Maßnahmen gegen Behinderungen des ÖPNV in Aschaffenburg; - Bauliche Sicherungen gegen Falschparken


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 25.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 25.06.2019 ö Beschließend 2PVS/7/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Handlungsfeld

Im Arbeitskreis Verkehr (16.05.2019) stellten die Verkehrsbetriebe wiederholt die vielfachen Behinderungen des ÖPNV-Betriebes durch Falschparker vor (Anlage 1). Diese führen regelmäßig zu
  • Unfällen,
  • Beschädigungen an Fahrzeugen und
  • Zeitverzögerungen im Betriebsablauf.

Der Arbeitskreis Verkehr empfiehlt, durch bauliche Maßnahmen die Seitenbereiche an nachfolgend aufgeführten, neuralgischen Stellen in der Innenstadt gegen ein regelwidriges Parken zu sichern und damit den Betriebsablauf auf den Bussonderfahrstreifen gewährleisten zu können. Gleiches gilt zum Schutz der Fußgänger und zum Freihalten der Gehwege.

Im Ergebnis profitiert der gesamte Umweltverbund von dieser Maßnahme:
  • Frei und gefahrlose Fahrt für Linienbusse und Radfahrende.
  • Freihaltung der Gehwege für Fußgänger.
  • Zeitgewinn für die Verkehrsüberwachung durch den Wegfall dieser „Hotspots“.

Der „Frankfurter Hut“ ist die günstigste und gleichzeitig effektivste Parkverhinderungsmaßnahme. Der „Frankfurter Hut“ wird unmittelbar auf den Bordstein aufgeschraubt und verhindert durch die zusätzliche Höhe die Auffahrt. Er reduziert den Eingriff auf das notwendige Maß und beeinträchtigt die Breite des Gehweges nicht. Poller, Anlehnbügel und andere höhere Einbauten müssen demgegenüber einen Mindestabstand von 50 cm vom Fahrbahnrand haben. Im Gegensatz zu den „Frankfurter Hüten“ in der Würzburger Straße an der Eisdiele und der Hochschule ist für weitere Maßnahmen in der Innenstadt die weniger auffällige graue Farbe vorgesehen (Beispielfoto in Anlage 2).

Die folgenden Bereiche 1-4 beziehen sich auf die in der Präsentation der Verkehrsbetriebe genannten Bereiche. Die „geplanten Maßnahmen“ entsprechen nicht immer der ursprünglichen Präsentation, sondern stellen das Besprechungsergebnis aus dem Arbeitskreis Verkehr vom 16.05.2019 dar. Damit sind die Inhalte mit der Polizeiinspektion Aschaffenburg, der Straßenverkehrsbehörde, dem Stadtplanungsamt, dem Tiefbauamt und den Verkehrsbetrieben abgestimmt.
Bereich 1. „Busspur Freihofsplatz stadtauswärts“

Landingstraße Ri. Ost,
Abschnitt Rampe Schlossplatz bis Dalbergstraße

Aktuelle Situation:
Im Rampenbereich befinden sich keine Stellplätze. Unterhalb der Rampe befinden sich 5 Stellplätze mit Höchstparkdauer 30 Minuten. Nicht innerhalb der Markierung ordnungsgemäß parkende Fahrzeuge ragen häufig in die Busspur und behindern dadurch den Betriebsablauf.

Geplante Maßnahme:
Einbau „Frankfurter Hut“ (in grau) im Bereich Ende Rampe bis zum Taxistand. Damit werden die ständigen Störungen des Betriebsablaufes auf ganzer Länge dauerhaft und effektiv verhindert. Es entfallen fünf Kfz-Stellplätze, deren Aufwand für Bewirtschaftung und Kontrolle den Nutzen für die anliegenden Geschäfte übersteigt. In unmittelbarer Nähe befinden sich drei Parkhäuser, die angefahren und genutzt werden können.

Wermbachstraße Ri. Ost,
Abschnitt Dalbergstraße bis Fußgängerüberweg am Kreisverkehr Schönborner Hof

Aktuelle Situation:
Es sind keine Stellplätze vorhanden, nicht ordnungsgemäß auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge behindern den Fußverkehr oder ragen in die Fahrbahn und behindern dadurch den Betriebsablauf. Die bestehenden Andienungszeiten bleiben unverändert.

Geplante Maßnahme:
Einbau „Frankfurter Hut“ (in grau) vom Ende der Bushaltestelle bis zum Fußgängerüberweg am Kreisverkehr. Kein Wegfall von Kfz-Stellplätzen.







Bereich 1. „Busspur Freihofsplatz stadteinwärts“

Wermbachstraße Ri. West,
Abschnitt Bushaltestelle Freihofsplatz bis Herstallstraße

Aktuelle Situation:
Es sind keine Stellplätze vorhanden, nicht ordnungsgemäß auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge behindern den Fußverkehr oder ragen in die Fahrbahn und behindern dadurch den Betriebsablauf.

Geplante Maßnahme:
Einbau von Pollern bzw. Betonblöcken. Der „Frankfurter Hut“ kann hier wegen der Ausfahrt der Linienbusse aus der Bushaltestelle und der Schwenkbereiche der Busse nicht verwendet werden. Kein Wegfall von Kfz-Stellplätzen. Zu Testzwecken wurden bereits drei Betonblöcke erfolgreich aufgestellt.


Landingstraße Ri. West,
Abschnitt Herstallstraße bis Rampe Schlossplatz

Aktuelle Situation:
Vor dem Ärztehaus und der Apotheke sind aktuell 1 Krankenfahrzeug-Kurzzeit-Parkplatz und 2 Stellplätze mit Höchstparkdauer 30 Minuten. Weitere Restflächen an den drei Parkständen werden teilweise zusätzlich mit Fahrzeugen beparkt. Diese ragen dann aber oftmals in die Fahrbahn und behindern dadurch den Betriebsablauf und die Verkehrssicherheit.

Geplante Maßnahme:
Diese drei bestehenden vollwertigen Stellplätze vor dem Ärztehaus und der Apotheke sollen erhalten bleiben. Nach übereinstimmenden Beobachtungen gibt es in diesem Bereich keine Behinderungen des ÖPNV oder des Radverkehrs auf der Fahrbahn. Die Restflächen, die teilweise Probleme verursachen, werden durch zusätzliche Anlehnbügel zu Gunsten von Fahrrad- und Rollerstellflächen vom Beparken mit Kraftfahrzeugen ausgeschlossen. Kein Wegfall von Kfz-Stellplätzen.






Bereich 2. Löherstraße stadteinwärts

Abschnitt Parkhaus Löhergraben bis Fußgängerüberweg am Kreisverkehr Schönborner Hof

Aktuelle Situation:
Keine Stellplätze vorhanden, nicht ordnungsgemäß auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge behindern den Fußverkehr oder ragen in die Fahrbahn und behindern dadurch den Betriebsablauf und die Verkehrssicherheit.

Geplante Maßnahme:
Einbau „Frankfurter Hut“ (in grau) von der Parkhausausfahrt bis zum Fußgängerüberweg am Kreisverkehr. Kein Wegfall von Kfz-Stellplätzen.


Bereich 3. Herstallturm stadteinwärts

Aktuelle Situation:
Die Sperrfläche am Beginn der Weißenburger Straße vor den markierten Stellplätzen wird zusätzlich beparkt. Die Kraftfahrzeuge ragen dann in die Fahrbahn und behindern dadurch den Betriebsablauf und die Verkehrssicherheit.

Geplante Maßnahme:
Die Sperrfläche wird mit einem „Provi-Block“ baulich ausgebildet und mit einer Leitbarke gesichert. Ein Beparken ist dann nicht mehr möglich. Kein Wegfall von Kfz-Stellplätzen.











4. Sonstiges

Parken auf Buskaps
Der Einbau von 2-3 Fahrradbügeln am Rand von Buskaps können je nach örtlicher Situation die Auffahrt von Kraftfahrzeugen verhindern. Gleichzeitig bilden diese Anlehnbügel ein Angebot zum Abstellen von Fahrrädern zum Umsteigen in den Bus oder für unmittelbare Anwohner. Sie sind auch von wartenden Busfahrgästen als Anlehnmöglichkeit nutzbar.

Parken in Bushaltestellen und Buskaps
Die Vereinbarung zwischen der kommunalen Verkehrsüberwachung und der Polizeiinspektion Aschaffenburg soll um die Örtlichkeiten „Bushaltestellen / Buskaps“ erweitert werden. Neben den ausgewiesenen Feuerwehrzufahrten soll es der städtischen Verkehrsüberwachung zusätzlich ermöglicht werden, in Bushaltestellen / Buskaps falsch parkende Fahrzeuge im Rahmen des vereinfachten Abschleppverfahrens nach erteilter Verwarnung abschleppen lassen zu können.

.Beschluss:

I.

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Freihaltung der Bussonderfahrstreifen („Busspuren“) und zur Sicherung der Gehwege gegen Falschparken umzusetzen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Regelung zum v ereinfachten Abschleppverfahren zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Polizeiinspektion Aschaffenburg um die Örtlichkeit „Bushaltestellen / Buskaps“ zu erweitern.



II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 26.09.2019 08:46 Uhr