Vollzug des Bay.Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung des Mitscherlichweges


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 12.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.02.2019 ö Beschließend 9PVS/2/9/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Mitscherlichweg soll im Zuge einer Neuerrichtung der Gebäude westlich des Mitscherlich-weges in das Eigentum der Stadtbau Aschaffenburg übergehen, zurückgebaut und als befahrbare Grünfläche neugestaltet werden.

Das Stadtplanungsamt und das Tiefbauamt stimmen diesem Vorhaben zu.

Da die Flur-Nr. 6461/7 als Ortsstraße öffentlich gewidmet ist, ist eine Entwidmung (Einziehung) dieser Fläche erforderlich.
Die Ortsstraße wird als Ganzes eingezogen.

Die Absicht der Einziehung wurde am 09.11.2018 im Amtsblatt der Stadt Aschaffenburg bekannt gemacht. Einwendungen liegen keine vor.

.Beschluss:

I.
Mit Wirkung vom 01.03.2019 wird folgende Fläche gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) eingezogen (Anlage 3):

Mitscherlichweg
Fl.- Nr. 6461/7 (Gemarkung Aschaffenburg)
Anfang:        Einmündung Spessartstraße
Ende:                Einmündung Bavariastraße
Länge:                91 m



II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.06.2019 11:48 Uhr