„Auf-Achse-Ticket“ - Zustimmung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 26.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 26.07.2019 ö Beschließend 13PL/11/13/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Jahr 2018 wurde das VAB-Event-Ticket zum ersten Mal über die gesamten Sommerferien angewendet (auch Ferienticket genannt). Das Event-Ticket war eine Tageskarte für das gesamte VAB-Gebiet und galt bis dahin nur an Tagen, an denen größere Feste in der Region Bayerischer Untermain stattfanden. Der Fahrpreis je Event-Ticket betrug 3,50 €.
Die Aufgabenträger der Region Bayerischer Untermain haben die Differenz zwischen dem Ticketpreis von 3,50 € und dem tariflich festgelegten Tagesticketpreis entschädigt. Für die Sommerferien 2018 waren dies rund 140.000 €, davon entfielen rund 42.000 € auf die Stadt Aschaffenburg. Der Betrag ist für die Stadt höher ausgefallen als ursprünglich angenommen. Eine Ursache hierfür war der gleiche Fahrpreis für das Ferienticket sowie für die reguläre Tageskarte. Hier haben sich viele Kunden für das höherwertige Produkt des Ferientickets entschieden, unabhängig davon, ob sie es für eine Fahrt außerhalb der Stadtwabe genutzt haben. Die Aufteilung des Ausgleichsbetrags erfolgte nach dem Einstiegsprinzip: Steigt der Kunde im Stadtgebiet ein, erfolgte der Ausgleich durch die Stadt Aschaffenburg.
Das Ferienticket des Jahres 2018, soll ab den Sommerferien 2019 in das sogenannte "Auf-Achse-Ticket" überführt werden. Es gilt in den Sommerferien und darüber hinaus auch an allen Samstagen, Sonn- und Feiertagen im gesamten VAB-Netz (Stadt Aschaffenburg, Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg). Erwachsene zahlen dabei 5,00 €, Kinder den bisherigen Betrag von 3,50 €.
Auf Grund der Ausdehnung auf die Wochenenden und Feiertage ist das Auf-Achse-Ticket an rund 150 Tagen im Jahr nutzbar. Der insgesamt erforderliche Ausgleichbetrag pro Jahr wurde auf rund 182.000 € geschätzt. Bliebe es bei der Aufteilungsquote zwischen den Aufgabenträgern aus dem Jahr 2018, so beträgt der voraussichtliche Ausgleichbetrag der Stadt Aschaffenburg ca. 54.000 €. Es ist jedoch von einem geringeren Betrag auszugehen, da der Ticketpreis mit 5,00 € deutlich über der regulären Tageskarte von 3,60 € liegt und somit der beschriebene Effekt aus dem Jahr 2018 nicht mehr auftreten wird.
Zur Anwendung des Auf-Achse-Tickets ist es erforderlich, eine Allgemeine Vorschrift zu erlassen, die sämtliche Modalitäten wie Fahrpreis und Tarifausgleich regelt. Dieses Vertragswerk wird zwischen den ÖPNV-Aufgabenträgern und der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB GmbH) geschlossen. Der Vertrag liegt als Anlage 1 bei.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung über das Auf-Achse-Ticket wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Allgemeine Vorschrift gemäß der Anlage 5 wird beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag zur Anwendung des Auf-Achse-Tickets mit der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB GmbH) abzuschließen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 08:09 Uhr