf dieser Grundlage erfolgen auch die weiteren Planungen. Selbst bei einem möglichen Rückgang der Jahrgangsstärken in den kommenden Jahren ist insbesondere im Krippenbereich mit einer stetig steigenden Platznachfrage zu rechnen, was die Attraktivität der Stadt Aschaffenburg für als Wohnort und Arbeitsplatz für junge Familien unterstreicht.

Die SPD-Stadtratsfraktion hat folgende Forderungen aufgestellt:
1.        Zentrales Anmeldeverfahren etablieren
Aus Sicht der Verwaltung ist das Web-Kita ein grundsätzlich geeignetes Instrument, Eltern Informationen über die einzelnen Kindertageseinrichtungen in Aschaffenburg zu vermitteln. Allerdings sind dem Programm aufgrund der Vielzahl der Trägereinrichtungen und der Kompatibilität der Software z.B. mit dem KiBiG-Web Grenzen gesetzt. Voraussetzung für ein hinreichendes Funktionieren des Web-Kita ist die beständige Pflege des Programms durch die Träger der Kindertagesstätten sowie ein regelmäßiger Abgleich der Wartelisten durch das Jugendamt. Hierzu bedarf es einer datenschutzrechtlichen Regelung, d.h. des Einverständnisses der anmeldenden Personen, dass diese Daten an einen Dritten, in diesem Fall an die Stadt Aschaffenburg, weitergegeben werden können. Derzeit besteht bereits eine für alle Träger einheitliche Anmeldewoche. Ein zentralisiertes Anmeldeverfahren bedürfte zusätzlicher Organisationsaufwände und Personalressourcen.
2.        Gleiche und bezahlbare Elternbeiträge
Das Modell der Förderung der Kindertagesbetreuung auf der Grundlage des BayKiBiG hat sich in den zurückliegenden Jahren grundsätzlich bewährt. Zur bereits etablierten Bezuschussung des 3. Kindergartenjahrs wird es in Bayern ab dem 01.04.2019 eine Bezuschussung des 1. und 2. Kindergartenjahres in gleicher Höhe geben. Für das Jahr 2020 ist die zusätzliche Bezuschussung von Krippenplätzen in Bayern vorgesehen.
Nach wie vor besteht zudem für Eltern mit geringem Einkommen die Möglichkeit der Übernahme von Elternbeiträgen durch die Kommune. Hierfür sind im Haushalt des Jugendamts 700.000 € eingestellt.
Inwieweit sich durch das neue „Gute-Kita-Gesetz“ der Bundesregierung weiter Verbesserungen ergeben, bleibt abzuwarten. Die in diesem Rahmen zur Verfügung stehenden Mittel werden an die Bundesländer weitergeleitet, die im Rahmen ihrer jeweiligen Zielsetzungen Schwerpunkte bei der allgemeinen Förderung, dem Ausbau und der Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung setzen können.
3.        Bildungsqualität
Der Mindestbetreuungsschlüssel in den Kindertageseinrichtungen ist in Bayern mit 1:11 vorgegeben. Daran orientiert sich auch das Finanzierungsmodell des BayKiBiG.
Der durchschnittliche Betreuungsschlüssel in Aschaffenburg stellt sich durchgängig besser dar.
Die Darstellung der Bertelsmann-Stiftung, wonach in der Stadt Aschaffenburg der für Bayern vorgegebene Mindestbetreuungsschlüssel nicht erreicht würde, ist völlig unzutreffend.
Die aktuellen Zahlen werden von der Verwaltung im Jugendhilfeausschuss dargestellt und näher erläutert. Die Verbesserung des Betreuungsschlüssels z.B. in einer Kindergartengruppe von 1:10 auf 1:9 würde – bei stadtweiter Anwendung – Mehrkosten von ca. 1.000.000 € verursachen, die bei derzeitiger Anwendung des BayKiBiG ausschließlich von der Kommune aufzuwenden wären.
Die Stadtverwaltung hat bereits im Jahr 2018 die Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten intensiviert und darüber hinaus mit Beschluss des Stadtrats vom 16.07.2018 Förderrichtlinien erstellt, welche die Unterstützung der Träger der Kindertagesstätten durch die Kommune in verschiedenen Bereichen deutlich verbessert.
Um den fachlichen Austausch mit den Kindertagesstätten auszubauen, wird es ab dem Jahr 2019 auch mindestens zwei Mal jährlich Treffen mit den Vertretern der Kindertagesstätten geben. Ziel ist, durch eine noch engere Kooperation die Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung in Aschaffenburg voranzubringen.

.Beschluss: 1

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.11.2017 wegen „Kinderbetreuung“ zur Kenntnis.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Frau Stadträtin Ester Pranghofer-Weide fordert von der Verwaltung die Vorlage der Zahlen zur vollständigen Kostendeckung der Stadt Aschaffenburg für kostenfreie Kindertagesstätten ab dem 2. Lebensjahr. Ebenso  fordert sie die Vergleichszahlen zu Kindertagesstättenbeiträgen in Bezug auf den zukünftigen Zuschuss, den Familien erhalten sollen. Die Verwaltung sagt die Übermittlung dieser Daten zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2019 10:30 Uhr