Kulturpass Erweiterung auf Wohngeldbezieher und Darstellung der rechtlichen Grundlagen des Bezugs von Wohngeld; Haushaltsanträge von CSU-Stadtratsfraktion (25.01.2019) und KI (04.02.2019)
Daten angezeigt aus Sitzung: 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.03.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Stadtrat (Plenum) | 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 18.03.2019 | ö | Beschließend | 4 | PL/4/4/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
A) Wohngeld
Der Anspruch auf Wohngeld richtet sich nach den Wohn- und Einkommensverhältnissen des Haushaltes. Maßgebend sind unter anderem die Höhe des Gesamteinkommens, Zahl der Personen im Haushalt, Ausstattung der Wohnung sowie die Miethöhe oder der Finanzierungsaufwand, die allerdings nur in begrenzter Höhe anerkannt werden können.
Der Kulturpaß der Stadt Aschaffenburg ist seit 2006 eine wichtige soziale Leistung im Rahmen der sozialen Teilhabe. Neben vielen kulturellen und sonstigen Leistungen ist vor allem die Vergünstigung der Busfahrkarten (50 %) eine zentrale Leistung, die in den Jahren des Flüchtlingszustroms auch zu einer kontinuierlichen Steigerung der Nutzerzahlen geführt hat. Deswegen wurden die Ansätze im Haushalt auch jährlich erhöht:
Bislang sind antragsberechtigt:
Der jeweilige Ansatz wurde in keinem Jahr erreicht. Zudem zeigt sich seit 2018 ein Rückgang der Nutzungszahlen, der mit dem allg. Rückgang der Flüchtlingszahlen zu erklären ist. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Wert unterhalb von 200.000 € stabilisiert.
Würden alle 400 Wohngeldbezieher den Kulturpaß beantragen und vollumfänglich nutzen, entstünden Kosten in Höhe von ca. 36.000 € (ca. 90 €/Pers.). Wahrscheinlicher ist jedoch, dass nicht alle Bezieher beantragen und auch nicht voll ausschöpfen. Daher kalkulieren wir mit einem Mehrbetrag von max. 30.000 €. Der aktuelle Mittelrest (2018) beläuft sich auf 59.000 €. Somit wäre bei Beibehaltung des Ansatzes (wurde im HH 2019 ungekürzt eingestellt) die Finanzierung der Ausweitung in jedem Fall gesichert.
Die Ausweitung führt ggf. zu vermehrten Antragstellungen bei Amt 33. Durch den gleichzeitigen Rückgang im Bereich Flüchtlinge dürfte dies aber kompensiert werden.
Die Ausweitung der Anspruchsberechtigten des Kulturpasses sollte nach dem Vorbild vieler bayerischer Kommunen auf alle Wohngeldbezieher/innen erfolgen. Wie alle übrigen Anspruchsberechtigten, können auch Wohngeldbezieher mittels Bescheid ihren Anspruch belegen. Die damit verbundene Antragstellung ist ohne weitere fachliche Prüfung im Bürgerservicebüro möglich. Eine weitergehende Ausweitung auf Personen, deren Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt wird nicht befürwortet, da diese Personengruppen im Regelfall einen Anspruch auf oben genannte Sozialleistungen haben und damit ggf. zu den Anspruchsberechtigten des Kulturpasses zählen.
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0