Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 04.12.2018 wurde die Entwurfsplanung von der Ingenieurgemeinschaft Planungsgemeinschaft „xxx“ und „Die Landschafts-architekten GbR“ in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt, dem Tiefbauamt und dem Garten- und Friedhofsamt erarbeitet.
2. Projektbeschreibung
Das Baugebiet umfasst eine Fläche von rd. 10 ha und liegt im Südwesten der Stadt Aschaffenburg im Stadtteil Schweinheim. Der größte Teil des Plangebietes besteht aus Wiese, die teilweise von Obstbeständen überstellt ist. Im südwestlichen Bereich liegt eine größere mit Gehölzen bewachsene Fläche.
Das Baugebiet liegt in einer Hanglage mit einem mittleren Gefälle von rd. 5 %. Im Baugrund-gutachten wird die oberste Bodenschicht als sehr stark wasser-, frost- und störempfindlich eingestuft, die insbesondere bei dynamischer Beanspruchung (z. B. Baustellenverkehr) zur Aufweichung bzw. Verbreitung neigt.
Straßenbau:
Die Trassierung der einzelnen Wege setzt die Vorgaben aus dem Bebauungsplan um. Die technischen Daten wie Gefälle, Kuppen- und Wannenhalbmesser usw. entsprechen den aktuellen Richtlinien und Regelwerken. Die maximale Längsneigung der Straßen liegt bei ca. 6 %. Die Straßen sind als Mischverkehrsfläche in Pflasterbauweise mit außenliegenden Bordrinne(n) mit Dachprofil bzw. in einigen Straßenabschnitten der besseren Anbindung wegen in Pultprofil. Im Bereich von Einmündungen ist eine Oberflächenbefestigung aus aufgehelltem Asphalt vor-gesehen. Für die Fußwege durch den zentralen Grünzug sowie die beiden westlich anbindenden Fußwege wird Farbasphalt vorgesehen.
Aufbau nach RSTO 2012:
Für den Straßenaufbau wurden für die Sammelstraßen die Belastungsklasse 1,8 und für die Wohnstraßen die Belastungsklasse 1,0 gewählt. Die Tragschicht wird aus Drainbeton analog der Baugebiete Rosensee, Beim Gäßpfad und Spessartgärten hergestellt. Für die Sammelstraßen ergibt sich durch Ermittlung eine Dicke des Oberbaus von 65 cm, für die Wohnstraße von 60 cm.
Aufgrund der angetroffenen Bodenverhältnisse wird eine Stabilisierung des Erdplanums mit Mischbinder favorisiert. Durch das Aufbringen einer zusätzlichen Schutzschicht von ≥ 20 cm aus gebrochenem Material kann das Erdplanum als Baustraße benutzt werden. Vorteil bei diesem Bauverfahren ist ein rationalisierter Bauablauf, besonders bei ungünstigen Witterungs-verhältnissen.
Straßenbeleuchtung:
Für das Baugebiet Rotäcker werden die gleichen Leuchten verwendet wie im Baugebiet Anwandeweg. Es handelt sich dabei um die technische LED-Leuchte Philips Micro Luma mit einer Lichtfarbe von 4.000 K (neutralweiß) auf 6 m hohen Stahlmasten. Die Maste sind ähnlich wie die Leuchten in DB703 lackiert (dunkelgrau). Insgesamt werden 35 Lichtpunkte benötigt. Darüber hinaus wird vorsorglich ein Beleuchtungskabel auch in den zentralen Fußweg verlegt.
Entwässerung:
Das Baugebiet wird im Trennsystem entwässert, dazu muss das Regenwasser, das im Baugebiet selbst und im Außengebiet anfällt, zwischengespeichert werden. Hierfür werden im Baugebiet zwei Regenrückhaltebecken (RRB) vorgesehen. Die Hauptentwässerungsachse für die Regenwasser-kanalisation wird in der Grabenparzelle, die sich von Süd nach Nord durch das Baugebiet zieht, geführt werden. Die Regenwasserkanalisation wird an zwei Stellen in der Bischbergstraße angeschlossen. Von dort gelangt das Regenwasser in das RRB 3 im Baugebiet Beim Gäßpfad.
Das RRB 1 liegt am südwestlichen Rand des Baugebiets mit einem Volumen von 200 m³. Es nimmt ausschließlich Hangwasser aus den südwestlich gelegenen Außengebieten auf. Das gesammelte Wasser wird auf 50 l/s gedrosselt und der Grabenparzelle zugeführt, die durch das gesamte Gebiet verläuft und im RRB 2 endet. Dieser Graben wird auch durch einen Teil der Straßenwässer der Liebezeitstraße gespeist.
Das RRB 2 ist das zentrale Becken des Baugebiets und muss mit einem Volumen von 770 m³ errichtet werden. Das Becken hat zwei oberflächliche Zuläufe über Gräben. Über ein Bewirt-schaftungsbauwerk gelangt das Regenwasser aus der tief liegenden Kanalisation über einen Quellschacht in das Regenbecken und wird mit einer Drosselmenge von 65 l/s weiter in Richtung RRB 3 abgeleitet. Das Regenbecken besteht aus einer Mulde mit einer Wasserspiegelhöhe von 30 cm in der ca. 240 m³ gespeichert werden und einem zusätzlichen unterirdischen Rigolenspeicher, der ca. 530 m³ aufnimmt. Das Regenwassersystem ist mit einem Notsystem ausgestattet, so dass auch stärkere Regenereignisse, die über die Bemessungsgröße hinausgehen, schadlos abgeleitet werden können.
Beide RRB werden als entwässerungstechnische Bauwerke beschildert. In ihrer technischen und gestalterischen Ausführung sollen die RRB so angelegt werden, dass auf eine Einzäunung verzichtet werden kann.
Die hydraulischen Berechnungen für die Dimensionierung und den Nachweis sowohl der Regenwasserkanalisation als auch der RRB wurden mit einem 5-jährlichen Regenereignis durchgeführt. Die Notüberläufe der Becken sind auf 30-jährliche Regenereignisse ausgelegt.
Die Schmutzwasserkanalisation wird an drei Stellen an die vorhandene Kanalisation angeschlossen: in der Bischbergstraße, Am roten Wingert und in der Hennteichstraße.
Der Überflutungsnachweis stellt sicher, dass, wie in DIN EN 752 empfohlen, ein 30-jähriges Regenereignis im Baugebiet schadlos abgeführt werden kann.
Landschaftsbau:
Mit dem Vorhaben wird ein Bindeglied zwischen der bestehenden Bebauung und den umliegenden landwirtschaftlichen Strukturen geschaffen. Diese Flächen steigen in Richtung Westen an und sind von Streuobstwiesen geprägt. Das neue Baugebiet ist durch einen zentralen Grünzug und durch bestehende oder neu anzulegende Wege, die auch zur Pflege und Unterhaltung der angrenzenden Grün- und Freiflächen dienen, mit der Landschaft verbunden. Die befestigten Wege im Baugebiet werden in einem klimaverträglichen hellen Splittmastixasphaltbelag ausgeführt. Die Wege, die in die Landschaft führen, sind als teilbefestigte Wege mit heller wassergebundener Decke vorgesehen.
Durch den zentralen Grünzug entlang der Entwässerungsmulde, die das RRB1 mit dem RRB 2 verbindet, führt ein 3 m breiter, baumgesäumter Weg. Hier gibt es einzelne Sitzbereiche, die verteilt zwischen den Erschließungsstraßen angeordnet sind. Der Graben selbst wird durch punktuelle Staudenpflanzungen funktional, optisch und ökologisch aufgewertet.
Im Umfeld des RRB 1 sollen Spielbereiche am Übergang zu den Streuobstwiesen entstehen – ein Spielbereich für Kleinkinder (3-6 jährige) und einer für Schulkinder (6-14 jährige). Aufgrund der Lage ist eine naturnahe Gestaltung mit Spielgeräten aus Robinienholz und Natursteinen vorgesehen. Am RRB 1 entstehen zwei größere, zusammenhängende Spielbereiche mit Ausstattungselementen für Kleinkinder (3-6 Jahre) und für Schulkinder (6-14 Jahre). Sie liegen am Hang umgeben von Streuobstwiesen und sind durch die Auswahl von natürlichen Materialien wie unbehandeltem Robinienholz und Natursteinen gestalterisch in die Landschaft integriert. Das Leitmotiv der Spielbereiche spiegelt die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Flächen durch Obstanbau und Weidenutzung wieder: teilweise individuell entworfene Spielgeräte wie Raupen, Traktoren, ein Tierpferch mit Schafskulpturen und viele weitere auch klassische Spielplatzelemente, wie z.B. Wippen und Schaukeln, laden zum Bespielen oder Klettern ein.
Um die Landschaft für die Erholungssuchenden im Übergangsbereich von der Siedlung zur freien Landschaft mit ihren z.T. alten Einzelgehölzen oder Baumgruppen erlebbar zu machen, sind zwei Ruhe- und Aussichtsplätze oberhalb des RRB 1 geplant.
Vorhandene wertvolle Gehölze wie Obstbäume mit Biotoppotenzial wurden im Zuge der Planung ermittelt und berücksichtigt. Im Südosten des Plangebietes sind 21.300 m² als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Bäume, die nicht im Straßenraum verortet werden können, werden ausgleichend im Süden des Geländes gepflanzt, um die nach dem Bebauungsplan geforderte Anzahl an Bäumen zu erreichen.
Heimische Bäume, Sträucher, Stauden und Kräuter bereichern die Artenvielfalt und dienen der Fauna als wertvolle Nahrungsquelle und Habitate. So entsteht am Rotäcker ein Wohngebiet, dessen Grünflächen funktional und ökologisch den Erfordernissen der klimatischen Herausforderungen der kommenden Jahre entspricht.
Unter Berücksichtigung der künftigen klimatischen Entwicklung werden auch die von der Stadt Aschaffenburg empfohlenen Baumarten (Liste der Baumarten für B-Pläne in der Stadt Aschaffenburg, Stand Juli 2018) für die öffentlichen Grün- und Freiflächen und als Straßenbäume vorgeschlagen.
Die Begrünung des öffentlichen Straßenraumes erfolgt gemäß den Vorgaben des Bebauungs-planes mit hochstämmigen Bäumen und der Anlage von Verkehrsbegleitgrün. Für jeden Baum ist eine ausreichend große Baumscheibe vorgesehen, die nach Möglichkeit in die geplanten Pflanz-flächen im Straßenraum integriert wird.
Als grüner Mittelpunkt, zentral im Straßenraum gelegen ist eine tropfenförmige Freifläche, auf der neben PKW-Stellplätzen ein visueller End- und Knotenpunkt entsteht. Durch zwei Aufkantungen mit Natursteinblöcken entsteht eine ebene Rasenfläche, auf der ein Hain aus rotlaubigen Bäumen die Achsen von Liebezeitstraße und Am Roten Wingert markiert. Durch die Höhe der auslaufenden Natursteinblöcke kann die Fläche auch extensiv als informeller Sitzplatz genutzt werden.
Artenschutz:
Durch das Vorhaben wird in den Natur- und Landschaftsraum eingegriffen - dies erfordert eine gründliche Untersuchung der vorkommenden streng geschützten Arten. Der zugrundeliegende Bebauungsplan Nr. 5/27 „Rotäcker“ wurde am 10.12.2004 zur Rechtskraft gebracht und berücksichtigte das damals geltende Naturschutzrecht (z. B. Untersuchung des Steinkauz-vorkommens). Der heutige Artenschutz, eingeführt ins Bundesnaturschutzgesetz am 01.03.2010, erfordert weiterreichende Untersuchungen für Tierarten wie z. B. Zauneidechsen, Vögel, totholz-bewohnende Käfer bis hin zu Heuschrecken und Tagfalter. Diese Tierarten werden in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) durch das qualifizierte Büro Fabion aus Würzburg bis August 2019 untersucht; sofern erforderlich werden geeignete Umsiedlungs- und Ausgleichs-maßnahmen vorgeschlagen, den aktuellen Untersuchungsergebnissen angepasst und soweit möglich parallel umgesetzt. Der abschließende Bericht zur saP wird bis Ende August 2019 vorliegen.
Aufgrund der vorliegenden artenschutzrechtlich hochwertigen Biotopstrukturen wurden im ersten Kartierungsdurchgang im April 2019 Zauneidechsen und Mulmhöhlen in Obstbäumen, sowie streng geschützte Vogelarten, z. B. Gartenrotschwanz und Wendehals, festgestellt.
Die Untersuchung der Höhlenbäume und das Verschließen von Baumhöhlen erfolgt ab September 2019. Die Umpflanzung der potenziell von totholzbewohnenden Käfern besetzten Bäume wird rodungsbegleitend (ab Oktober 2019) und unter Aufsicht von Biologen erfolgen.
Die Umsiedlungshabitate für Zauneidechsen, z. B. am Bischberg, werden zurzeit von Büro Fabion auf ihre für die Zauneidechsen erforderlichen Biotopstrukturen und Nahrungsverfügbarkeit untersucht. Ergebnisse werden zeitnah erwartet.
3. Kosten
Die Kostenberechnung für die Erschließung des Baugebietes ergibt ca. 8.634.084 € brutto inkl. Baunebenkosten und Kanalhausanschlüsse. Die Kosten der artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) belaufen sich auf 27.074,00 € brutto und sind, wie auch entsprechende Folgekosten, in den Gesamtkosten nicht enthalten.
Die Kosten sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt und gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuschreiben. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von der im Rahmen der Entwurfsplanung vorgelegten Kostenberechnung abweichen können.
Baukosten Vorbereitende Arbeiten
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279.364 €
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Baukosten Straßenbau
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1.674.509 €
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Baukosten Straßenbeleuchtung
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100.000 €
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Baukosten Kanalbau Schmutzwasser
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817.371 €
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Baukosten Kanalbau Regenwasser
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2.143.250 €
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Kanalhausanschlüsse
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321.603 €
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Baukosten Freianlagen
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1.858.973 €
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Baukosten gesamt
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7.195.070 €
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Baunebenkosten 20 %
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1.439.014 €
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Gesamtkosten
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8.634.084 €
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4. Finanzierung
Die für die Erschließung des Baugebietes erforderlichen Mittel werden im aktuellen Haushalt, sowie im Haushalt 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung unter den Haushaltsstellen 1.6374.9510 (Planungskosten), 1.6374.9511 (Straßenbau), 1.6374.9535 (Kanalbau) und 1.6374.9536 (Kanalhausanschlüsse) bereitgestellt. Die Kosten für die privaten Kanalhausanschlüsse werden durch die Grundstückseigentümer getragen. Die Kosten für die Freianlagen werden über eine eigene Haushaltsstelle des Garten- und Friedhofsamtes abgerechnet (1.6374.9580). Die Kosten für die Untersuchungen im Bereich des Artenschutzes sind unter der Haushaltsstelle 0.6101.6550 (Planungskosten) des Stadtplanungsamtes bereitgestellt.
Weiterführende Kosten für mögliche bauliche Maßnahmen für den Artenschutz sind zurzeit nicht kalkulierbar. Aufgrund der Erfahrung im Neubaugebiet „Anwandeweg“ wird der Finanzmittelbedarf für Umsiedlung und Verpflanzungen auf mindestens 100.000 € brutto geschätzt und im Nachtrags-haushalt 2019 über das Stadtplanungsamt auf entsprechenden eigenen Haushaltsstellen beantragt.
5. Weiteres Vorgehen
Nach dem Bau- und Finanzierungsbeschluss und im Anschluss an die Entwurfsplanung werden die Ausführungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen erstellt und das Vergabeverfahren durchgeführt. Dieser Schritt ist für die zweite Jahreshälfte 2019 vorgesehen, so dass die Erschließungsarbeiten nach derzeitigem Stand, sollte der Artenschutz keine Verzögerung im Projektablauf generieren, Ende 2019 beginnen können. Dafür werden ca. 2 Jahre Bauzeit veranschlagt. Die Einreichung von Bauanträgen ist voraussichtlich Ende 2020 möglich, private Hochbauten können dann voraussichtlich ab Frühjahr 2022 errichtet werden.