Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt über die Wiederherstellung der historischen Pappelallee entlang der B 26 (Südseite) im Bereich zwischen Augasse und Westring (Baudurchführungsvereinbarung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 07.10.2019
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt hat im Rahmen der Diskussion über den Ausbau der B26 – Darmstädter Straße im Abschnitt Zufahrt Waldfriedhof und Hafenbahnbrücke besonderen Wert daraufgelegt, die historische Pappelallee entlang der Straßenachse zu erhalten bzw. so landschaftsgerecht nachzupflanzen, damit ein geschlossener Alleecharakter wieder sichtbar wird. Die Grundlage hierzu bildetet das Gutachten „Stadtgrün“ vom Planungsbüro Kubus – Freiraumplanung. Das Gutachten zeigte Perspektiven für eine durchgängige Pappelallee vom Waldfriedhof bis zur Ringstraße.
Die Vorschläge des Gutachtens „Stadtgrün“ wurden im Bereich des geplanten Ausbauabschnittes B 26 zwischen Hafen-West und Hafen-Mitte vom staatlichen Bauamt aufgegriffen.
Für den Abschnitt ab Hafen-Mitte bis zur Ringstraße wurde mit dem Staatlichen Bauamt zunächst eine Planungs- und Zielvereinbarung zur Wiederherstellung der historischen Pappelallee auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates vom 19.02.2018 abgeschlossen. Sie verfolgt das Ziel, die Wiederherstellung der Pappelallee kurzfristig und unabhängig von der Planfeststellung zu realisieren. Mit dieser Planungs- und Zielvereinbarung wurde festgelegt, dass eine ausführungsreife Landschaftsplanung auszuarbeiten ist, die Anzahl, Lage und Qualität der anzupflanzenden Bäume regelt. Mit dieser Planung wurde das Büro Kubus – Freiraumplanung, Wetzlar, durch Beschluss des Haupt- und Finanzsenates am 11.6.2018, beauftragt.
Das Büro hat die Planung fertiggestellt. Sie wurde vom Planungs- und Verkehrssenat in der Sitzung am 02.04.2019 gebilligt. Das Büro Kubus hat mittlerweile die Ausführungsplanung erstellt.
Stadt und Staatliches Bauamt beabsichtigen bereits Mitte Oktober 2019 mit der Umsetzung des 1. Bauabschnitts (Südseite zwischen Augasse und Westring) zu beginnen. Der Abschluss ist für Anfang 2020 terminiert.
Die Maßnahme wurde bereits vom Garten- und Friedhofsamt ausgeschrieben. Leider wurde kein Angebot abgegeben. Daher erfolgt zurzeit die Vorbereitung einer Freihändige Vergabe mit Angebotseinholung.
Noch abzuschließen ist die beiliegende Baudurchführungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg.
Die Baudurchführungsvereinbarung (siehe Anlage) umfasst im Wesentlichen
- den Gegenstand der Vereinbarung (Neupflanzung von ca. 70 Pyramiden-Pappeln im Pflanzabstand 10 m, die Fällung von ca. 12 Pappeln im Bestand, die erforderliche Geländemodellierung und die Rodung und Räumung einer vorhandenen Erddeponie),
- die Durchführung der Pflanzung (Zuständig für die Umsetzung ist die Stadt) und
- die Kostenverteilung.
Das staatliche Bauamt trägt die Kosten für die Wiederherstellung der historischen Pappelallee in Höhe von vsl. 209.059 €. Die Stadt Aschaffenburg trägt die Kosten für die Rodung und den Bodenabtrag der Erddeponie zzgl. eines Anteils an Kosten für Sonstiges bzw. Unvorhergesehenes in Höhe von 93.653 €. Die Kostenaufteilung ist Bestandteil der Durchführungsvereinbarung. Die städtischen Finanzmittel stehen über den Titel Bauunterhalt im Tiefbauamt bereit.
.Beschluss: 1
Dem Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 07.10.2019 in Anlage 2 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 1, Dagegen: 10
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
I.
1. Der Bericht der Verwaltung über die Wiederherstellung der historischen Pappelallee entlang der B 26 (Südseite) im Bereich zwischen Augasse und Westring wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt über die Wiederherstellung der historischen Pappelallee entlang der B 26 (Südseite) im Bereich zwischen Augasse und Westring wird zugestimmt (Anlage 3).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ x ]
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wiederkehrend
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10, Dagegen: 1
Datenstand vom 19.11.2019 10:18 Uhr