Widmung eines zusätzlichen Trauraums in der Webergasse 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.03.2019 ö Beschließend 3PL/4/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Eheschließungen sind gemäß § 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG) in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorzunehmen, unter diese auch die Bereitstellung und Bestimmung des Eheschließungsortes zu verstehen ist. Zuständig für die Einrichtung und Widmung von Trauungszimmern ist die Gemeinde, die die Aufgabe des Personenstandswesens im übertragenen Wirkungskreis wahrnimmt (§ 1 Abs. 2 Personenstandsgesetz, Art. 1 Abs. 1 Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes, Art. 8 Gemeindeordnung).
In Aschaffenburg gibt es derzeit zwei gewidmete Trauräume, einen im Rathaus und den Spiegelsaal im Nilkheimer Park.
Der Spiegelsaal kann nur in der warmen Jahreszeit genutzt werden, da dieser über keine Heizung verfügt. Der Trausaal im Rathaus ist derzeit wegen der Bauarbeiten zwar nutzbar, bietet aber nicht das schönste Ambiente.

In der alten Hofschneiderei, auch als ehemaliges Forstamt bekannt, in der Webergasse 3 gibt es nun einen weiteren geeigneten Trauraum. In der Aschaffenburger Literatur als "ehemaliges Vizedomamt", als "ehemals mainzische Oberkellerei" bezeichnet, wurde das Gebäude unter Kurfürst Erzbischof Wolfgang von Dalberg errichtet und bereits 1606 kurfürstliche Schneiderei genannt. Es ist ein zweigeschossiger Renaissancebau mit massiven Umfassungen, Volutengiebel zur Webergasse und zum Main. Im Erdgeschoss befindet sich die Halle mit von drei Säulen getragen Kreuzgewölben. In dieser Halle sollen die Trauungen erfolgen.
Das Anwesen ist vom Rathaus aus fußläufig innerhalb von drei Minuten zu erreichen. Er ist nahezu barrierefrei. Der Raum ist beheizbar, verfügt über ausreichend Platz und zusätzlich über einen Wartebereich für die nachfolgenden Paare. Es sind moderne sanitäre Anlagen vorhanden und es besteht die Parkmöglichkeit für die Brautautos. Für die Gäste gibt es das Parkhaus am Theaterplatz.
Der Raum ist geeignet um auch mehrere Trauungen hintereinander durchzuführen. Im Hof des Anwesens ist auch ausreichend Platz für einen kleinen Sektempfang. Der Raum ist als Trauraum generell geeignet und ist insbesondere während der Umbau und Renovierungszeit des Rathauses eine Alternative für die Brautpaare.
Das Gebäude gehört nicht der Stadt Aschaffenburg. Es wird aber mit dem Eigentümer eine vertragliche Übereinkunft geben, dass der Raum zu vorgegebenen Zeiten und auch nach Absprache für alle Brautbare verfügbar wäre. Die Kosten für den Raum werden sich in der Größenordnung wie im Nilkheimer Park bewegen.

.Beschluss:

Der Gewölbesaal der ehemaligen Hofschneiderei in der Webergasse 3 wird als personenstandsrechtlicher  Eheschließungsort für den Standesamtsbezirk der Stadt Aschaffenburg gewidmet.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2019 14:49 Uhr