Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (Art. 19 LStVG); - Elektrokartbahn des Vereins StaplerCup Hilft e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 26.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 26.06.2019 ö Beschließend 4UVS/7/4/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Verein Stapler Cup Hilft e.V. möchte während des Stapler Cup´s gegen Spende für den Verein ein Kurztraining mit Einweisung für Linde - Elektrokarts Interessierten (ab 18 Jahren) anbieten.

Der Aufbau der Bahn erfolgt auf dem oberen Schlossplatz auf der asphaltierten Fläche vor dem Schloss mit entsprechendem Sicherheitskonzept und -einrichtung (Kunststoffbarrieren + hüfthohe Eisengitter). Die Bahn wurde bereits bei anderen Großveranstaltungen eingesetzt. Erforderlicher technischer Support leisten Mitarbeiter des Vereins & frw. Helfer. Es erfolgt eine Sicherheitseinweisung, Ausgabe von Sturmhauben und Sicherheitshelmen, Fahreinweisung, etc. Die mögliche Geschwindigkeit der Elektrokarts wird an die Veranstaltungsfläche und den Aufbau der Bahn angepasst. Es werden speziell für Kartbahnen entwickelte Elektrokarts eingesetzt Die Sicherheitsmaßnahmen wurden mit dem Veranstalter, Vertretern der Polizei, der Feuerwehr, des Bauordnungsamtes und dem Ordnungsamt besprochen. Bei Umsetzung der Anforderungen der beteiligten Behörden spricht nichts gegen die Ausführung der Veranstaltung. Immissionsrechtlich ist die Veranstaltung unkritisch, da es sich um Elektrofahrzeuge handelt, die Geschwindigkeit gedrosselt ist und die Veranstaltung am Tag stattfindet. Der verlegte Wochenmarkt am Samstag wird durch die Veranstaltung nicht beeinträchtigt, da der Abbau der Bahn noch am Freitag erfolgt und die Fläche wieder vollständig zur Verfügung stellt. Die Schlösserverwaltung hat der Nutzung der Fläche für die Veranstaltung zugestimmt.

Der Verein zeigt mit dieser Aktion soziales Engagement und spendet die erzielten Einnahmen an regionale und bedürftige Einrichtungen. Da es sich um eine motorsportliche Veranstaltung im Sinne des Art. 19 Abs. 3 Nr. 2 LStVG handelt, ist die Veranstaltung erlaubnispflichtig.

.Beschluss:

I. Dem Antrag des Vereins StaplerCup Hilft e. V. auf Durchführung der Veranstaltung am Donnerstag den 19. und Freitag den 20. September 2019 auf dem oberen Schlossplatz wird zugestimmt.



II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 3

Datenstand vom 23.09.2019 15:00 Uhr