Fahrbachweg - Einrichtung einer Gehweganlage - Antrag der CSU-Fraktion vom 05.01.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 25.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 25.06.2019 ö Beschließend 4PVS/7/4/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Einrichtung einer Gehweganlage entlang des Fahrbachtals

  1. Ausgangslage
Das Wohngebiet Fahrbachtal ist durch einen Abzweig von der Steinbacher Straße über den Fahrbachweg verkehrlich angeschlossen. Im Rahmen eines Ortstermins mit Bürgern und Vertretern der Stadtverwaltung wurde die fußläufige Anbindung des Wohngebietes als verbesserungswürdig angesehen. Der Verwaltung liegt hierzu ein Antrag der CSU-Fraktion vom 05.01.2019 vor, in dem u. a. die Einrichtung eines befestigten und beleuchteten Gehweges beantragt wird.
Das Stadtplanungsamt hat die Einrichtung einer einseitigen Gehweganlage für beide Straßenseiten überprüft.
 
  1. Bestand und Planung
2.1        Bestand und Variantenuntersuchung
Derzeit besteht zwischen der Einmündung Steinbacher Straße/ Fahrbachweg und dem Wohngebiet keine fußläufige Erschließung zum Fahrbachtal. Die Fußgänger müssen den Streckenabschnitt auf der Fahrbahn benutzen.
Auf dem Fahrbachweg besteht eine Tempo 30-Regelung. Das Verkehrsaufkommen ist vergleichsweise gering und von Anliegern geprägt.
Unmittelbar an der Einmündung Steinbacher Straße/ Fahrbachweg liegen 2 Bushaltestellen.

In der Konzeptstudie wurde die Einrichtung eines befestigten Gehweges in stadteinwärts als auch in stadtauswärts gerichteter Laufrichtung planerisch geprüft.
Variante 1 -  stadteinwärts
In Variante 1 wurde die Einrichtung einer befestigten Gehweganlage im stadteinwärts gelegenen Seitenraum überprüft (siehe Anlage). Auf dieser Straßenseite verläuft über einen vergleichsweise langen Streckenabschnitt eine Böschung parallel zur Fahrbahn. Um den Höhenunterschied und die damit verbundenen Erdmassen im Rahmen einer möglichen Gehwegeinrichtung abzufangen, sind konstruktive Maßnahmen notwendig. In vorliegender Planung wird der Gehweg straßenbegleitend auf Fahrbahnniveau vorgesehen. Zur Stabilisierung der freiwerdenden Erdmassen wird, um das Landschaftsbild weitestgehend zu erhalten, der Einbau von Gabionenwänden vorgeschlagen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist aufgrund der Böschungshöhe ein Aufbau mit ein und zwei Gabionenreihen erforderlich. Im Bereich des Trafohauses, muss aus Platzgründen der Einbau von Mauerscheiben erfolgen. Ebenfalls sind Mauerscheiben für einen minimalen Höhenausgleich am Ortseingang vorgesehen.
Die geplante Gehweganlage hat eine Breite von 2 m und wird durch ein Hochbord von der Fahrbahn getrennt.
Bei Umsetzung von Variante 1 müssen Beleuchtungsmaste versetzt werden.
Eine Gehwegführung auf dem Böschungskamm wird aus Gründen der Fußgängersicherheit und Akzeptanz, nicht vorgeschlagen.

Variante 2 - stadtauswärts
In Variante 2 wurde die Einrichtung eines Gehweges in stadtauswärts geführter Richtung überprüft (siehe Anlage). Auf dieser Straßenseite verläuft der Seitenraum niveaugleich zur Fahrbahn, sodass, im Gegensatz zu Variante 1, keine konstruktiven Maßnahmen erforderlich sind.
Der geplante Gehweg würde in direkter Anbindung an die stadtauswärts gelegene Bushaltestelle hergestellt, sodass kein Querungsbedarf zur neuen Gehweganlage besteht.
In Variante 2 ist die Breite des Gehweges ebenfalls mit 2 m vorgesehen und durch einen Hochbord von der Fahrbahn getrennt.
Im Bereich der Autobahnbrücke ist Strauchbewuchs zu entfernen.
Am Ortseingang ist zur Fußgängersicherung der Einbau eines Geländers als Absturzsicherung entlang der Gehweghinterkante sowie ein Engstellenbereich aufgrund techn. Einbauten erforderlich.

2.2        Grunderwerb, Kosten und zeitlicher Rahmen
Bei beiden Varianten sind zur Realisierung der Baumaßnahme Eingriffe in privates Eigentum und somit Grunderwerb erforderlich.
Bei Umsetzung von Variante 1 sind 4 Eigentümer, einschließlich AVG und die Autobahndirektion (BAB) betroffen. Die Umsetzung von Variante 2 würde 10 Eigentümer einschließlich BAB betreffen.
Die Kosten für die geplante Gehwegeinrichtung in Variante 1 (stadteinwärts) belaufen sich auf ca. 280.000 €. Bei Umsetzung von Variante 2 muss mit Kosten von ca. 165.000 € gerechnet werden.
Des Weiteren wird im Zuge der geplanten Gehwegeinrichtung auf die bereits bestehenden Fahrbahnschäden hingewiesen. Der Kostenaufwand für zusätzlich anfallende Maßnahmen des Unterhaltes sind in der Kostenschätzung für den Neubau einer Gehweganlage nicht enthalten.
Bei der Konzeptstudie wurden noch kein Bodengutachten und Kampfmitteluntersuchungen etc. durchgeführt, wodurch sich bei dem Objektplan Preisänderung ergeben können.
Die Verwaltung beabsichtigt, abhängig von den Grunderwerbsverhandlungen und erforderlicher Genehmigungen (z. B. Wasserrecht) im nächsten Jahr mit der Vorplanung zu beginnen.

  1. Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die Variante 2 umzusetzen, die sie kostengünstiger zu realisieren ist und eine bessere Verbindung zur Bushaltestelle ermöglicht. Es sind jedoch mehr private Eigentümer betroffen wodurch mit längeren Grunderwerbsverhandlungen zu rechnen ist.
Variante 1 stellt einen größeren Eingriff in das Landschaftsbild und den Naturhaushalt dar.
Der Beschlussvorlage liegen ein Lageplan (M 1:250) sowie ein Lageplan (o. M.) mit Darstellung des erforderlichen Grunderwerbes bei.


  1. Ausweitung des Busangebotes

Von Seiten mehrerer Bürger des Fahrbachtals wurde im Rahmen des Ortstermins gewünscht die Busbedienung auszuweiten.
Das Stadtplanungsamt hat daraufhin die Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft angefragt ob eine Ausweitung des Bedienungsangebotes unter welchen Voraussetzungen möglich ist. Hierzu wurde folgendes mitgeteilt:
Die Bedienung der Haltestelle AB-Damm, Fahrbachweg wird aktuell durch die Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft mbH (Linie 24) mit ca. 8 Fahrtenpaare Mo-Fr sowie 6 Fahrtenpaare an Samstagen gewährleistet.  Die Fahrleistung der Linie 24 ist Teil des Bündels „Mittlerer Kahlgrund“ und wird von der KVG Schöllkrippen bis Ende 2028 eigenwirtschaftlich erbracht. Die aktuelle Verkehrskonzeption in diesem Bündel entspricht dem Nahverkehrsplan am Bayerischen Untermain und wurde mit dem Aufgabenträger (Landkreis AB) sowie mit den Kommunen abgestimmt. Fahrpanänderungen bzw. Erweiterungen bedürfen der Zustimmung der KVG sowie der zuständigen Aufgabenträger, sind aber grundsätzlich in diesem Fall möglich.
Um die Fahrplanlücke im Fahrbachtal vormittags zu schließen und die Bedienung hier im 60-Minuten-Takt gewährleisten zu können, ist es notwendig die Verbindung zwischen Mömbris und Aschaffenburg um vier Fahrten zu erweitern. Umlaufbedingt macht es keinen Sinn die o.g. Fahrten nur auf der Strecke zwischen Fahrbachtal und Aschaffenburg ROB zu beschränken.
Die Ausweitung des Angebotes auf der Linie 24 (4 Fahrten morgens zusätzlich und durchgängige Bedienung im Fahrbachtal am Nachmittag) würde einen Kostenaufwand von ca. 85.000 € (netto) p.a. bedeuten der durch den bzw. die Aufgabenträger getragen werden müsste. Des Weiteren muss auch die Regierung von Unterfranken in diesen Prozess eingebunden werden.
Aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes hält es die Verwaltung für erforderlich, über eine Haushaltsbefragung das Nachfragepotential für zusätzliche Fahrten zu bestimmen. Die Haushaltsbefragung kann bis Jahresende durchgeführt werden.

.Beschluss:

I.

1.        Der Konzeptstudie zur Einrichtung eines Gehweges entlang des Fahrbachweges wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Grunderwerbsverhandlungen durchzuführen.
2.        Die Verwaltung wird gemäß  aktuell gültiger HOAI mit der Vor- und Entwurfsplanung beauftragt.
  1. Der Bericht zur Ausweitung des Busangebotes wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Stadtratsantrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.01.2019 wegen „Fahrbachtal“ und der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.06.2019 wegen „Fahrbachweg“ werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 26.09.2019 08:46 Uhr