Dargestellt wird die Fallzahlentwicklung der Bildungs- und Teilhabeleistungen für die Bereiche
- Wohngeld
- Kindergeldzuschlag
- SGB XII
- Asylbewerberleistungsgesetz
für die Jahre 2016 bis 2018. Diese liegen in der Zuständigkeit des Amtes für soziale Leistungen. Nicht dargestellt sind Leistungsempfänger nach dem SGB II (Jobcenter).
In der Gesamtschau ergibt sich folgendes Bild:
Leistungsart
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Tagesausflug
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Mehrtägige Klassenfahrt
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Schulbedarf
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Schülerbeförderung
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Gesamt 2016
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71
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71
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515
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1
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Gesamt 2017
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43
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109
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513
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3
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Gesamt 2018
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28
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118
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498
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8
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Leistungsart
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Lernförderung
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Mittagsver-pflegung
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Teilhabe am soz. u. kult. Leben
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Hortmittags-verpflegung
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Gesamt 2016
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18
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1223
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292
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49
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Gesamt 2017
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38
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1230
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127
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142
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Gesamt 2018
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45
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1257
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302
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72
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Es ist nicht im Einzelnen möglich zu begründen, warum es in den jeweiligen Leistungsarten zum Teil stärkere Ab- bzw. Zugänge gab.
Im Bereich der Klassenfahrten ist es zu einer stetigen, jedoch moderaten, Zunahme gekommen.
Die Schülerbeförderung ist bei Erfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen ohnehin kostenfrei, im Bereich der Bildungs- und Teilhabeleistungen werden nur Sonderfälle behandelt, die die üblichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Die Wahrnehmung der Leistungen zur Lernförderung hat erfreulicherweise zugenommen, wobei auch diese aktuell noch recht strengen Voraussetzungen unterliegt. So muss im Regelfall im Zwischenzeugnis die Versetzungsgefährdung in die nächste Klassenstufe bescheinigt werden und es können nur Fächer im begrenzten Maße für die Lernförderung bewilligt werden, in denen die Leistungen zu einer Versetzungsgefährung führen.
Die Mittagsverpflegung wird im gleichbleibend hohem Maße genutzt.
Auch die Teilhabe an soziokulturellen Maßnahmen hat wieder zugenommen, hierzu zählen vor allem Mitgliedschaften in Vereinen oder Beiträge zu Tanzschulen, Kampfsportschulen, Musikschulen, Ferienspiele Buntberg o.ä., die maximal mit 10 Euro monatlich unterstützt werden können.
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Die Darstellung für die einzelnen Bereiche und die Kosten sind den beiliegenden Übersichten zu entnehmen.
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Im Bereich der Zuständigkeit der Wohngeldbehörde (Wohngeld und Kindergeldzuschlag; letzteres spielt nur eine untergeordnete Rolle) war im Jahr 2018 eine Zunahme der Ausgaben um 10.000 Euro zu verbuchen. Dies lag an steigenden Kosten für mehrtägige Klassenfahrten und der wiederum erstarkten Nutzung und Kostensteigerungen der Mittagsverpflegung in Kinderbetreuungseinrichtungen.
Auch im Bereich des SGB XII führten 2018 maßgeblich die genannten Bereiche nahezu zu einer Verdopplung der Ausgaben.
Der Bereich Bildungs- und Teilhabeleistungen in der Zuständigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes unterliegt normalen statistischen Schwankungen und ist bis Ende 2018 als stabil zu bezeichnen. Die Kosten haben einen relativ stetigen Anteil von ca. 40 Prozent der Gesamtausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen.