Neubau eines Schulgebäudes (Außenstelle der Graf-zu-Bentheim-Schule) auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Ahornweg xxx, 63741 Aschaffenburg durch die Blindeninstitutsstiftung, BV-Nr.: xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 18.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 18.09.2019 ö Beschließend 6UVS/9/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 26.06.2019 beantragte die Blindeninstitutsstiftung, mit Sitz in der Ohmstraße xxx, 97076 Würzburg den Neubau eines Schulgebäudes als Außenstelle der Graf-zu-Bentheim-Schule auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Ahornweg xxx, 63741 Aschaffenburg.

Geplant ist der Neubau einer Schule mit Tagesstätte für seh- und schwer mehrfach behinderte Kinder in Aschaffenburg-Nilkheim. Aufgrund der stetig steigenden Schülerzahlen reichen die derzeit genutzten Räumlichkeiten der Graf-zu-Bentheim-Schule in Elsenfeld nicht mehr aus. Die seit 2002 im Gebäude der Richard-Galmbacher-Schule provisorisch untergebrachten Schüler benötigen ein an ihre individuellen Bedürfnisse angepasstes Schulgebäude mit Tagesstätte. Dieses soll auf dem bereits von der Blindeninstitutsstiftung erworbenen Grundstück am Ahornweg xxx in Aschaffenburg errichtet werden. Das Planungsgrundstück befindet sich angrenzend an den bereits existierenden Gewerbepark „Verlängerung Ahornweg“ sowie in direkter Nachbarschaft zum Neubaugebiet Anwandeweg.

Das Grundstück grenzt im Norden unmittelbar an die Kleine Schönbuschallee an, welche als Fuß- und Radweg eine Verbindung zwischen der Innenstadt Aschaffenburgs und dem Schönbuschpark herstellt. Die Erschließung mit Fahrzeugen erfolgt über den Ahornweg, der auch zukünftig als Sackgasse ausgebildet und im Rahmen der Erschließung verlängert wird.

Auf dem östlich angrenzenden Grundstück befindet sich der Gewerbebetrieb Melzig, ein Obst- und Gemüsegroßhändler und auf der westlichen Seite eine im Bebauungsplan vorgesehene Gemeinbedarfsfläche. Geplant ist hier die Errichtung eines Kindergartens.

Geplant ist ein zweigeschossiger, L-förmiger Gebäuderiegel (Bauteile A 1 und A 2), an welchen orthogonal in Ost-West Richtung drei eingeschossige „Finger“-Bauteile (Bauteile B bis D) anschließen. Die winkelförmige Figur nimmt die übergeordneten Verwaltungs-, Versorgungs-, Therapie- und Veranstaltungsräume auf, während die Klassenräume geschützt in den eingeschossigen Fingerbauteilen zu begrünten Höfen orientiert werden.

Das Therapiebad sowie der WC-Bereich im Bauteil A 2 werden im süd-westlichen Teil des Gebäudewinkels integriert. Die Bauteile A 1 und A 2 sind teilweise unterkellert. Die eingeschossigen Gebäudefinger werden nicht unterkellert ausgeführt.

Das Gebäude ist zur Erschließungsseite sowie zum benachbarten Gewerbegebäude als kompakter, zweigeschossiger Baukörper ausgebildet. Die südliche Gebäudeflanke mit einem großzügig geöffneten Haupteingang und Veranstaltungsbereich bildet die Adresse der neuen Schule. Dem inneren Eingangsbereich vorgelagert ist ein großzügig dimensionierter Vorplatz, welcher dazu dient, den täglichen An- und Abtransport der Kinder in Kleinbussen vor dem Haus möglichst reibungslos zu organisieren. Die eingeschossigen Klassenbauteile liegen geschützt innerhalb der beschriebenen L-förmigen Umfassung und vermitteln zum Landschaftsraum im Norden bzw. zur künftig angrenzenden Kindertagesstätte im Westen.

Das Gebäude wird zentral über den Pausenraum betreten. Dieser ist als multifunktionaler Verteiler gleichzeitig Eingangs-, Begegnungs- und Warteraum für alle Benutzergruppen.

Direkt angrenzend in räumlicher Flucht des Pausenraumes sind Mehrzweck- und Musikraum positioniert. Diese Räume sind mittels mobiler Trennwand bzw. Türverbindung zusammenschaltbar und ermöglichen damit an die Bedürfnisse der Schule angepasste Nutzungsszenarien. Der Pausenraum ist als zentraler Kommunikationsraum zur Stadt und zur Öffentlichkeit angelegt und kann flexibel das ganze Jahr für unterschiedliche Veranstaltungen und auch als Sporthallenersatz genutzt werden. Das Therapiebad mit den Abmessungen 4,5 x 10 m ist als Edelstahlbecken mit Hubboden konzipiert.

Die Höfe dienen als äußerer, erweiterter Kommunikationsraum der Klasseninnenräume. Gleichzeitig werden auch räumliche Bezüge zu den Parallelklassen und übergeordnet auch zur benachbarten, künftigen Kindertagesstätte herstellt. Das Lernen findet somit in enger Verbindung zum Außen- und Landschaftsraum statt. Wert wird insbesondere auf eine unmittelbare Naturerfahrung gelegt. Ruhe im Schutz des Gebäudes spielt eine wichtige Rolle. Spielerfahrungen können darüber hinaus auch auf den benachbarten Spielplätzen des Wohnquartiers gemacht werden. Als Spielgeräte werden auf die Bedürfnisse für die Kinder abgestimmte Geräte vorgesehen. Im Norden des Grundstückes steht hier ein sehr großzügig bemessener Spielbereich (ca. 18 m x 60 m) mit waldartigen Gehölzstrukturen zur Verfügung. Zwei weitere begrünte Spiel- und Ruhezonen stehen in den Innenhöfen mit Abmessungen von ca. 8 m x 30 m zur Verfügung. Insgesamt sind 57 Baumpflanzungen, sowie Hecken- und Wildstaudenpflanzungen geplant. Die Flachdächer der drei eingeschossigen „Finger“-Bauteile werden extensiv begrünt.

Das Gebäude erhält durch seine einheitliche Materialität der äußeren Klinkerfassade und die Verwendung durchgehender Gestaltungselemente im Inneren seine spezifische Ausprägung, die zur Identitätsstiftung übergreifend im (künftigen) Quartier aber auch innerhalb der Schule selbst, beiträgt.  

Das gewählte Material der Fassade, eines rot-weißlichen Vormauerziegels korrespondiert in seinem Farbspiel mit der Materialität des für Aschaffenburg typischen roten Sandsteines.

Auf dem Dach des Hauptbaukörpers A 1, A 2 wird in Abstimmung mit der Fachplanung eine Photovoltaikanlage geplant.

Die Grundstücksgröße beträgt ca. 6.770 m².

Die notwendigen PKW-Stellplätze und Fahrradabstellplätze werden auf der nordöstlichen Grundstücksseite nachgewiesen.

II.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7/2 „Bereich zwischen verlängertem Ahornweg, kleiner Schönbuschallee, Ringstraße, Großostheimer Straße“. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung von 1990. Das Baugrundstück liegt in zwei verschiedenen Baugebieten. Beide Baugebiete haben u.a. folgende Festsetzungen:
Gewerbegebiet (GE) mit Ausschluss von Einzelhandel
Grundflächenzahl (GRZ) 0,8
offene Bauweise
Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen entlang der Anliegerstraßen zu 40 %
gärtnerische Gestaltung der Kfz-Stellplatzflächen zu 40 %
je 250 m² privater Grundstücksfläche ist ein Hochstamm zu pflanzen
flächenbezogener Schallleistungspegel tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A)

Im vorderen Bereich am Ahornweg gelten zusätzlich folgende Festsetzungen:

GFZ von 2,0
Baugrenzen von 5 m zum Ahornweg
OK max. 12,00 m
max. 3 Geschosse

Im hinteren Bereich an der Kleinen Schönbuschallee gelten zusätzlich folgende
Festsetzungen:

GFZ von 1,0
Schutzstreifen entlang der Kleinen Schönbuschallee von 30 m,
von denen 20 m auf privater Grünfläche liegen
TH max. 6,50 m
FH max. 10,00 m
max. 3 Geschosse

Das Gebäude ist als Schulgebäude im vorliegenden Gewerbegebiet hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ausnahmsweise zulässig. Da es sich in die Struktur des Gewerbegebietes einpasst und als Auftakt zum neuen Baugebiet Nilkheim Anwandeweg direkt neben der Fläche für Gemeinbedarf (vorgesehen für Kindergarten, o.ä.) liegt, fügt sich die Nutzung als Ausnahme im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO städtebaulich in das Gesamtgefüge ein und ist somit planungsrechtlich zulässig.

Gem. Bebauungsplan sind eine GRZ von 0,8 und eine GFZ von 1,0 im hinteren sowie eine GFZ von 2,0 im vorderen Baugrundstücksbereich zulässig. Die GRZ I liegt mit 0,36 deutlich unter dem zulässigen Höchstmaß von 0,8. Die GRZ II überschreitet mit 0,7 ebenfalls nicht den zulässigen Wert. Die GFZ hält sich mit einem Wert von 0,5 ebenfalls deutlich unter dem Maß von 1,0, bzw. 2,0.

Die maximale Geschossigkeit von 3 Geschossen im vorderen und 2 Geschossen im hinteren Teil wird bei dem Gebäudekomplex nicht überschritten. Die maximale Traufhöhe des Gebäudes von 6,50 m ist in Teilbereichen (Bauteile A1 und A2) mit 7,90 m um ca. 1,40 m überschritten. Die maximale Firsthöhe von 10 m wird jedoch deutlich unterschritten, so dass eine Befreiung hier erteilt werden kann, zumal die Höhe nur in einer Breite von 9 m (ca. 15 %) der Grundstücksbreite besteht.

Der Bebauungsplan sieht für das Baufeld offene Bauweise vor. Das Gebäude besitzt eine Länge von 73 m. Damit ist die offene Bauweise nicht eingehalten. Durch die Gliederung des Baukörpers in mehrere „Finger“ wird jedoch die Wirkung einer offenen Bauweise nach Westen hin erzeugt, zu den Grundstücksgrenzen sind die erforderlichen Abstandsflächen eingehalten. Der Bebauungsplan sieht diese Art der Bauweise als Ausnahme ausdrücklich vor. Das östlich unmittelbar angrenzende Gewerbegrundstück ist mit einem Baukörper ähnlicher Länge bebaut. Die Ausnahme kann daher gewährt werden.

Der Bebauungsplan sieht umfangreiche Vorgaben zur Grünordnung vor. So sind die nicht überbaubaren Grundstücksflächen entlang der Anliegerstraßen zu 40 % zu begrünen und Kfz-Stellplatzflächen zu 40 % gärtnerisch zu gestalten. Des Weiteren ist je 250 m² privater Grundstücksfläche ein Hochstamm zu pflanzen. Bei der Größe der Grundstücksfläche ergibt sich hieraus eine erforderliche Pflanzung von 27 Hochstämmen. Im vorliegenden Freiflächenplan, der dem Bauantrag beiliegt und Gegenstand der Baugenehmigung wird, sind 20 großkronige Bäume, 37 kleinkronige Bäume und diverse Heckenpflanzungen eingezeichnet. Der vordere Streifen zum Ahornweg ist als Vorplatz ausgebildet und entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplans. Dies ist der besonderen Situation der Schule für mehrfachbehinderte Kinder geschuldet, die eine Hol- und Bringzone für Kleinbusse erfordert. Da die Anzahl der Baumpflanzungen bei weitem die Forderungen des Bebauungsplanes übersteigt kann dafür eine Befreiung erteilt werden. Zur Sicherstellung der Pflanzverpflichtungen ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Die notwendigen Befreiungen sind städtebaulich vertretbar und berühren die Grundzüge der Planung nicht. Nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Der Eigentümer des unmittelbar angrenzenden Grundstückes hat dem Bauvorhaben zugestimmt.

Gem. Bebauungsplan war auf dem Baugrundstück ein zu erhaltender Baum festgesetzt. Der Baum war lt. Bauantragsteller bereits bei Erwerb des Grundstückes gefällt. Als Ersatz hierfür wird der geplante Baum an der südöstlichen Ecke des Baugrundstückes an der Einmündung des Magnolienweges in den Ahornweg (Tilia cordata – „Greenspire“ – Winterlinde) bestimmt. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Sonderschulen für Behinderte 1 PKW-Stellplatz je 15 Schüler erforderlich. Aktuell wird mit 38 Schülern gerechnet. Die Maximalbelegung der Schule liegt bei 72 Schülern. Hieraus ergäben sich 5 nachzuweisende Stellplätze. Aufgrund des speziellen Unterstützungsbedarfs der Schülerinnen und Schüler und des hieraus resultierenden geringen Verhältnisses von Schüler zu Lehr-, und Pflegepersonal werden insgesamt 20 PKW-Stellplätze, davon 1 barrierefreier geschaffen.

Für die nachzuweisen Fahrradabstellplätze gilt das gleiche Verhältnis (1:15), wie vor. Statt der notwendigen 5 Fahrradabstellplätze werden 10 nachgewiesen.

Gem. § 5 Abs. 6 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind auf Flächen mit mindestens 8 ebenerdigen Stellplätzen je angefangener 4 Stellplätze mindestens 1 großkroniger Laubbaum zur Gliederung der Stellplatzanlage zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei 20 PKW-Stellplätzen ergibt sich ein Bedarf von 5 Laubbäumen. Gem. Freiflächenplan werden 57 Bäume auf dem Grundstück nachgewiesen, davon 6 Bäume zur Gliederung der Stellplätze. Die Begrünungsverpflichtung ist damit bereits erfüllt.

Die nicht überbauten Flächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, zu bepflanzen und unversiegelt zu erhalten. Zur Sicherstellung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Die Dachflächen der drei eingeschossigen „Finger“-Bauteile werden extensiv begrünt. Zur Sicherstellung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
Das Tiefbauamt ist wegen der Umgestaltung des Gehwegbereichs vor dem Grundstück am
Ahornweg und wegen des Koordinierungsbedarfes mit den laufenden Erschließungsarbeiten
für das Baugebiet „Anwandeweg“ zu beteiligen.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Dem Antrag der Blindeninstitutsstiftung zum Neubau eines Schulgebäudes (Außenstelle der Graf-zu-Bentheim-Schule) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Ahornweg xxx, 63741 Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Ausnahmen:
  1. Die Errichtung eines Schulgebäudes in einem Gewerbegebiet wird im Wege der Ausnahme zugelassen.
  2. Von der Festsetzung einer offenen Bauweise wird eine Ausnahme in der Form erteilt, als der Baukörper auf der östlichen Gebäudeseite mit 73 m die Grenze einer offenen Bauweise von 50 m überschreitet.

Befreiungen:
  1. Von der Überschreitung der zulässigen Traufhöhe von 6,5 m um 1,4 wird eine Befreiung erteilt.
  2. Von der Festsetzung der Begrünung des Grundstücksstreifens entlang des Ahornwegs wird eine Befreiung erteilt.

Auflagen und Sicherheitsleistungen:
  1. Als Ersatz für einen, gem. Bebauungsplan zu erhaltenden, aber nicht mehr vorhandenen Baum wird der geplante Baum an der südöstlichen Ecke des Baugrundstückes an der Einmündung des Magnolienweges in den Ahornweg (Tilia cordata – „Greenspire“ – Winterlinde) bestimmt. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
  2. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit Gehölzen, gem. Freiflächenplan, zu bepflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
  3. Das Flachdach der drei eingeschossigen „Finger“-Bauteile sind extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
  4. Auf dem Baugrundstück sind die Baumpflanzungen, gem. Freiflächenplan,  vorzunehmen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 24.01.2020 07:48 Uhr