Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 26.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 26.07.2019 ö Beschließend 7PL/11/7/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Im vorliegenden Fall sind

    • die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
      und
    • die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2018 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,

persönlich beteiligt.

Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:

1
Autz Wolfgang
2
Berninger Claus
3
Dr. Blatt Lothar
4
Büttner Johannes
5
Elsässer Werner
6
Euler Jessica, Bürgermeisterin
7
Gans Brigitte
8
Gerlach Thomas
9
Giegerich Thomas
10
Herzing Jürgen, Bürgermeister
11
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
12
Kapperer Leonie
13
Klein Karsten
14
Kunkel Rainer
15
Lenz-Böhlau Anne
16
Lüder Gerd
17
Otter Gerald
18
Stegmann Karl-Heinz
19
Wagener Stefan


Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.

  1. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

.Beschluss:

I.
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.

2. Die Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg zur Ermächtigung des Gesellschaftervertreters in der Gesellschafterversammlung, die Aufsichtsräte der der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH für das Geschäftsjahr 2018 zu entlasten, kann aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit nicht erfolgen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 08:09 Uhr