Gebührenanpassung Volksfest


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadthallensenates, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 23.07.2019 ö Beschließend 6SHS/2/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Da die letzte Platzgeldanpassung für Januar 2016 vorgenommen wurde, wird vorgeschlagen, die Platzgelder zu 01.01.2020 wiederum um 2 % anzupassen (Werte auf volle EURO gerundet). Dies würde einen Einnahmeeffekt von 3 T€ bewirken.

Die neue Platzgeldordnung sähe dann wie folgt aus:



Gattung
alt
Neu
1.
Groß- und Rundfahrgeschäfte


1.1.
Neuheiten, Großfahrgeschäfte pauschal
5.200 €
5.300 €
1.2.
Hoch- und Rundfahrgeschäfte älterer Bauart pauschal
3.670 €
3.745 €
1.3
Alte Hoch- und Rundfahrgeschäfte, Geschäfte mit geringer Platzkapazität pauschal
2.650 €
2.700 €
2.
Auto-Scooter pro m²
8,15 €
8,30 €
3.
Geisterbahn, pro Frontmeter
112 €
114 €
4.
Kinderfahrgeschäfte und sonstige Kleinfahrgeschäfte


4.1.
Babyflug, Doppelschleife, Reitbahn, Verkehrskinderharten u.ä. pro Frontmeter
57 €
58 €
4.2.
Spielwaren pro Frontmeter
92 €
94 €
4.3.
Kasperltheater, Kinderaufführungen pauschal
287 €
293 €
4.4.
Schiffsschaukel pro Frontmeter
47 €
48 €
5.
Belustigungs- und Unterhaltungsgeschäfte pro Frontmeter
131 €
134 €
6.
Schaugeschäfte pro Frontmeter
104 €
106 €
7.
Schießbuden pro Frontmeter
89 €
91 €
8.
Spielbuden


8.1.
Automatenspiele (Greifer etc.) pro Frontmeter
141 €
144 €
8.2.
Geschicklichkeitsspiele(Nagelbude, Ball-, Pfeil, Spicker-, Büchsenwerfen) pro Frontmeter
104 €
106 €
8.3.
Glücksspiele und sonstige Ausspielungen (z.B. Fadenziehen, Entenheben) pro Frontmeter
141 €
144 €
9.
Verlosungen pro Frontmeter
153 €
156 €
10.
Nostalgiegeschäfte (Karussel, alte Kettenflieger) pro Frontmeter
57 €
58 €
11.
Sonstige Geschäfte
Fallabhängig
Fallabhängig
12.
Verkaufsgeschäfte


12.1.
a) Wurst-, Fischbraterei, Backstube u.ä. mit Straßenverkauf pro m²
b) Imbisse mit Biergarten und Getränkeausschank pro Frontmeter
pro Garnitur
Grill u.ä. im Biergarten pro Frontmeter
32 €


235 €
57 €
117 €
33 €


240 €
58 €
119 €
12.2.
Süßwaren, Mandeln, Speiseeis pro Frontmeter
94 €
96 €
12.3.
Zusätzlich beanspruchte Freifläche pro m²
16 €
16,30 €
12.4.
Bauchladen, Brezeln u.ä.
Fallabhängig
Fallabhängig
13.
Gastronomie


13.1.
Café, Pub, Gasthaus ohne Straßenverkauf pro m²
21 €
21,50 €
13.2.
Café, Pub, Gasthaus mit Straßenverkauf pro m²
28 €
28,50 €
13.3.
Zusätzliche Freifläche (einschließl. Imbiss, Grill im Biergarten)
16 €
16,30 €
14.
Für die Dauer des Festes:
Bauchladen, Brezeln, Hausierer u.ä. pauschal
Kraftmesser, Liebesbarometer pauschal

219 €

183 €

223 €

187 €

.Beschluss:

I.
Der Stadthallensenat beschließt die vorgelegte Gebührenanpassung für das Volksfest ab dem 01.01.2020.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja
nein
Es entstehen Folgekosten
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.11.2019 10:21 Uhr