Neubau Kreisverkehrsplatz Würzburger Straße/Hofgartenstraße; - Vorstellung der Vorplanung durch das Ing. Büro Habermehl + Follmann


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 28.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 28.05.2019 ö Beschließend 1PVS/6/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

    Die Kreuzung Würzburger Straße/Hofgartenstraße/Grünewaldstraße war ursprünglich ein Verkehrsknotenpunkt, bei der die B8 Würzburger Straße Ost-Hofgartenstraße als Vorfahrts-straße ausgebaut war und der Verkehr aus der untergeordneten Würzburger Straße von der Sandkirche kommend die Vorfahrt achten musste. Aufgrund von hohen Unfallzahlen wurde die Kreuzung im Jahr 1982 als Übergangslösung mit einer Lichtsignalanlage und drei Fußgänger-schutzanlagen ausgestattet.

1995 wurde die Lichtsignalanlage abgeschaltet und der Knotenpunkt als kleiner Kreisverkehrs-platz (KVP) mit provisorischen Elementen, die auf die alte Fahrbahndecke aufgedübelt wurden, errichtet. Bis heute blieben die provisorischen Elemente bestehen. Der Innenkreis ist gepflastert, der einstige Bord zur Abgrenzung des Innenkreises wurde mittlerweile durch einen Asphaltkeil ersetzt. Asphaltdecke und Markierungen sind in einem schlechten Zustand. Teilweise ist das unter der Spritzdecke liegende Basaltpflaster, mit dem die ehemalige Kreuzung ausgebaut war, wieder sichtbar geworden, weil die Decke schadhaft ist.
Der desolate Zustand der Asphaltbefestigung, dessen hoher Unterhaltungsaufwand um die Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten und die nicht mehr zeitgemäße Aufteilung bzw. Gestaltung des Straßenraumes, mit dem ein Mangel an Übersichtlichkeit und dadurch ein Mangel an Verkehrssicherheit einhergehen, führte schließlich dazu, den gesamten Knotenpunkt neu zu überplanen.

Da der KVP Würzburger Straße/Hofgartenstraße keine Unfallhäufung aufzeigt, die Leistungs-fähigkeit im täglichen Verkehr gegeben ist und mit einem Fahrzeugaufkommen von ca. 19.000 Kfz noch innerhalb der Richtlinien für die Anlage von Kreisverkehren liegt, ist es sinnvoll die Knotenpunktform wieder als Kleinen Kreisverkehr final auszubauen.
Die Knotenpunktsform Kleiner Kreisverkehr bietet im Vergleich zu einer signalgeregelten Kreuzung gerade im Hinblick auf die Verkehrssicherheit (niedrige Geschwindigkeiten, gute Übersicht und Begreifbarkeit und eine daraus resultierende geringere Unfallschwere sowie geringe Unterhaltskosten) die bessere Alternative an diesem Standort.

Bestand:

In den Randbereichen befinden sich neben den Flächen des Landschaftsgartens Schöntal auch bauliche Anlagen gewerblicher Nutzung (u.a. Autohaus Opel Brass, Hofgarten-Apotheke, Gastronomiebetriebe) sowie Wohnbebauung.
Neben den Hauptanschlüssen der Würzburger Straße und Hofgartenstraße gibt es auch die untergeordneten Anbindungen mit der Einmündung Grünewaldstraße (verkehrsberuhigter Bereich) im Nordosten und der Hauptzufahrt Opel Brass in Verbindung mit der nördlichen Tankstellenanbindung im östlichen Bereich des Kreisverkehrs.

Über den vorliegenden Knotenpunkt wird eine Vielzahl von Buslinien des ÖPNV abgewickelt. Dies gilt insbesondere für die Achse Hofgartenstraße/Würzburger Straße.
Im Zuge der Hofgartenstraße befindet sich die Bushaltestelle „Hofgartenstraße“. Die Haltestellentafeln liegen ca. 50 m nördlich des Kreisfahrbahnrandes. In Fahrtrichtung Nord hält der Bus am Beginn der Busspur. In Gegenrichtung hält der Bus am Fahrbahnrand. Der nachfolgende Verkehr muss warten.

In allen drei Straßenanschlüssen des Kreisverkehres sind Fahrbahnteiler in Kombination mit Fußgängerüberwegen angelegt.
Entlang der Würzburger Straße West gibt es einen straßenbegleitenden Radweg und im Verlauf der Hofgartenstraße sind beidseitig Schutzstreifen markiert.


  1. Projektbeschreibung

    Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau des bisher provisorisch angelegten Kreisverkehrs Würzburger Straße/Hofgartenstraße (KVP Opel Brass) als Endausbau.
Im Rahmen des geplanten Endausbaus erfolgt eine grundhafte Erneuerung des Straßen-raumes. Die provisorischen Leitelemente werden durch bauliche Bord- und Rinnenanlagen ersetzt. Die Planung und Trassierung der Verkehrsanlage erfolgen dabei nach den aktuellen Richtlinien.

Aus den unter Punkt 1 genannten Parametern ergibt sich als Planungsauftrag in erster Linie eine verträgliche Kombination aus den Anforderungen der Randnutzungen (Wohnen, Gewerbe und Freizeit) und der wichtigen Verbindungsfunktion am Knotenpunkt. Zu diesem Zweck werden die im Bestand zum Teil relativ klein gehaltenen Seitenräume vergrößert und zeitgemäß aufgewertet und entsprechend den bestehenden Nutzungsanforderungen neu strukturiert.
Die Trassierung des KVP und seinen Straßenanschlüssen orientiert sich an den baulichen Zwangspunkten in der örtlichen Gegebenheit und erfolgt entsprechend den Trassierungs-vorgaben gemäß der „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, 2006“ und dem „Merkblatt für die Trassierung von Kreisverkehrsplätzen (KVP), 2006“.

Die Einfahrt in die Grünewaldstraße ist für Fahrzeuggrößen wie Müllabfuhr oder Feuerwehr unproblematisch. Ein einbiegender Lastzug muss die Fläche der Radfahrerfurt mitbenutzen, was aber eine seltene Ausnahme bildet.
Die Ausfahrt aus der Grünewaldstraße in die Hofgartenstraße ist für ein 3-achsiges Müllfahrzeug bzw. Feuerwehrfahrzeug gewährleistet. Ein Überfahren des Aufstellbereiches der Fußgänger und Radfahrer im Zuge des Fußgängerüberweges wird hierbei in Kauf genommen.

Die Zufahrt zu dem Hauptgelände der Fa. Opel Brass muss erhalten bleiben. Die südlich des Kreisverkehrs gelegene Fläche der Fa. Opel Brass wird derzeitig über eine Zufahrt erschlossen, die ungünstiger Weise auf gleicher Höhe mit dem westlichen Fußgängerüberweg liegt. Die Planung sieht daher die Erschließung über eine Nebenzufahrt direkt am Kreisverkehr vor.

Südlich des Fußgängerüberweges Hofgartenstraße muss eine Zufahrtsmöglichkeit auf das Gelände des Schöntalparks gegeben sein (z.B. für Übertragungsfahrzeuge bei Veranstaltungen). Diese erfolgt über die für Radfahrer eingerichtete Auffahrmöglichkeit von der Kreisfahrbahn auf den Radweg im Zuge des Schöntalparks. Die Breite der Auffahrt beträgt daher 4 m.

ÖPNV:
Mit dem geplanten Buskap kann ein großzügiger Wartebereich und eine angemessene Wartehalle realisiert werden. Die heutige Busspur im Verlauf der Hofgartenstraße Richtung Norden bleibt bestehen, muss aber aufgrund der vorgesehen Querungshilfe vor dem Gebäude Hausnummer 2 um ca. 65 m verkürzt werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Verlegung der Bushaltestelle Hofgarten Ost um rd. 70 m in Richtung Norden, auf Höhe Hofgartenklinik, vorgesehen. Mit der Verlegung der Haltestelle entfallen an dieser Stelle 4 Parkstände. Die Haltestelle vor der Grünewaldklinik wird als Bordrandhaltestelle ausgebaut. Hier kann aufgrund des schmalen Gehweges voraussichtlich keine Wartehalle gestellt werden (wird noch untersucht). 
Im Rahmen der Planung wurde für die Haltestelle in der Hofgartenstraße stadtauswärts auch eine Busbucht in Randlage untersucht. Nachteile waren hierbei die unzureichenden Sichtbeziehungen zwischen am Bus vorbeifahrenden Fahrzeugen und vor dem Bus querenden Fußgängern, die gegenüber dem Amtsvorschlag deutlich kleineren Flächen für den Wartebereich der Fahrgäste, sowie Behinderungen des Busses beim Einfädeln auf die Fahrbahn durch den fließenden Verkehr.

Radverkehr:
Die Neutrassierung der bestehenden Radverkehrsanlagen im Bereich des Knotenpunktes führt zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit in Bezug auf Radfahrer.
Die heutige Führung der Radfahrer in der West-Süd-Achse (Würzburger Straße) über einen „Bypass“ bleibt erhalten. Radfahrer aus der westlichen Würzburger Straße in Fahrtrichtung Hofgartenstraße bzw. Grünewaldstraße werden baulich mittels einer Rampe sicher auf die Fahrbahn geführt. Das sichere Herunterleiten der Radfahrer vom Radweg auf den Schutz-streifen in die südliche Würzburger Straße erfolgt in gleicher Weise.
Für die Radfahrerbeziehung aus der südlichen Würzburger Straße in Richtung Sandkirche wird wie bisher eine Auffahrmöglichkeit von der Kreisfahrbahn auf den bestehenden Radweg im Zuge des Schöntalparks eingerichtet.
Für die Radfahrerbeziehung in der Ost-West-Achse, also kommend aus der Grünewaldstraße in Fahrtrichtung Sandkirche, wurde in paralleler Lage zum Fußgängerüberweg eine Radfahrer-furt angelegt. Zur Verdeutlichung wird diese rot eingefärbt.

Fußverkehr:
Im Zuge aller Straßenanschlüsse sind Fahrbahnteiler in Kombination mit Fußgängerüberwegen vorgesehen. Sämtliche Querungsstellen werden barrierefrei ausgestattet, dabei bevorzugt als getrennter Übergang für Blinde (6 cm Bord) und für Rollstuhlfahrer (Nullabsenkung).
Um ein gesichertes Queren der Fahrbahn im Zuge der „freien Strecke“ der Hofgartenstraße zu ermöglichen, ist zusätzlich noch die Anlage eines „Fahrbahnteilers“ beabsichtigt. Die beiden Bushaltestellen können somit auch besser fußläufig erreicht werden.

Barrierefreiheit:
Mit dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen Hofgartenstraße und den geteilten Fußgängerüberwegen am Kreisverkehr wird ein entscheidender Beitrag in puncto Behindertengleichstellungsgesetz geleistet.

Insgesamt ist durch die Maßnahme eine deutliche Verbesserung der Verkehrsqualität und der Verkehrssicherheit in Verbindung mit einer gesteigerten Umfeldqualität zu erwarten.


  1. Kosten

    Die geschätzten Kosten für den Neubau des KVP betragen ca. 1.107.000 € brutto inkl. Baunebenkosten.

    Die Kosten sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt und gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuschreiben. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von der im Rahmen der Vorplanung vorgelegten Kostenschätzung abweichen können.

Baukosten Straßenbau (brutto)
901.500 €
Beleuchtung
21.000 €
Baunebenkosten 20%
184.500 €
Gesamtkosten
1.107.000 €


  1. Finanzierung

    Die für den Neubau des KVP erforderlichen Mittel werden im aktuellen Haushalt sowie im Haushalt 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung unter den Haushaltsstellen 1.6400.9514 bereitgestellt.


  1. Weiteres Vorgehen

    Im Anschluss an die Vorplanung wird die Entwurfsplanung erstellt und der Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeigeführt. Dieser Schritt ist für November 2019 vorgesehen. Im Anschluss daran wird die Ausführungsplanung erstellt und die Ausschreibung vorbereitet. Danach findet das Vergabeverfahren statt, so dass die Bauarbeiten nach derzeitigem Stand im August 2020 beginnen können. Dafür werden ca. 6 Monate Bauzeit veranschlagt.

.Beschluss:

I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Vorplanung (Leistungsphase 2) zum Neubau des Kreisverkehrsplatzes (KVP) Würzburger Straße/ Hofgartenstraße mit der Maßgabe zu, dass die aus der Mitte des Senates geäußerten Prüfaufträge detailliert abgearbeitet und dem Stadtrat im Rahmen der Entwurfsplanung vorzulegen sind.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Vorplanung die Entwurfsplanung einzuleiten und den Bau und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 10:34 Uhr