Aufstellung des Bebauungsplanes für das Interkommunale Gewerbegebiet Aschaffenburg/Goldbach – Plangebiet am Haselmühlweg/Dammer Weg zwischen südlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 3046, Gem. Aschaffenburg, westlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 3021, Gem. Aschaffenburg, Haselmühlweg, westlicher Grenze des Landschaftsschutzgebietes, nördlicher Grenze des Wirtschaftsweges und östlicher Verlauf der Gemarkungsgrenze zu Goldbach (auf Aschaffenburger Gemarkung) sowie nördlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 7043, 7030/1, Gem. Goldbach, östlichem Buschgrund, Dammer Weg, östlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 5655, 5667, Gem. Goldbach, südlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 5667, Gem. Goldbach, und westlicher Verlauf der Gemarkungsgrenze zu Aschaffenburg (auf Goldbacher Gemarkung) - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 27.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.05.2019 ö Vorberatend 2PVS/5/2/19
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 27.05.2019 ö Beschließend 1PL/8/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1.
Bisheriges Verfahren:
Der Stadtrat hat am 20.03.2018 im PVS der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebiets Aschaffenburg-Goldbach nördlich der BAB A3 im Bereich des Dammer Wegs / Haselmühlwegs zugestimmt und einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst.
Damit wurde die Stadtverwaltung Aschaffenburg beauftragt, gemeinsam und in enger Abstimmung mit dem Markt Goldbach alle notwendigen Planungs- und Entwicklungsschritte zu tätigen und die für die Realisierung des interkommunalen Gewerbegebiets erforderlichen Planungs- und Zweckvereinbarungen vorzubereiten.
Eine erste Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Markt Goldbach wurde demzufolge am 31.07.2018 incl. einer Ergänzung vom 10.12.2018 geschlossen. Ein gemeinsamer Auftrag für die Erstellung des/r Bebauungsplans/pläne sowie von Fachgutachten wurde am 05.12.2018 an das Planungsbüro „Bauatelier Richter + Schäffner“ vergeben.
Da Planungskosten für eine interkommunale Kooperation nach dem „Gesetz für die kommunale Zusammenarbeit“ (KommZG) grundsätzlich bis zu max. 85% der förderfähigen Kosten bei einem Förderhöchstbetrag von 90.000,-€ förderfähig sind, hat der Markt Goldbach bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung und Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gestellt.
Dem Antrag eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns hat die Regierung von Unterfranken am 30.10.2018 zugestimmt. Die Gewährung einer Zuwendung wurde von der Regierung von Unterfranken am 03.04.2019 in der Höhe von 90.000,- € bewilligt.
Bisherige Planungsschritte:
Auf Basis eines durch das beauftragte Planungsbüro in Abstimmung mit Stadt- und Marktgemeindeverwaltung erstellten Entwicklungskonzepts für das gesamte, gemeindeübergreifende „Interkommunale Gewerbegebiet“ wurden am 14.02.2019 in einem „Screening-Termin“ wesentliche Rahmenbedingungen und Planungsfaktoren mit verschiedenen Fachbehörden erörtert. Beteiligt waren Vertreterinnen und Vertreter der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aschaffenburg, des Wasserwirtschaftsamts, der Unteren Immissionsschutzbehörde, der Unteren Naturschutzbehörden, des Tiefbauamts der Stadt Aschaffenburg sowie des Landschaftsplanungsbüros „Trölenberg & Vogt“, die mit der Erstellung der naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Fachplanung beauftragt werden sollen.
Die wesentlichen Ergebnisse aus den Diskussionsbeiträgen und Stellungnahmen der einzelnen Fachbehörden sind nachfolgend unter 2. und 3. benannt.
Nachdem grundsätzliche Fragen mit den Fachbehörden geklärt wurden, soll nun das Bebauungsplanverfahren formal begonnen und inhaltlich weitergeführt werden. Auf Grundlage des gemeinsamen Entwicklungskonzeptes fassen der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg und der Marktgemeinderat des Marktes Goldbach die für das Planungsverfahren nach Baugesetzbuch erforderlichen Beschlüsse jeweils für den auf eigener Gemarkung liegenden Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans.

Zu 2.

Lage, Größe, Umgriff und Geltungsbereich des Plangebiets

Das gesamte, gemeindeübergreifende Plangebiet am Haselmühlweg / Dammer Weg wird begrenzt durch die südliche Grenze des Grundstücks Flst.Nr. 3046, Gem. AB, die westliche Grenze des Grundstücks Flst.Nr. 3021, Gem. AB, Haselmühlweg, die westliche Grenze des Landschaftsschutzgebietes, die nördliche Grenze des Wirtschaftswegs und den östlichen Verlauf der Gemarkungsgrenze zu Goldbach (auf Aschaffenburger Gemarkung) sowie die nördliche Grenze der Grundstücke Flst.Nrn. 7043, 7030/1, Gem. Goldbach, den östlichen Buschgrund, den Dammer Weg, die östliche Grenze der Grundstücke Flst.Nrn. 5655, 5667, Gem. Goldbach, die südliche Grenze des Grundstücks Flst.Nr. 5667, Gem. Goldbach und den westlichen Verlauf der Gemarkungsgrenze zu Aschaffenburg (auf Goldbacher Gemarkung). Die Gemarkungsgrenze zwischen Aschaffenburg und Goldbach teilt das Plangebiet in einen Aschaffenburger und einen Goldbacher Abschnitt.
Grundzüge des Bebauungsplanvorentwurfs
 Der Bebauungsplanvorentwurf sieht mehrere Baugebietsflächen für gewerbliche Nutzungen vor, die hinsichtlich ihres möglichen Störgrads abgestuft und gegliedert werden. In den auszuweisenden Gewerbegebieten sollen Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen, Anlagen für sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke und Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Die Zulässigkeit von Betriebswohnungen wird beschränkt auf die Teilgebiete nördlich des Haselmühlwegs und des Dammer Wegs. Der Fokus des interkommunalen Gewerbegebiets ist also auf „typisch“ gewerbliche Tätigkeiten der Produktion, des Handwerks, der Dienstleistung und der Verwaltung gerichtet.
Das Maß der baulichen Nutzung liegt gewerbegebietstypisch bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und bei Geschossflächenzahlen (GFZ) zwischen 1,6 und 2,4 als Obergrenze. Die Hauptbaukörper dürfen bis zu IV Vollgeschosse bzw. Wandhöhen von max. 9m bis 16m erreichen. Die durch Baugrenzen definierten überbaubaren Flächen wahren einen Abstand von mind. 6m zu den Straßenbegrenzungslinien und sind annährend grundstücksüberspannend großzügig bemessen.
Die auszuweisenden gewerblichen Bauflächen ragen nicht in das festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Aschaff hinein, für den Klingenbach ist prophylaktisch ein Korridor freigehalten – hier sind im Planungsverfahren noch hydrologische und landschaftsplanerische Überlegungen zum Flächenbedarf und zur Flächengestaltung anzustellen.
Das Interkommunale Gewerbegebiet ist durch einzelne private und öffentliche Grünflächen gegliedert, insbesondere in Form linearer Randeingrünungen und teils unter Aufnahme bzw. Schaffung von Fuß- und Wirtschaftswegen. Am südwestlichen Plangebietsrand grenzt eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche das Gewerbegebiet zur offenen Landschaft hin ab.
Die verkehrliche Erschließung des Gebiets erfolgt über das bereits vorhandene Verkehrsnetz und die auf Goldbacher Gemarkung bereits geplante und noch zu bauende Anbindung des Dammer Wegs an die „Aschaffenburger Straße“ und die B 26. Der Haselmühlweg bedarf zur Erfüllung seiner gewerblichen Erschließungsfunktion des Ausbaus der Fahrbahn, der Anlage von Gehwegen, der Errichtung eines Park- / Grünstreifens und der Schaffung einer Wendeanlage für Lastzüge.


Eigentumsverhältnisse

Zum rund 4 ha großen räumlichen Umgriff des Bebauungsplans auf Aschaffenburger Gemarkung gehören überwiegend in Privateigentum befindliche Grundstücke sowie in geringem Umfang Flächen im Eigentum der Stadt Aschaffenburg. Die Umsetzung der Bauleitplanung macht Bodenordnungsmaßnahmen erforderlich.

Flächennutzungsplan (FNP)
Auf Aschaffenburger Stadtgebiet überdeckt das Plangebiet vollständig die im neuen Flächennutzungsplan 2030 dargestellten gewerblichen Bauflächen. Im Ergebnis entspricht der Bebauungsplan den Darstellungen des neuen Flächennutzungsplans und ist aus diesem entwickelt (§ 8 Abs.2 BauGB).

Baubeschränkungszone der BAB A3
Die südlichen Bereiche des Plangebiets greifen ca. 40-70m in die Baubeschränkungszone von 100m gem. § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) hinein, was die Zustimmung der Obersten Landesstraßenbaubehörde erfordert. Die Bauverbotszone der Autobahn wird nicht tangiert. Im Zuge des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan wird die entsprechende Behörde (Autobahndirektion Nordbayern) beteiligt.

Schallimmissionen
Der südliche Rand des Plangebiets weist einen Abstand von ca. 30-50m zur Autobahn A 3 auf. Aus dem „Screening-Termin“ ging u.a. die Notwendigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Untersuchung nach DIN 18005 bzw. DIN 4109 hervor. Darin sind auch Auswirkungen auf das nordöstlich anschließende Wohngebiet (Gemarkung Goldbach), mögliche Betriebsleiterwohnungen sowie einen geplanten landwirtschaftlichen Betrieb mit Wohnhaus auf den Fl. Nr. 2972, 2973, 2686, 2976, 2965 (Gemarkung Aschaffenburg) zu würdigen.
Die Ermittlung und Zuweisung von Lärmkontingentierung für einzelne Abschnitte des Gewerbegebiets wurde angeregt. Immissionsschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen sind im Bebauungsplanverfahren zu entwickeln und in geeigneter Weise festzulegen.

Erschließung und Entwässerung
Die Verkehrserschließung soll für die Erweiterung und Funktionsfähigkeit dieses gemeindeübergreifenden Gewerbestandorts vorrangig über das Straßennetz des Marktes Goldbach erfolgen. Dieser hat mit seinem Bebauungsplan „Südlich des Dammer Wegs“ und der darin festgesetzten neuen Straßenverbindung über die „Aschaffenburger Straße“ an die Bundesstraße 26 bereits die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Verkehrserschließung geschaffen. Die Durchfahrt von Schwerlastverkehr in Richtung Aschaffenburg-„Haselmühlweg“ soll mittels einer verkehrsrechtlichen Anordnung vermieden bzw. eingeschränkt werden.

Am westlichen Ende des Plangebiets auf Aschaffenburger Gemarkung ist eine Wendeschleife geplant, die für das Wenden großer Lastzüge ausgelegt werden soll.
Der Haselmühlweg muss ausgebaut werden: Hierfür ist im Bereich der Gewerbeflächen eine Straßenbreite von 6,50m vorgesehen. Daran anschließend sind in Anlehnung an die Fußwegebreiten von 1,40m auf Goldbacher Gemarkung im Anschluss beidseitige Fußwege (je 1,50m breit) geplant. Auf der südlichen Seite ist zwischen der Fahrbahn und dem Gehweg ein 3m breiter Park-, Lade- und Grünstreifen geplant, der durch Pflanzung einer Baumreihe strukturiert werden soll.
Die Grundstücksentwässerung soll im Trennsystem erfolgen. Dabei soll das Schmutzwasser in den Mischwasserkanal eingeleitet werden, das Niederschlagswasser kann ggf. über den Vorfluter Klingenbach in die Aschaff entwässert werden. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Gewässer wurde dabei grundsätzlich positiv bewertet. Dieses Trennprinzip soll auch für das ehemalige „Basler Gelände“ geprüft werden. Dazu wäre ein wasserrechtliches Verfahren zur Einleitung in den Klingenbach durchzuführen.
Die Stadt Aschaffenburg führt derzeit eine Berechnung der HQ 100 des Klingenbachs durch. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Mitte des Jahres 2019 zur Verfügung gestellt und sollen in die künftige Planung einfließen.
Bei einer Verlegung, veränderten Führung oder Renaturierung des Klingenbachs ist die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungs-/ bzw. Plangenehmigungsverfahrens angezeigt.
Zur Sicherung der Erschließung sowie zur Entwässerung sind im Bebauungsplanverfahren geeignete Festsetzungen zu treffen.

Natur- und Landschafts- und Artenschutz

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans sind eine artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) und die Erarbeitung eines landschaftspflegerischen Begleitplans nach dem Aschaffenburger Bewertungsmodell erforderlich.
Da die notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen voraussichtlich nicht gänzlich im Geltungsbereich zur Verfügung stehen, ist angedacht, den auf Aschaffenburger Gemarkung verursachten Eingriff in Natur und Landschaft evtl. (teilweise) im Bereich des Marktes Goldbach auszugleichen. Eine beschlussmäßige Bestätigung hierfür liege seitens des Marktgemeinderates bereits vor. Diese Vorgehensweise wurde von den Vertretern des Naturschutzes grundsätzlich mitgetragen.
Bei der Anlage von Grünflächen entlang des Dammer Weges sowie bezogen auf die Randeingrünungen soll im Zuge der Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung ein Bepflanzungsplan unter Berücksichtigung bestehender bzw. noch zu pflanzender Gehölze aufgestellt werden.

Zu 3. und 4.:         Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeits-beteiligung) sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden

Mit dem Bebauungsplanvorentwurf vom 18.04.2019 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums stehen als nächste Verfahrensschritte die Unterrichtung der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB an.
Bei Billigung des Bebauungsplanvorentwurfs vom 18.04.2019 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Interkommunale Gewerbegebiet Aschaffenburg / Goldbach – Plangebiet am Haselmühlweg / Dammer Weg soll die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch dreiwöchigen Aushang dieses Bebauungsplanvorentwurfs erfolgen.
Die Behörden werden um schriftliche Stellungnahme ersucht.
Während oder nach Ablauf der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, die für die Stadt Aschaffenburg und den Markt Goldbach zeitlich parallel durchgeführt werden soll, kann ergänzend eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Grundstückseigentümer und ggf. auch für die Anlieger im Markt Goldbach angeboten werden.

.Beschluss:

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Aschaffenburger Abschnitt des Interkommunalen Gewerbegebiets Aschaffenburg/Goldbach – Plangebiet am Haselmühlweg /Dammer Weg zwischen südlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 3046, Gem. Aschaffenburg, westlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 3021, Gem. Aschaffenburg, Haselmühlweg, westlicher Grenze des Landschaftsschutzgebietes, nördlicher Grenze des Wirtschaftsweges und östlichem Verlauf der Gemarkungsgrenze zu Goldbach (auf Aschaffenburger Gemarkung) wird beschlossen.

  1. Der Bebauungsplanvorentwurf vom 18.04.2019 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Interkommunale Gewerbegebiet Aschaffenburg /Goldbach – Plangebiet am Haselmühlweg/Dammer Weg wird gebilligt (Anlage 1).

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Bebauungsplanvorentwurfs vom 18.04.2019 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist folgendes Verfahren anzuwenden:
Der Bebauungsplanvorentwurf vom 18.04.2019 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums ist für die Dauer von drei Wochen öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass während dieser Frist Äußerungen zur dargelegten Planung vorgebracht werden können.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend zu unterrichten (frühzeitige Behördenbeteiligung).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 24, Dagegen: 11

Datenstand vom 24.09.2019 08:11 Uhr